BT-Drucksache 14/9244

Die Mitte der Spreeinsel als offenes Bürgerforum gestalten - Empfehlungen der Expertenkommission öffentlich diskutieren

Vom 5. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9244
14. Wahlperiode 05. 06. 2002

Antrag
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Christa Luft, Dr. Heinrich Fink, Dr. Bärbel Grygier,
Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS

Die Mitte der Spreeinsel als offenes Bürgerforum gestalten – Empfehlungen der
Expertenkommission öffentlich diskutieren

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag plädiert ebenso wie die internationale Experten-

kommission „Historische Mitte Berlin“ für eine öffentliche Nutzung des
Areals des Berliner Schlossplatzes und der angrenzenden Gebäude und
nimmt das von der Kommission vorgeschlagene Nutzungskonzept zum Aus-
gangspunkt für weitere Diskussionen und Planungen.

2. Die Entscheidung von Bundesregierung und Berliner Senat vom 15. Mai
2002 zur Erarbeitung eines Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes für die
Neugestaltung des Schlossplatzes durch eine Arbeitsgruppe Bund/Berlin
wird unterstützt. Dabei muss es vor allem um die Fortentwicklung des vor-
geschlagenen Nutzungskonzeptes in Abstimmung mit den in Frage kom-
menden Hauptnutzern bis zur Planungsreife, die Überprüfung der Angemes-
senheit von Bauvolumen und Flächenbedarf sowie die künftige Trägerschaft
gehen.

3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bis zu einer ab-
schließenden Entscheidung des Deutschen Bundestages über das Nutzungs-
konzept des Schlossplatzes bei allen Aktivitäten zur Übertragung des Staats-
ratsgebäudes an den Berliner Senat die diesbezüglichen Empfehlungen der
Internationalen Kommission zu berücksichtigen, deren Realisierung offen
zu halten und den öffentlichen Charakter des Gebäudes zu wahren.

4. Der Deutsche Bundestag befürwortet die Empfehlungen zu einer temporären
Nutzung des Palastes der Republik für kulturelle Zwecke nach Abschluss
der Asbestsanierung und bittet die Bundesregierung und den Berliner Senat
kurzfristig um Vorlage von Realisierungsmöglichkeiten.

5. Die Entwicklung eines der Museumsinsel zugeordneten und in seinen Di-
mensionen vergleichbaren Pendants auf der Mitte der Spreeinsel ist nur als
eine gesamtstaatliche Aufgabe zu bewältigen. Als ein zukunftsgerichtetes
Projekt soll die Neugestaltung dieses Ortes der inneren Einheit Deutschlands
Ausdruck verleihen.
Über die architektonische Gestaltung und über die Einbeziehung nutzbarer
Teile des als Rohbau verbliebenen Palastes der Republik sind erst im Ergeb-
nis eines an den Nutzeranforderungen orientierten Architekturwettbewerbes
zu entscheiden.
Die Gestaltung eines neuen, lebendigen kultur- und wissensgestützten Bür-
gerforums in der Bundeshauptstadt bildet eine einzigartige öffentliche Bau-

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aufgabe und zugleich eine Herausforderung für die zeitgenössische Archi-
tektur.

6. Die Bebauung der Mitte der Spreeinsel als öffentliche Aufgabe sollte nicht
allein durch den Bund definiert und finanziert werden. Die als Hauptnutzer
vorgesehene Stiftung Preußischer Kulturbesitz enthält jene Verbindung von
Bund, Berlin und Ländern, die auch für die Trägerschaft für das Projekt ei-
ner neuen gesellschaftlich-bürgerschaftlichen Mitte der Bundeshauptstadt
gelten sollte. Das von der Kommission empfohlene Modell einer privat-
öffentlichen Finanzierung stellt hierzu lediglich eine Ergänzung dar. Es ist
auf seine Umsetzbarkeit zu überprüfen. Die denkbare Beteiligung privater
Dritter darf keinen bestimmenden Einfluss auf Nutzung und Gestaltung des
Gesamtprojektes erlangen.

7. Die Bundesregierung und der Berliner Senat werden gebeten, einen Zeitrah-
men für die weiteren Verfahrensschritte zur Entwicklung des Areals vorzu-
schlagen und die umfassende Einbeziehung der Mitglieder des Deutschen
Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die Öffentlichkeit
in allen weiteren Etappen zu sichern.

8. Die abschließende Entscheidung über die künftige Gestaltung der Mitte
Spreeinsel trifft der Deutsche Bundestag.

Berlin, den 4. Juni 2002
Petra Pau
Dr. Christa Luft
Dr. Heinrich Fink
Dr. Bärbel Grygier
Dr. Ilja Seifert
Roland Claus und Fraktion

