BT-Drucksache 14/9405

Bundesbaugesellschaft Berlin mbH

Vom 5. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9405
14. Wahlperiode 05. 06. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Bärbel Grygier, Dr. Christa Luft, Christine
Ostrowski, Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS

Bundesbaugesellschaft Berlin mbH

Der Deutsche Bundestag hatte im Juni 1992 beschlossen, für die Bauvorha-
ben des Bundes im Spreebogen eine 100-prozentig bundeseigene Baugesell-
schaft in einer privaten Rechtsform gründen zu lassen, um eine flexiblere
Planung sowie kosten- und terminsichere Umsetzung der Baumaßnahmen zu
ermöglichen.
Die Bundesbaugesellschaft Berlin mbH (BBB) wurde im September 1993 ge-
gründet. Sie sollte bis zum Abschluss des Bauprogramms im Jahre 2001 beste-
hen. Ein Rahmenvertrag und zusätzliche Projektverträge regeln die Einzel-
heiten. Alle Bauprojekte werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.
Die Gesellschaft baut und managt im eigenen Namen und auf Rechnung des
Bundes.
Die Verträge räumten weitgehende Kompetenzen und Verfahrenserleichterun-
gen gegenüber den sonst üblichen Baurichtlinien des Bundes bei der Vorlage
und Prüfung der Haushaltsunterlagen ein. Man erwartete dafür eine zügige, ter-
mingerechte und insbesondere auch sparsame Umsetzung der Baumaßnahmen
für das Parlament und das Bundeskanzleramt. Zudem erhoffte sich das Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) Erkenntnisse
für künftige Strukturen der Bundesbauverwaltung mit so genannten Bauherren-
aufgaben (siehe Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof, Bundestags-
drucksache 14/4226 vom 23. Oktober 2000, Nr. 45).
Der Bundesrechnungshof (BRH) beschäftigte sich seit 1994 mehrfach mit der
Arbeit der BBB und schätzte in seinem Bericht an den Haushaltsauschuss des
DeutschenBundestages vom11. März 2002 ein: „Der bei derGründung der Bun-
desbaugesellschaft erwartete Erfolg zur Einhaltung der Kosten- und Terminziele
ist nicht eingetreten. Die Baumaßnahmen verzögerten sich um bis zu 26Monate.
Bei den Baumaßnahmen der Baugesellschaft sind allein rd. 500 Mio. DM Kos-
tensteigerungen entstanden.“ Auch der Einsatz der Generalplaner für die
Baumaßnahmen in Berlin – deren Honorare betragen mit denen der anderen frei-
beruflich Tätigen mit rd. 1,1 Mrd. DM rd. 20 Prozent der Baukosten – hat nicht
zu dem gewünschten Erfolg geführt. Nach Auffassung des BRH waren die Kos-
tensteigerungen im Wesentlichen vermeidbar. Ungenügend waren die Maßnah-
men des BMVBW zur Verbesserung des Baumanagements und deren Control-
ling.
Mit der Fertigstellung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses voraussichtlich im
Frühjahr 2003 wird das letzte der der BBB vom Bund übertragenen Baupro-
jekte beendet. In der Broschüre der BBB „Das Unternehmen Parlaments- und
Regierungsviertel“ vom Juli 1998 schreibt die BBB über sich u. a.: „Aufgrund

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ihres begrenzten Auftrags ist die Gesellschaft ein Unternehmen auf Zeit. Sie ist
jedoch autorisiert, zukünftig auch für Dritte die Planung und Ausführung von
Baumaßnahmen zu übernehmen.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bilanz und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung

zum Einsatz einer privatrechtlich organisierten Baugesellschaft für die Pla-
nung und Umsetzung von Bauvorhaben des Bundes – verglichen mit den
1992/1993 formulierten Zielen – im Grundsatz und mit Bezug auf die Arbeit
der BBB im Konkreten?

2. Sind der Bundesregierung namentlich Personen aus dem BMVBW sowie
der BBB und ihren Aufsichtsgremien bekannt, die für einzelne Kostenüber-
schreitungen, Terminverzögerungen, Fehlplanungen und Mängel verant-
wortlich sind, und inwieweit wurden diese Personen persönlich für ver-
ursachte Schäden in Haftung genommen?

3. Inwieweit kann die Bundesregierung neuste Pressemeldungen über gravie-
rende Mängel am Jakob-Kaiser-Haus (siehe u. a. „Desolater Brandschutz im
Jakob-Kaiser-Haus. Gefahr für Leib und Leben: Prüfberichte bemängeln
Sicherheit im größten Parlamentsneubau am Spreebogen“ in der „WELT“
vom 27. Mai 2002) bestätigen?
Wer ist für diese Mängel verantwortlich, welche Kosten sind zur Behebung
der Mängel erforderlich und wer trägt die Kosten?
a) Welche weiteren gravierenden Mängel an von der BBB zu verantworten-

den Bundesbauten sind der Bundesregierung bekannt?
b) Welche der von der BBB zu verantwortenden Bauten sind auf Grund von

Mängeln noch nicht vom Bund ab- und übernommen worden?
4. Welche Auffassung hat die Bundesregierung zur Zukunft der BBB und wel-

che diesbezüglichen Pläne und Entscheidungen gibt es bereits dazu?
5. Beabsichtigt die Bundesregierung, der BBB neue Bauvorhaben des Bundes

zu übertragen und gibt es diesbezüglich bereits konkrete Pläne oder Ent-
scheidungen?

6. Wer hat (wann, in welchem Umfang und unter welchen Maßgaben) die BBB
autorisiert, auch für Dritte die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen
zu übernehmen?

7. Mit welchen Baumaßnahmen über die ursprünglich vereinbarten Bauvorha-
ben des Bundes hinaus ist die BBB bereits befasst (bitte einzeln nennen mit
jeweiligem Aufgabenumfang, Beginn und voraussichtlichem Ende der Bau-
maßnahme)?

8. Kann die Bundesregierung die Meldung der „Berliner Morgenpost“ vom
27. Mai 2002 (Artikel „Jakob-Kaiser-Haus: Mitarbeiter besorgt“) bestätigen,
in der es heißt: „Der Versuch, dem Bundesamt für Raumordnung und Bau-
wesen die Zuständigkeit für die Museumsinsel und die Auslandsbauten des
Bundes abzuluchsen, ist unlängst gescheitert. Nun versucht [der BBB-Ge-
schäftsführer M. R.], einst Umzugsbeauftragter des damaligen Bauministers
Klaus Töpfer (CDU), private Bauprojekte zu akquirieren.“?
Welche Auffassung hat die Bundesregierung zu diesem Vorgang?

9. Wer haftet für finanzielle Risiken im Falle von Baumaßnahmen, die die BBB
für Dritte übernommen hat?

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10. Wer wird bei einer Auflösung der BBB die Rechtsnachfolge antreten, u. a.
zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber Dritten, zum Beispiel
bei Mängeln an von der BBB errichteten Bundesbauten?

Berlin, den 4. Juni 2002
Petra Pau
Dr. Bärbel Grygier
Dr. Christa Luft
Christine Ostrowski
Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Ilja Seifert
Roland Claus und Fraktion

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