BT-Drucksache 14/9241

Für eine kooperative Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nichtverbreitungspolitik

Vom 5. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9241
14. Wahlperiode 05. 06. 2002

Antrag
der Abgeordneten Uta Zapf, Rainer Arnold, Wolfgang Behrendt, Hans Büttner
(Ingolstadt), Petra Ernstberger, Monika Heubaum, Lothar Ibrügger, Hans-Ulrich
Klose, Dr. Elke Leonhard, Lothar Mark, Markus Meckel, Ursula Mogg, Christoph
Moosbauer, Volker Neumann (Bramsche), Johannes Pflug, Reinhold Robbe, Dieter
Schloten, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Volkmar Schultz (Köln), Dr. Angelica
Schwall-Düren, Joachim Tappe, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Inge Wettig-
Danielmeier, Verena Wohlleben, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Angelika Beer, Rita Grießhaber, Dr. Helmut Lippelt,
Winfried Nachtwei, Christian Sterzing, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für eine kooperative Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nichtverbreitungspolitik

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die vertragliche Abrüstungs- und Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungs-
politik ist ein Grundpfeiler internationaler Sicherheit. Intensive internationale
Bemühungen um den Abschluss und die Implementierung multilateraler Ab-
rüstungs- und Rüstungskontrollabkommen im Bereich der konventionellen und
der Massenvernichtungswaffen haben bedeutende Fortschritte erbracht, die es
zu wahren und auszubauen gilt.
So haben die bestehenden internationalen Abrüstungs- und Rüstungskontroll-
regime wie INF (Intermediate-range Nuclear Forces) sowie SALT und START
(strategische Nuklearwaffen) einen substantiellen Beitrag zur Reduzierung der
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen geleistet. Im Bereich der konventi-
onellen Abrüstung in Europa (KSE-Vertragswerk) haben sie maßgeblich zum
Abbau von Konfrontation und zur Vertrauensbildung sowie zur sicherheitspoli-
tischen Stabilität beigetragen. Der Anfang des Jahres in Kraft getretene Vertrag
über den Offenen Himmel ist ebenfalls ein erheblicher Beitrag zur Vertrauens-
bildung und kooperativer Sicherheit von Vancouver bis Wladiwostok. Hierbei
haben sich die Irreversibilität und die Verifikation von Abrüstungsmaßnahmen
als zentrale Elemente vertragsgestützter kooperativer Abrüstung und Rüstungs-
kontrolle bewährt.
Die veränderte sicherheitspolitische und geopolitische Situation nach Ende des
Ost-West-Konfliktes, die veränderte Art von Konfliktkonstellationen und die
veränderte Bedrohungswahrnehmung nach den Terroranschlägen vom 11. Sep-
tember 2001 haben alternative sicherheitspolitische Strategien gestärkt, die den
Wert multilateraler Abrüstungs- und Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungs-
abkommen infrage stellen. Dies gilt insbesondere für die politische Strategie

