BT-Drucksache 14/9283

Änderung der Farbe der Lackierung von Taxis

Vom 5. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9283
14. Wahlperiode 05. 06. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Dr. Karlheinz Guttmacher, Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Ulrich Heinrich,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Günther Friedrich Nolting,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Änderung der Farbe der Lackierung von Taxis

Die deutschen Taxiunternehmen beklagen einen hohen Wertverlust beim Wie-
derverkauf ihrer Fahrzeuge. Privatpersonen lehnen den Kauf von hellelfenbein-
farbenen Gebrauchtwagen ab, und die Autohändler übernehmen die Kraftfahr-
zeuge nur unter der Bedingung von hohen Preisnachlässen, da sie die Wagen
nur im Ausland verkaufen können.
Viele Taxiunternehmer verwenden deshalb andersfarbige Wagen und bekleben
sie mit hellelfenbeinfarbener Folie. Allerdings ist dies mit einem hohen Kosten-
aufwand verbunden und auf der Folie können keine Werbeflächen mehr ange-
bracht werden, da diese die Fahrzeugbeklebung beschädigen. Gerade die Wer-
beflächen sind aber eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle geworden.
In einigen Bundesländern gibt es für die Außenwerbung am Taxi bereits Aus-
nahmegenehmigungen von § 26 Ziffer 1.4. der Verordnung über den Betrieb
von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Die Taxiunter-
nehmer dürfen ihre Fahrzeuge nicht nur auf der Fahrzeugtür, sondern auch am
Heck und auf dem Dach mit Werbung ausstatten. Aus diesem Grund ist das
Argument, dass die Farbe Hellelfenbein ein eindeutiges und sicheres Er-
kennungsmerkmal der Taxen ist, hinfällig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Taxis gibt es in Deutschland?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele als Taxis gebrauchte Kraftfahr-

zeuge wieder verkauft werden?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Wiederverkaufswert eines

Taxis im Vergleich zu andersfarbigen Gebrauchtwagen ist?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Wertverlust eines hellelfen-

beinfarben (RAL 1015 des Farbtonregisters RAL 840 HR) lackierten Kraft-
fahrzeugs beim Wiederverkauf ist?

5. Wie bewertet die Bundesregierung das Argument der eindeutigen und siche-
ren Erkennbarkeit von Taxis durch die Farbe Hellelfenbein in Anbetracht der
vermehrten Außenwerbung auf den Fahrzeugen?

Drucksache 14/9283 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Sind Ausnahmegenehmigungen von § 26 Ziffer 1.1. der BOKraft in dem
Sinne möglich, dass es Taxiunternehmen erlaubt wird, zwischen der in § 26
Ziffer 1.1. festgelegten Farbe und silbermetallicfarben zu wählen?

Berlin, den 4. Juni 2002
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Rainer Brüderle
Jörg van Essen
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Günther Friedrich Nolting
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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