BT-Drucksache 14/9248

zu dem Antrag der Bundesregierung -14/8991- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsentz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absich. der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internat. Sicherheitspräsenz (KFOR) und Reg BRJ u. Rep Serb. vom 09.06.99

Vom 5. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9248
14. Wahlperiode 05. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 14/8991 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlings-
rückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das
Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien
vom 9. Juni 1999

A. Problem
Ungeachtet gewisser Entspannungstendenzen, die es erlaubt haben, das Kontin-
gent bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen des KFOR-Mandats im
Kosovo zu reduzieren, ist die Sicherheitslage im Kosovo – insgesamt gesehen –
nach wie vor weder ruhig noch stabil. Kriminelle Handlungen, einschließlich
ethnisch begründeter Übergriffe, dauern an. Nach wie vor werden Waffen und
Munition sichergestellt.
Die Umsetzung der von UNMIC und KFOR getroffenen und aus der Sicht der
Kosovo-Albaner unpopulären Entscheidungen zur Stabilisierung der politi-
schen Lage im Kosovo schreitet nur schleppend und oft nur nach Anwendung
erheblichen Drucks auf die kosovo-albanische Seite voran.
Damit ein sicheres Umfeld für die Rückkehr der Flüchtlinge und deren Verbleib
im Lande garantiert ist und die Umsetzung einer Friedensregelung für das
Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militär-Technischen Abkom-
mens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regie-
rungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien vom 9. Juni
1999 militärisch weiter abgesichert bleibt, soll die deutsche Beteiligung an der
internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo über den 11. Juni 2002 hinaus
fortgesetzt werden.
Die Regeln des Beschlusses der Bundesregierung vom 9. Mai 2001, dem der
Deutsche Bundestag am 1. Juni 2001 zugestimmt hat, gelten unverändert weiter.

Drucksache 14/9248 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung
Zustimmung zum Antrag auf Drucksache 14/8991.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt in einer gesonderten Beschlussempfehlung zu
den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9248

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
dem Antrag auf Drucksache 14/8991 zuzustimmen.

Berlin, den 5. Juni 2002

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Drucksache 14/9248 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Karl Lamers,
Dr. Helmut Lippelt, Dr. Helmut Haussmann und Wolfgang Gehrcke

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 14/8991 in seiner 236. Sitzung am 16. Mai
2002 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend, an den Rechtsausschuss, den Verteidigungsausschuss,
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zur Mitberatung und an den Haushaltsaus-
schuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 130. Sitzung
am 5. Juni 2002 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU und FDP und eines Vertreters
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der PDS und eines Vertreters der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
103. Sitzung am 5. Juni 2002 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion der
PDS die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 88. Sitzung am 5. Juni 2002
beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen
die Stimme der Fraktion der PDS die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 82. Sitzung am
5. Juni 2002 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gegen die Stimme der Fraktion der PDS die
Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 102. Sitzung am
5. Juni 2002 den Antrag abschließend beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme
der Fraktion der PDS die Zustimmung.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT ge-
sondert zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 5. Juni 2002
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

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