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zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und
Trägertechnologien.
Mit der Aufkündigung des ABM-Vertrages wurde offensichtlich, dass die USA
zunehmend auf unilaterale Maßnahmen setzen, um ihre Sicherheit militärisch
zu gewährleisten. Der Gefahr eines Angriffs mit weit reichenden ballistischen
Raketen durch Risikostaaten soll vor allem durch den Aufbau eines Raketen-
abwehrsystems begegnet werden. Zugleich wurde nach der Vorstellung der
Nuclear Posture Review im Januar 2002 deutlich, dass es wieder konkrete
Überlegungen gibt, Nuklearwaffen als operative einsetzbare Instrumente in die
Militärstrategie zu integrieren. Damit würde jedoch die Schwelle zur potenziel-
len Anwendung nuklearer Waffen deutlich gesenkt. Zugleich werden die nega-
tiven Sicherheitsgarantien gegenüber Nichtatomwaffenstaaten in Frage gestellt.
Damit würde jedoch auch ein Anreiz für die Staaten, die bislang keine eigene
nukleare Bewaffnung anstreben, entfallen, sich künftig von solchen Bestrebun-
gen fernzuhalten.
Trotz des im April 2000 bei der Überprüfungskonferenz zum nuklearen Nicht-
verbreitungsvertrag (NVV) in New York einstimmig bekräftigten Willens zur
globalen nuklearen Abrüstung hat es seitdem keine Fortschritte gegeben. Der
bisherige Verlauf der russisch-amerikanischen Gespräche über eine Reduzie-
rung strategischer Atomwaffen zeigt, dass es nicht mehr wie bisher in erster Li-
nie um feste Obergrenzen für Nuklearwaffen und damit um deren reale Redu-
zierung und Vernichtung geht, sondern zu einem erheblichen Teil nur noch um
die Herausnahme einer bestimmten Anzahl von strategischen Nuklearwaffen
aus dem operativen Arsenal. Hiermit versuchen die USA sich eine größtmögli-
che militärische Flexibilität im Rahmen von Abrüstung zu sichern. Das bedeu-
tet jedoch, dass diese Waffen wieder reaktivierbar sind und die Abrüstungsver-
einbarung damit reversibel. Dies widerspräche dem im Schlussdokument der
NVV-Überprüfungskonferenz 2000 im Konsens vereinbarten Prinzip der Un-
umkehrbarkeit nuklearer Abrüstung, eines von dreizehn vereinbarten Schritten
auf demWege zu vollständiger nuklearer Abrüstung. Sollte die damit übernom-
mene Verpflichtung der Kernwaffenstaaten zu vollständiger nuklearer Abrüs-
tung in Zweifel geraten, wären Auswirkungen auf die wechselseitige Grundver-
einbarung des NVV, den Verzicht der nichtnuklearen Staaten auf Kernwaffen
gegen die Verpflichtung der Kernwaffenstaaten zur Abrüstung ihrer Potenziale,
nicht auszuschließen. Damit geriete der NVV als Referenznorm nuklearer
Nichtverbreitung in Gefahr. Die Irreversibilität von Abrüstungsmaßnahmen ge-
hörte bislang zum Kerngehalt abgeschlossener Verträge. Die Sicherung größt-
möglicher Flexibilität steht im Gegensatz zur Vertrauensbildung.
Es ist noch nicht abzusehen, wie andere Staaten auf diese neuen Entwicklungen
reagieren werden. Vieles deutet allerdings darauf hin, dass die neue Ausgangs-
lage im Bereich der nuklearen Rüstungs- und Abrüstungspolitik sowie die zu
erwartenden verstärkten Bemühungen zur Entwicklung und Errichtung von
Abwehrsystemen zu Rückschlägen im Bereich der Abrüstungs- und Rüstungs-
kontrolle und Nichtverbreitung führen werden. Bereits heute sind Entwicklun-
gen zu beobachten, die Anlass zur Sorge geben.
Indien und Pakistan setzen ihre Pläne zur nuklearen Bewaffnung weiter um.
Beide Staaten lassen sich bislang nicht in internationale nukleare Waffenkont-
rollregime einbinden. Die künftige Reaktion Chinas, die von maßgeblicher Be-
deutung für die sicherheitspolitische Lage in Süd- und Südostasien sein wird,
ist ungewiss.
Die internationalen Verhandlungen bei der Abrüstungskonferenz in Genf (CD)
stagnieren seit Jahren. Es ist immer noch nicht gelungen, eine Einigung über
die Frage eines umfassenden Arbeitsprogrammes der CD zu erzielen, obwohl
die Mitgliedstaaten des Nichtverbreitungsvertrages im Abschlussdokument der
Überprüfungskonferenz im Mai 2000 die Teilnehmerstaaten der Genfer Abrüs-

