BT-Drucksache 14/9240

Maßnahmen gegen eine Bedrohung durch biologische Waffen

Vom 5. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9240
14. Wahlperiode 05. 06. 2002

Antrag
der Abgeordneten René Röspel, Petra Ernstberger, Uta Zapf, Rainer Arnold,
Wolfgang Behrendt, Hans Büttner (Ingolstadt), Monika Heubaum, Hans-Ulrich
Klose, Dr. Elke Leonhard, Lothar Mark, Markus Meckel, Ursula Mogg, Christoph
Moosbauer, Volker Neumann (Bramsche), Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Dr. Angelica Schwall-Düren, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Inge
Wettig-Danielmeier, Verena Wohlleben, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Angelika Beer, Rita Grießhaber, Dr. Helmut Lippelt,
Winfried Nachtwei, Christian Sterzing, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Maßnahmen gegen eine Bedrohung durch biologische Waffen

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung sich mit Nach-
druck für eine Stärkung des Biowaffen-Übereinkommens (BWÜ) eingesetzt
hat.
Der Deutsche Bundestag betont anlässlich des 30. Jahrestages des BWÜ am
10. April 2002, dass ein Verbot jeglicher Entwicklung, Produktion, Lagerung,
Weitergabe oder Anwendung biologischer Waffen gerade im Zeitalter der Bio-
und Gentechnologie wichtiger ist denn je.

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 10. April 1972 wurde in London, Moskau und Washington das Überein-
kommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakterio-
logischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung
solcher Waffen unterzeichnet, das eine ganze Gattung von Massenvernich-
tungswaffen verbietet. Der wichtigste Mangel dieses Vertragswerkes besteht
darin, dass es keine wirksamen Verifikationsbestimmungen enthält. Seit 7 Jah-
ren wird darüber verhandelt, diesen Mangel zu beheben. Aber auch im vergan-
genen Jahr haben Versuche, das B-Waffen-Übereinkommen durch ein Zusatz-
protokoll zu stärken, nicht zum Erfolg geführt.
Umso dringlicher ist es, einen Verhandlungsansatz zu finden, der die Trans-
parenz im B-Waffen-Bereich erhöht und die Einhaltung des B-Waffenverbots
verifizierbar macht. Über Regelungen für Exportkontrollen, für Verdachts-
inspektionen und für Meldeverpflichtungen muss trotz der international beste-
henden Widerstände mit Beharrlichkeit weiterverhandelt werden.
Es ist nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 noch wichtiger ge-
worden, die Leistungsfähigkeit kooperativer und multilateraler Rüstungskont-
rolle im Bereich von Massenvernichtungswaffen zu steigern.

Drucksache 14/9240 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– in Abstimmung mit anderen Unterzeichnerstaaten des BWÜ die dafür nöti-

gen Schritte einzuleiten, dass die 5. Überprüfungskonferenz im November
2002 mit einem konkreten Ergebnis abgeschlossen werden kann;

– sich dafür einzusetzen, dass dem völkerrechtlich bindenden Verbot der Ent-
wicklung, Herstellung und Lagerung biologischer Waffen, das auch nicht
tödlich wirkende B-Waffen einschließt, ein Verifikationsinstrument hinzuge-
fügt wird, dass geeignet ist, die Einhaltung der Verbotsbestimmungen des
BWÜ zu gewährleisten;

– verstärkte diplomatische Anstrengungen im Verbund mit gleich gesinnten
Staaten innerhalb und außerhalb der EU zu unternehmen, um die Regierun-
gen der Vertragsstaaten, insbesondere auch die Vereinigten Staaten, zur Zu-
stimmung zu einem rechtlich verbindlichen, multilateralen Verifikationsinst-
rument zu bewegen;

– angesichts der Möglichkeiten zur gentechnischen Veränderung von biologi-
schen Organismen und menschlichen Krankheitserregern eine strenge Über-
wachung gentechnischer Experimente im Bereich waffentauglicher Organis-
men anzustreben.

Berlin, den 5. Juni 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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