BT-Drucksache 14/9301

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sabine Jünger, Dr. Evelyne Kenzler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS -14/6129- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften

Vom 7. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9301
14. Wahlperiode 07. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sabine Jünger,
Dr. Evelyn Kenzler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/6129 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes und anderer
Vorschriften

A. Problem
Asylsuchende werden für die Dauer des Anerkennungsverfahrens einer Kom-
mune zugewiesen. Den Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde dür-
fen sie in der Regel nur dann verlassen, wenn sie vorher eine entsprechende Ge-
nehmigung eingeholt haben. Jeder Besuch bei Familienangehörigen, Verwand-
ten oder Freunden, jede Teilnahme an einer Veranstaltung oder Demonstration,
jeder Diskothekenbesuch und jeder Schulausflug bzw. jede Klassenfahrt muss,
soweit dabei der Bezirk der Ausländerbehörde verlassen wird, vorher geneh-
migt werden. Dabei sei die Praxis der einzelnen Ausländerbehörden sehr unter-
schiedlich: Was der eine Sachbearbeiter genehmige, werde vom anderen Sach-
bearbeiter abgelehnt. Verstöße gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung
stellen im Wiederholungsfall eine Straftat dar.
Diese Regelungen werden von Asylsuchenden als unverhältnismäßige Be-
schränkung ihrer Bewegungsfreiheit empfunden. Sie seien im Übrigen über-
flüssig, da das Ziel der gleichmäßigen Verteilung von Asylsuchenden auf das
Bundesgebiet bereits durch die Wohnortzuweisung sichergestellt sei.

B. Lösung
Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Abschaffung der die räumliche Aufenthaltsbeschränkung begründenden
Bestimmungen.

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/9301 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/6129 abzulehnen.

Berlin, den 5. Juni 2002

Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9301

Bericht der Abgeordneten Rüdiger Veit, Erwin Marschewski (Recklinghausen),
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

1. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/6129 wurde in der
177. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Juni 2001
an den Innenausschuss federführend und an den Rechts-
ausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend sowie in der 179. Sitzung des Deutschen Bundesta-
ges am 28. Juni 2001 nachträglich an den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung
überwiesen.

2. Der Rechtsausschuss hat in seiner 130. Sitzung am
5. Juni 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion der PDS empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.

3. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat in
seiner 99. Sitzung am 25. September 2001 mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

4. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat in seiner 73. Sitzung am 25. September
2001 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und FDP bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS und bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der Frak-
tion der SPD die Ablehnung des Gesetzentwurfs emp-
fohlen.

5. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 68. Sitzung am 25. September 2001
mit den Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS, bei Enthaltung der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei
Abwesenheit der Fraktion der FDP empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.

6. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
98. Sitzung am 5. Juni 2002 abschließend beraten und
ihn gegen die Stimmen der Fraktion der PDS mit den
Stimmen der Fraktionen im Übrigen abgelehnt.

Berlin, den 5. Juni 2002
Rüdiger Veit
Berichterstatter

Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

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