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tungskonferenz zu einer raschen Einigung über das Arbeitsprogramm aufgefor-
dert hatten. Demnach stehen weiterhin die Entscheidungen über die Aufnahme
von Verhandlungen über ein Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Kern-
waffen und andere Sprengkörper (Cut-Off) und über die Behandlung der The-
men nukleare Abrüstung und die Verhinderung weiterer Militarisierung des
Weltraums aus.
Mit Sorge nimmt der Deutsche Bundestag davon Kenntnis, dass es in den Ver-
einigten Staaten von Amerika Bemühungen gibt, die Unterschrift der USA un-
ter den CTB-Vertrag zurückzuziehen. Ein solcher Schritt würde das nukleare
Nichtverbreitungsregime deutlich schwächen.
Die wichtigen Verhandlungen vor der 5. Überprüfungskonferenz zum Abkom-
men über das Verbot Biologischer Waffen (BWÜ) in Genf über ein Zusatzab-
kommen zur Errichtung eines Kontrollregimes konnten trotz intensiver Bemü-
hungen aufgrund der ablehnenden Haltung einiger Teilnehmerstaaten nicht er-
folgreich abgeschlossen werden.
Präventive Rüstungskontrolle ist ein relativ junges Thema. Das Büro für Tech-
nologiefolgenabschätzung des Deutschen Bundestages hat dafür wichtige kon-
zeptionelle Vorarbeiten geleistet. Vor dem Hintergrund der aktuellen und rasan-
ten Entwicklungen im militärtechnologischen Bereich unter dem Stichwort
„Revolution in Military Affairs (RMA)“ kommt dem Gedanken präventiver
Rüstungskontrolle in Zukunft eine stärkere Bedeutung zu.
Besondere Bedeutung misst der Deutsche Bundestag auch künftig der Wiener
Konvention über internationale Verträge bei. Sie garantiert, dass Unterzeichner
internationaler Verträge bis zu ihrer nationalen Ratifikation keine Handlungen
unternehmen, die Geist und Buchstaben des noch nicht ratifizierten Vertrages
widersprechen.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt nachdrücklich die Schlussfolgerungen des
Allgemeinen Rates der Europäischen Union vom 15. April 2002 über einen
konkreten Maßnahmekatalog im Bereich Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägermittel. Der
Deutsche Bundestag unterstützt die Europäische Union – auch vor dem Hinter-
grund des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus – darin, ihre An-
strengungen zur weiteren Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie zur Verhin-
derung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und entspre-
chender Trägermittel zu intensivieren und sich hierbei in erste Linie auf multi-
laterale Instrumente, Rüstungsexportkontrolle, internationale Kooperation und
politischen Dialog zu konzentrieren.
III. Der Deutsche Bundestag unterstreicht, dass Frieden, Sicherheit und Stabi-
lität nicht durch einseitige Schutzsysteme oder durch den Aufbau und Einsatz
von militärischen Offensivpotenzialen erreicht werden können, sondern letzt-
lich nur durch Kooperation und Partnerschaft, Vertrauensbildung und multilate-
rale, verifizierbare Abkommen zur Abrüstung und Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung.
Der Kampf gegen gewaltsame Auseinandersetzungen und den internationalen
Terrorismus muss vornehmlich mit konfliktdeeskalierenden Methoden und dem
Instrumentarium der multilateralen Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik
geführt werden.
Der Deutsche Bundestag bekräftigt seine Ansicht, dass die vertraglich verein-
barte, kooperative Abrüstung und Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung ein
wirksames und bisher sehr erfolgreiches Instrument internationaler Sicherheits-
politik und Bedrohungsreduzierung ist. Er unterstützt die Bundesregierung
nachdrücklich in ihrem Bemühen dieses wichtige Instrument der Außen- und

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Sicherheitspolitik zu bewahren, zu stärken und fortzuentwickeln. Der Deutsche
Bundestag wird alle Aktivitäten unterstützen, die auf eine Universalisierung der
bestehenden multilateralen Abkommen wie zum Beispiel des Chemiewaffen-
übereinkommens (CWÜ), des Biologiewaffenübereinkommens (BWÜ) sowie
des beiden Übereinkommen zugrunde liegenden Genfer Protokolls von 1925,
des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV), des Vertrages über das um-
fassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT), des revidierten Minenproto-
kolls (Protokoll II) zum VN-Waffenübereinkommen (CCW) sowie des Über-
einkommens von Ottawa zum Verbot von Antipersonenminen, an dem auch
Nichtregierungsorganisationen maßgeblich beteiligt waren, abzielen. Der Deut-
sche Bundestag unterstützt Bemühungen auch in anderen Bereichen, wie zum
Beispiel bei Kleinwaffen, rechtlich verbindliche Abkommen zur Abrüstungs-
und Rüstungskontrolle zu erreichen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung Beiträge von
Nichtregierungsorganisationen zur Konzeption neuer rüstungskontrollpoliti-
scher Ansätze aufgreift, um dem gesamten Prozess zusätzliche Impulse zu ge-
ben.
IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich weiterhin für den Erhalt, die vollständige Implementierung und die