Begründung
Die seit 1991 geführte Debatte über die Nutzung und Gestaltung des Berliner
Schlossplatzes hat sich vorwiegend auf die Frage „Erhalt des Palastes der
Republik“ oder „Rekonstruktion des Berliner Schlosses“ verengt. Mit ihren am
17. April 2002 vorgelegten Empfehlungen zur Nutzung, Gestaltung und Fi-
nanzierung des Areals „Mitte Spreeinsel“ hat die von Bund und Land berufene
internationale Expertenkommission „Historische Mitte Berlin“ einen Beitrag
zur Versachlichung der Debatte geleistet und qualifizierte Vorschläge für die
Entwicklung des Areals unterbreitet.
Der Kommission ist es gelungen, ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das
durch den Grundsatz der offenen und öffentlichen Nutzung der besonderen Be-
deutung der historischen Berliner Mitte gerecht wird. Die vorgeschlagene
Gründung eines „Humboldt-Forums“, bestehend aus den außereuropäischen
Sammlungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, den wissenschaftsge-
schichtlichen Sammlungen der Humboldt-Universität, den öffentlichkeitswirk-
samen Beständen der Zentral- und Landesbibliothek, ergänzt um einen gemein-
samen Veranstaltungsbereich (Agora), gilt es als Grundlage weiterer Planungen
fortzuentwickeln. Insbesondere ist zu klären, ob und in welchem Umfang die
vorgesehenen Nutzungsvolumina auf dem Schlossareal selbst untergebracht
werden können, wie die drei vorgeschlagenen Nutzer mit der „Agora“ inhalt-
lich verknüpft und inwieweit dort auch Heimstätten und Aktionsflächen für an-
dere öffentliche Akteure (zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, das

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„Haus der Kulturen der Welt“, das „Haus der Demokratie“) geschaffen werden
können.
Einen hervorragenden Platz nimmt das Staatsratsgebäude im Abschlussbericht
der Kommission ein. Die Kommission hält eine Mischnutzung bei teilweiser
privater Nutzung für möglich. Leitidee für die Nutzung des Gebäudes soll nach
(einstimmiger) Ansicht der Kommission ein „lebendiger Ort der Begegnung
und Reflektion“ sein. Möglichst schnell soll dort ein Informations- und Projekt-
forum eingerichtet werden, um so das künftige Konzept in einem öffentlichen
Prozess weiter ausgestalten und erproben zu können. Die Realisierung der
Empfehlungen der Kommission dürfen durch vorgezogene Entscheidungen von
Bundesregierung und Senat, z. B. das Gebäude einer privaten Wirtschafts-
schule zur Verfügung zu stellen, nicht unmöglich gemacht werden.
Die von der Kommission erwogene Möglichkeit temporärer Nutzungen des Pa-
lastes der Republik für kulturelle Zwecke nach Beendigung der Asbestsanie-
rung wurde bereits bei Übergabe des Abschlussberichtes an Bundesregierung
und Senat von deren Vertretern befürwortet. Eine schnelle Realisierung ge-
meinsam mit dem Bezirk und den interessierten Nutzern ist angesichts des der-
zeitigen Zustandes der Berliner Mitte und des noch über Jahre dauernden Pro-
zesses der Entwicklung des Areals „Mitte Spreeinsel“ im öffentlichen
Interesse.
Die Integration von wichtigen Teilen des Palastes der Republik (insbesondere
des Volkskammersaales, des Großen Saales und des Foyers) sowie die Fassa-
dengestaltung sind in einem von Nutzerseite auszulobenden Architektenwett-
bewerb zu klären.
Über die Bereitschaft des Bundes und des Landes hinaus, lediglich ihre Grund-
stücke befristet in das Projekt einzubringen, sieht das Finanzierungskonzept der
Kommission eine erhebliche finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand vor.
Die zu deren Gegenfinanzierung angenommenen Erlöse aus der Veräußerung
frei werdender Liegenschaften sind ebenso wie etwaige ersparte Aufwendungen
an anderer Stelle zu verifizieren. Das Konzept geht zudem – die Rekonstruktion
des historischen Erscheinungsbildes zum Teil vorausgesetzt – von einer erheb-
lichen Anlage- und Spendenbereitschaft privater Dritter aus. Diese Annahmen
und die Verträglichkeit mit den (öffentlichen) Nutzungszielen sind zu überprü-
fen.
Die Entscheidung von Bundesregierung und Berliner Senat vom 15. Mai 2002,
eine Arbeitsgruppe Bund/Berlin ins Leben zu rufen, die innerhalb eines Jahres
über ein Nutzungs- und Finanzierungskonzept für die Neugestaltung des
Schlossplatzes entscheiden soll, ist ein richtiger Schritt, kann aber nicht der ein-
zige sein.
Die Gestaltung des prominentesten Berliner Platzes ist weder ein rein städti-
sches, noch ein primär staatliches, sondern zuvorderst ein gesellschaftliches
Projekt, das entsprechend vorbereitet, entschieden und umgesetzt werden
sollte. Das verlangt auch in der kommenden Zeit von der Bundesregierung und
dem Berliner Senat eine offene und öffentliche Debatte unter aktiver Einbezie-
hung der beiden Parlamente und der interessierten Öffentlichkeit in der gesam-
ten Bundesrepublik und ihrer Hauptstadt.
Eine abschließende Entscheidung über die künftige Gestaltung der „Mitte
Spreeinsel“ sollte nicht von Regierungen oder Regierenden, sondern entspre-
chend ihrer Bedeutung durch den Deutschen Bundestag getroffen werden.

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