BT-Drucksache 14/9268

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Heinrich Fink, Heidemarie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS -14/6111- Entwurf eines Gesetzes zur Einkommenbesteuerung von ausländischen Künsterlinnen und Künstlern

Vom 5. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9268
14. Wahlperiode 05. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Heinrich Fink,
Heidemarie Ehlert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/6111 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einkommenbesteuerung von ausländischen
Künstlerinnen und Künstlern

A. Problem
Künstlerinnen und Künstler, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren ge-
wöhnlichen Aufenthalt haben, werden mit ihren inländischen Einkünften pau-
schal mit einem Satz von 25 Prozent der Einnahmen besteuert. Das gilt grund-
sätzlich auch in den Fällen, in denen sie lediglich einen Auslagenersatz oder
sehr geringe Gagen erhalten, wenn auch mit gestaffelten Freigrenzen. Der
Gesetzentwurf sieht dagegen eine Bagatell-Regelung in Form eines Freibetrags
in Höhe von 7 000 DM vor.

B. Lösung
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion
der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/9268 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/6111 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Mai 2002

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Jörg-Otto Spiller
Berichterstatter

Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9268

Bericht der Abgeordneten Jörg-Otto Spiller, Klaus-Peter Willsch und
Dr. Barbara Höll

1. Verfahrensablauf
Der von der Fraktion der PDS eingebrachte Entwurf eines
Gesetzes zur Einkommenbesteuerung von ausländischen
Künstlerinnen und Künstlern – Drucksache 14/6111 – ist
dem Finanzausschuss in der 190. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 27. September 2001 zur federführenden
Beratung sowie dem Auswärtigen Ausschuss und dem Aus-
schuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen
worden. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Ge-
setzentwurf in seiner Sitzung am 20. Februar 2002, der Aus-
wärtige Ausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am
17. April 2002 beraten. Im Finanzausschuss ist der Gesetz-
entwurf am 15. Mai 2002 behandelt worden.

2. Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS schlägt eine Baga-
tell-Regelung in Form eines Freibetrags von 7 000 DM pro
Kalenderjahr für die inländischen Einkünfte ausländischer
Künstlerinnen und Künstler vor. Dadurch soll die nach gel-
tendem Recht vorgenommene Pauschalbesteuerung der in-
ländischen Einnahmen ausländischer Künstlerinnen und
Künstler mit einem Steuersatz von 25 Prozent der Einnah-
men in Fällen, in denen nur geringe Gagen oder reine Kos-
tenerstattungen für Anreise und Aufenthalt gezahlt werden,
vermieden werden. Es sei zwar möglich, sich die Steuer auf
Antrag vom Bundesamt für Finanzen erstatten zu lassen.
Werde von der Möglichkeit des vereinfachten Steuererstat-
tungsverfahrens aber kein Gebrauch gemacht, würden diese
Gagen bzw. Kosten besteuert. Den Betroffenen sei in diesen
Fällen auch durch eine in Aussicht gestellte Senkung des
entsprechenden Steuersatzes ab 2003 nur wenig geholfen.

3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS abgelehnt.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzent-
wurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS abgelehnt.

4. Ausschussempfehlung
Bei der Beratung der Vorlage im Finanzausschuss hat die
Fraktion der PDS darauf hingewiesen, dass auch die
Bundesregierung die Besteuerung ausländischer Künstlerin-
nen und Künstler als Problem erkannt und im Steuer-
änderungsgesetz 2001 eine entsprechende Regelung getrof-
fen habe. Danach beträgt der Steuerabzug in den genannten
Fällen bei Einnahmen bis 250 Euro 0 Prozent, bei Einnah-
men über 250 Euro bis 500 Euro 10 Prozent, bei Einnahmen
über 500 Euro bis 1000 Euro 15 Prozent und bei Einnahmen
über 1000 Euro 25 Prozent der gesamten Einnahmen. Diese
Regelung habe jedoch den bereits früher eingebrachten
Gesetzentwurf nicht obsolet gemacht, da sie unklar sei und
Raum für Gestaltungen biete, wohingegen die vorgeschla-
gene Pauschalregelung eindeutig sei. Der Deutsche Kultur-
rat habe ebenfalls einige Änderungen vorgeschlagen, vor
allem ein steuerfreies Existenzminimum für ausländische
Künstlerinnen und Künstler.
Die Bundesregierung hat erklärt, es habe hinsichtlich der
Anwendung der mit dem Steueränderungsgesetz 2001
eingeführten gestaffelten Freibeträge Divergenzen in der
Praxis verschiedener Oberfinanzdirektionen gegeben, die
jedoch auf der Ebene der Steuerabteilungsleiter des Bundes
und der Länder geklärt worden seien. Die Freigrenzen in
§ 50a EStG gälten jeweils pro Tag und pro Veranstalter. Ein
steuerfreies Existenzminimum für ausländische Künstlerin-
nen und Künstler könne nicht eingeführt werden.
Die Koalitionsfraktionen haben die im Steueränderungs-
gesetz 2001 getroffene Regelung für hinreichend erklärt.
Das zeigten auch die Reaktionen der betroffenen Veranstal-
ter und Künstler. Sie habe vor allem den Vorteil, dass sie ad-
ministrativ leicht zu handhaben sei, während kalenderjährli-
che Freibeträge wie von der Fraktion der PDS vorgeschla-
gen für den einzelnen Veranstalter nicht zu kontrollieren
und für die Finanzverwaltung nicht festzustellen seien.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS zur Einkommens-
besteuerung ausländischer Künstlerinnen und Künstler ist
im Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfrakti-
onen und der Fraktionen von CDU/CSU gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP abgelehnt worden.

Berlin, den 15. Mai 2002
Jörg-Otto Spiller
Berichterstatter

Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.