Fortentwicklung bewährter Abrüstungs- und Rüstungskontroll- und Nicht-
verbreitungsregime einzusetzen;

2. ihre politischen Bemühungen zur Eindämmung von Proliferation von Mas-
senvernichtungswaffen verstärkt fortzusetzen und hierfür bei ihren inter-
nationalen Partner zu werben;
dazu gehören unter anderem:
l die Stärkung des nuklearen Nichtverbreitungsvertragsregimes und die

Umsetzung der in den Dokumenten der Überprüfungskonferenz 1995
und im Abschlussdokument der Konferenz im Jahr 2000 geschlossenen
Vereinbarungen, mit dem einvernehmlich beschlossenen Ziel der voll-
ständigen nuklearen Abrüstung;

l die Stärkung des Übereinkommens zum Verbot von biologischen Waffen
durch die Errichtung eines entsprechenden Verifikationsregimes;

l die vollständige Implementierung des Chemiewaffenübereinkommens
mit dem Ziel der vollständigen Abrüstung und Vernichtung dieser Waf-
fen;

l die Verabschiedung eines politisch verbindlichen universellen Verhal-
tenskodex zur Verhinderung der Proliferation von Trägertechnologie
(ICoC – International Code of Conduct). Die Bundesregierung und gleich
gesinnte Partner sollten weiterhin mit Nachdruck auf die Staaten einwir-
ken, die bislang nicht Teilnehmer am internationalen Verhandlungspro-
zess sind, keine Trägertechnologien weiterzuverbreiten und sie zu einer
Unterstützung des internationalen Verhaltenskodexes zu bewegen.
Ebenso sollten Bestrebungen, potenzielle Beitrittsländer auszugrenzen,
politisch entgegengewirkt werden;

l den politischen Entspannungsprozess zwischen Nord- und Süd-Korea zu
stabilisieren und zu fördern, das KEDO-Programm in Nord-Korea (Pro-
gramm zum Ersatz der Nuklearreaktoren, die waffenfähiges Spaltmate-
rial produzieren können) und das Raketentest-Moratorium der Nord-
koreaner zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass ein Vertrag über
einen Verzicht geschlossen wird;

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l den begonnenen rüstungskontrollpolitischen Dialog mit dem Iran zu
Nuklear- und Trägertechnologiefragen fortzusetzen, sowie für einen
Beitritt Irans zum ICoC zu werben;

l die Unterbindung illegaler Waffenlieferungen an den Irak und das ver-
stärkte Bemühen um eine politische Regelung für die regionalen Span-
nungen. Die Verhandlungen des Generalsekretärs der Vereinten Natio-
nen über die Tätigkeit der VN-Waffeninspektoren im Irak sollten mit
Nachdruck unterstützt werden;

3. auf die USA und Russland einzuwirken, bei den laufenden Verhandlungen
über weitere nukleare Abrüstung im strategischen Bereich die Grundsätze
der Irreversibilität und der Verifikation in einem rechtsverbindlichen Ab-
kommen zu berücksichtigen, damit auch bereits bestehende Abrüstungs-
und Rüstungskontrollregime nicht beschädigt oder ausgehöhlt und zukünf-
tige Regime nicht behindert werden;

4. sich dafür einzusetzen, dass die Frage der Abrüstung substrategischer und
taktischer Nuklearwaffen in einem transparenten Verhandlungsprozess an-
gegangen wird, um diese erhebliche Lücke im nuklearen Abrüstungspro-
zess zu schließen;

5. gemeinsam mit anderen Partnern mit großem Nachdruck darauf zu beste-
hen, dass Nuklearwaffen nicht wieder als operativ einsetzbare Mittel einge-
plant werden, sondern mit der Perspektive vollständiger Abrüstung redu-
ziert werden;

