BT-Drucksache 14/949

zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 - Drsn. 14/300 Anlage, 14/760, 14/612, 14/622, 14/623, 14/624 - hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen zu Kapitel 12 03 Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes - Titel 882 61 Zuweisung für den Bau des Emssperrwerkes

Vom 4. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/949 vom 04.05.1999

Entschließungsantrag der Fraktion der F.D.P. zur dritten Beratung des
Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 14/300 14/760 14/612 14/622 14/623
14/624 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen =

04.05.1999 - 949

14/949

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Hans-Michael Goldmann, Carl-
Ludwig Thiele, Ina Lenke, Walter Hirche, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Günter Rexrodt, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Gisela Frick, Paul K.
Friedhoff, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz
Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Klaus Kinkel, Dr.
Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Jürgen W. Möllemann, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Dieter
Thomae, Jürgen Türk, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der F.D.P.
zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999
- Drucksachen 14/300 Anlage, 14/760, 14/612, 14/622, 14/623, 14/624 -
hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen (Kapitel 12 03 - Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
des Bundes - Bundeswasserstraßen - Titel 882 61 - Zuweisung für den
Bau des Emssperrwerkes)

Der Bundestag wolle beschließen,
der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die im Haushalt
bei Kapitel 12 03 (Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes -
Bundeswasserstraßen) Titel 882 61 - Zuweisung für den Bau des
Emssperrwerkes - bereitgestellten Mittel für den Bau des Emssperrwerkes
umgehend zur Verfügung zu stellen.
Bonn, den 4. Mai 1999
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Begründung
Der Deutsche Bundestag fordert den Bau eines Sturmflutsperrwerkes mit
Schleuse bei Gandersum, um den Hochwasserschutz am Unterlauf der Ems zu
verbessern und die Infrastruktur des ostfriesisch-emsländischen
Wirtschaftsraumes zu stärken, unter besonderer Berücksichtigung der
Arbeitsplätze der Meyer-Werft in Papenburg und der schiffahrts- und
hafenbezogenen Betriebe der ostfriesisch-emsländischen Wirtschaft.
Der Küstenschutz ist eine Aufgabe des Staates (Gemeinschaftsaufgabe
gemäß Artikel 91 a GG). Zum Küstenschutz für Ostfriesland und für das
nördliche Emsland gehört unabdingbar die Deichsicherheit an der
Unterems. Diese Deichsicherheit ist gegenwärtig nicht mehr in
ausreichendem Maße gegeben, so daß bei Orkanwetter mit der Windrichtung
West/Nord-West mit einer Überflutung großer Teile Ostfrieslands,
insbesondere des Rheiderlandes und des nördlichen Emslandes, infolge
einer Sturmflut gerechnet werden muß.
Die Sturmflut am 28. Januar 1994 brachte in Verbindung mit einer
Springtide im Gebiet des Deichverbandes "Heede-Aschendorf-Papenburg"
die höchsten bisher aufgetretenen Tidehochwasserstände (HHThw). Es
handelte sich also um eine sehr schwere Sturmflut, die in Herbrum einen
Wasserstand von NN + 4,17 m brachte (bisheriges HHThw: NN + 4,15 m), in
Papenburg von NN + 4,58 m (bisheriges HHThw: NN + 4,28 m) und damit 30
cm über dem bisherigen Höchststand. Das Nachthochwasser vom 29. Januar
1994 lief nochmals am Pegel Herbrum auf NN + 4,01 m und am Pegel
Papenburg auf NN + 4,08 m auf.
Eine derart dramatische Situation, wie es sie am 28. Januar 1994 gab,
kann sich also nicht nur jederzeit wiederholen, sondern sie kann auch
anders verlaufen: allein auf deutscher Seite wären damals rd. 65 000
Menschen von dem Überfluten der Deiche betroffen gewesen, wenn nicht
günstige meteorologische Verhältnisse, die mitnichten für jeden Verlauf
einer Sturmflut für das Ems-Dollart-Gebiet unterstellt werden können,
diese Katastrophe sozusagen in letzter Minute abgewendet hätten.
Basierend auf dieser Erkenntnis gebietet es das Prinzip staatlicher
Vorsorge, den Küstenschutz im Bereich der Unterems zu verbessern.
Das Sperrwerk ist nicht nur aus Kostengesichtspunkten die günstigste
Alternative, sie bietet auch aus technischer Sicht den höchsten
Sicherheitsstandard vor Sturmfluten. Die Niederländer, die als die
erfahrensten Wasserbauer gelten und über einen wesentlich besseren
Küstenschutzstandard verfügen als die Bundesrepublik Deutschland, haben
aus den gleichen Gründen bereits eine Reihe von Sperrwerken realisiert.
Darüber hinaus ist der Bau des Sperrwerkes auch aus ökologischen
Gründen sinnvoll, weil sonst die Deiche an der Ems erhöht werden
müßten, was zweifellos den größeren Eingriff darstellen würde.
Zusätzlich kann mit dem Bau des Sperrwerkes die Ems aufgestaut werden,
um so den Transport tiefergehender Schiffe, insbesondere großer Schiffe
der Meyer-Werft, sicherer und leichter zu ermöglichen.
Ohne den Bau eines Sturmflutsperrwerkes sind nach Schätzungen von
Fachleuten rd. 10 000 Arbeitsplätze an der Unterems sehr gefährdet.
Wegen der Wichtigkeit der Baumaßnahme und verschiedener gegenteiliger
Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung zur Notwendigkeit und
Durchführbarkeit der Investitionsmaßnahme ist zur Klarstellung eine
namentliche Abstimmung notwendig.

04.05.1999 nnnn

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