BT-Drucksache 14/924

zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 - Drs. 14/300, 14/760, 14/601 bis 14/621, 14/622, 14/623, 14/624

Vom 4. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/924 vom 04.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der F.D.P. zur zweiten Beratung des
Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 14/300 14/760 14/601 bis 14/621
14/622 14/623 14/624 =

04.05.1999 - 924

14/924

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin,
Hildebrecht Braun, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Gisela Frick, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche,
Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Ina Lenke, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn,
Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr.
Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999
- Drucksachen 14/300, 14/760, 14/601 bis 14/621, 14/622, 14/623, 14/624
-

Der Bundestag wolle beschließen:
In § 27 Abs. 2 wird Satz 1 wie folgt gefaßt: "Ausgenommen von der
Einsparung sind die Planstellen und Stellen der Rechtspflege, des
Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamtes, die Planstellen im
Grenzzolldienst, im Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt sowie
die Planstellen und Stellen des Rechts- und Konsulardienstes in den
Vertretungen des Bundes im Ausland und die Planstellen und Stellen beim
Deutschen Patentamt."
Bonn, den 4. Mai 1999
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Werner Hoyer
Jürgen Koppelin
Hildebrecht Braun
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Gisela Frick
Paul K. Friedhoff
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Walter Hirche
Birgit Homburger
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Begründung
Die Ausnahmeregelung in § 27 Abs. 2 Satz 1 hat in der Vergangenheit
dazu geführt, daß sowohl bei den Gerichten als auch bei den Organen der
Sicherheit die Anzahl der Planstellen und Stellen der "zuarbeitenden"
Verwaltung über die letzten Jahre gekürzt worden sind mit der Folge,
daß die Organe der Rechtspflege als auch die Polizeivollzugsbeamten bei
Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt von der Kürzung zwar
ausgenommen worden sind, die begleitenden Apparate aber nicht mehr im
notwendigen Umfang zuarbeiten konnten. Besonders deutlich ist dies
geworden beim Bundeskriminalamt, wo es zunehmend an wissenschaftlicher
Begleitung bei der Kriminalitätsbekämpfung mangelt.
Des weiteren ist festzustellen, daß die globalen Kürzungen im Bereich
der Rechts-Konsulardienste bei den Auslandsvertretungen zu
empfindlichen Engpässen geführt haben. Die Bearbeitungsdauer ist über
die Jahre hinweg gestiegen, und die Belastung des Personals ist nicht
mehr weiter zu verantworten.
Auch beim Patentamt haben die Globalkürzungen zu nicht hinnehmbaren und
unerwünschten Benachteiligungen geführt. Die Bearbeitungszeiten bei
Patenterteilung haben sich über die Jahre erheblich verlängert, was zu
einer empfindlichen Wettbewerbsverzerrung des Standortes Deutschland
geführt hat. Auf der anderen Seite ist durch die verzögerte Bearbeitung
ein erheblicher Einnahmeverlust bei den Gebühreneinnahmen des
Patentamtes entstanden.

04.05.1999 nnnn

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