6. mit Nachdruck darauf zu drängen, dass keine neuen Nuklearwaffen entwi-
ckelt werden;

7. auf die Staaten, deren Ratifizierung Voraussetzung für das Inkrafttreten des
Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) ist,
einzuwirken, die erforderlichen Schritte zu unternehmen und bis zu diesem
Zeitpunkt den Vertrag einzuhalten;

8. bilateral und in internationalen Gremien auf Indien und Pakistan einzuwir-
ken, ihr Atomtest-Moratorium beizubehalten, die Bemühungen zur Her-
stellung der militärischen Einsatzfähigkeit von Atomwaffen einzustellen
und sich dem CTBT anzuschließen;

9. bei der Genfer Abrüstungskonferenz sich weiterhin intensiv darum zu be-
mühen, dass endlich ein umfassendes Arbeitsprogramm vereinbart wird, so
dass unter anderem über einen Vertrag zum Stopp der Produktion waffenfä-
higen Spaltmaterials – unter der Einbeziehung der bisherigen Arbeitsergeb-
nisse – zügig verhandelt werden kann. Unabhängig davon sollten die The-
men allgemeine nukleare Abrüstung und Verhinderung der Militarisierung
des Weltraumes mit dem Ziel behandelt werden, hierüber in Zukunft ent-
sprechende Verträge bzw. Abkommen abzuschließen;

10. Russland zu drängen, baldmöglichst auf der Grundlage einer umfassenden
und genauen Meldung seiner Chemiewaffenbestände bei der Organisation
für das Verbot Chemischer Waffen die Vernichtung dieser Bestände ohne
Verzögerung zu organisieren und fristgemäß durchzuführen;

11. sich weiterhin dafür einzusetzen, dass rasch rechtsverbindliche Vorschrif-
ten, einschließlich Verifikationsnormen, zur Stärkung des Übereinkom-
mens über das Verbot biologischer Waffen geschaffen werden können;

12. weiterhin im Bereich der Abrüstungszusammenarbeit einen Schwerpunkt
zu setzen. Die bisher erfolgreich durchgeführten Projekte im Bereich der
Chemiewaffenvernichtung sollten mit verstärktem Mittelansatz ausgewei-
tet werden. Darüber hinaus sollte künftig ein substantieller Beitrag im Be-
reich der nuklearen Abrüstung geleistet werden. In diesem Zusammenhang

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sollten vor allem Projekte zur Sicherung von waffengrädigen Nuklearabfäl-
len und zur Verhinderung der Abwanderung von Experten in Problemstaa-
ten aufgelegt werden;

13. weiterhin im Rahmen der Europäischen Union gemeinsame Ansätze der
Abrüstungs- und Rüstungskontrolle in Form gemeinsamer Politik und nach
Möglichkeit als Gemeinsame Aktion weiterzuentwickeln und umzusetzen;

14. im Rahmen des Vertrages über den Offenen Himmel gemeinsam mit den
europäischen Partnern eine geeignete Beobachtungsplattform zu entwi-
ckeln und die Fähigkeiten der Rüstungskontrolle auch für Maßnahmen der
multilateralen Krisenprävention zur Verfügung zu stellen;

15. sich im Nachgang zur VN-Kleinwaffenkonferenz weiterhin mit Nachdruck
dafür einzusetzen, dass ein rechtlich verbindliches Abkommen zur Ein-
dämmung der bislang exzessiven, unkontrollierten Anhäufung und Ver-
breitung von Kleinwaffen erreicht wird;

16. die Abrüstungs- und Rüstungskontrolle im Bereich der Landminen auf al-
len relevanten Ebenen zu stärken und weiterzuentwickeln;

17. Konzepte zu entwickeln und Initiativen zu ergreifen, um die Auswirkungen
von neuen Technologieentwicklungen auf Rüstungskontrollregime frühzei-
tig zu erkennen und zu kontrollieren;

18. die internationalen Rüstungsexportkontrollregime zu stärken und weiterzu-
entwickeln und in der Europäischen Union für eine stärkere Verbindlich-
keit des „Code of Conduct“ einzutreten.

Berlin, den 5. Juni 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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