BT-Drucksache 14/9221

zu dem Antrag der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, Rainer Eppelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -14/8267- Arbeitsrecht flexibilisieren - Beschäftigung schaffen

Vom 4. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9221
14. Wahlperiode 04. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister,
Rainer Eppelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/8267 –

Arbeitsrecht flexibilisieren – Beschäftigung schaffen

A. Problem
Die Arbeitslosigkeit ist im Jahr 2001 saisonbereinigt um mehr als 170 000 ge-
stiegen. Für das Jahr 2002 wird von der Bundesregierung im Rahmen ihrer
Haushaltsannahmen eine durchschnittliche Arbeitslosenzahl von 3,892 Millio-
nen Menschen zugrunde gelegt. In Anbetracht dieser Arbeitsmarktzahlen und
des niedrigenWirtschaftswachstums müssen nach Ansicht der Antragsteller alle
Maßnahmen ausgeschöpft werden, die einen Beschäftigungserhalt bzw. einen
Beschäftigungsaufbau auch bei geringerem Wirtschaftswachstum ermöglichen.
Ein solches Ziel werde jedoch durch verschiedene von der Bundesregierung auf-
gebaute Beschäftigungshürden behindert.

B. Lösung
Aufforderung an die Bundesregierung:
l die im Rahmen des Gesetzes über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge

vorgenommene Einschränkung des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge
und den eingeführten Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung sowie die Novel-
lierung des Betriebsverfassungsgesetzes rückgängig zu machen,

l das Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht so weiterzuentwickeln, dass dezentrale,
auf Beschäftigung gerichtete Lösungen gewährleistet werden, und dabei den
Günstigkeitsvergleich um den Aspekt der individuellen Beschäftigungsaus-
sichten zu erweitern, wobei den Tarifvertragsparteien zur Sicherung der
Tarifautonomie ein begründetes Einspruchsrecht verbleiben soll,

l die Höchstdauer der Überlassung eines Leiharbeitsnehmers an denselben
Entleiher auf 36 Monate zu erhöhen, das Synchronisationsverbot aufzuhe-
ben und die Verleiher hinsichtlich der Befristungsmöglichkeiten mit allen
anderen Arbeitgebern gleichzustellen,

Drucksache 14/9221 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

l die Möglichkeit des Abschlusses befristeter Arbeitsverhältnisse ohne Sach-
grund für Neugründer auszudehnen sowie älteren Arbeitnehmern zu gestat-
ten, unbeschränkt befristete Arbeitsverhältnisse eingehen zu können.

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags auf Drucksache 14/8267.

D. Kosten
Der Ausschuss hat auf eine Kostenerörterung verzichtet.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9221

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/8267 abzulehnen.

Berlin, den 3. Juni 2002

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Doris Barnett Klaus Brandner
Vorsitzende Berichterstatter

Drucksache 14/9221 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Klaus Brandner

I. Beratungsverlauf
Der Deutsche Bundestag hat auf seiner 230. Sitzung am
18. April 2002 den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf
Drucksache 14/8267 in erster Lesung beraten und dem Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung zur federführenden Be-
ratung sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Gesundheit
und dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat auf
der 81. Sitzung am 15. Mai 2002 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP beschlossen, die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 14/8267 zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss hat auf der 106. Sitzung am
15. Mai 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP beschlossen, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 14/8267 zu emp-
fehlen.
Der Finanzausschuss hat auf der 132. Sitzung am 15. Mai
2002 mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, auf
eine Stellungnahme zu dem Antrag auf Drucksache 14/8267
zu verzichten.
Der Ausschuss für Gesundheit hat auf der 141. Sitzung am
15. Mai 2002 mit den Stimmen aller Fraktionen beschlos-
sen, auf die Mitberatung der Drucksache 14/8267 zu ver-
zichten.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialord-
nung hat auf seiner 129. Sitzung am 24. April 2002 die Vor-
lage beraten. Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags
der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 14/8267.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
In Anbetracht der Arbeitslosenzahlen und des niedrigen
Wirtschaftswachstums müssen nach Ansicht der Antrag-
steller alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die einen Be-
schäftigungserhalt bzw. einen Beschäftigungsaufbau auch
bei geringerem Wirtschaftswachstum ermöglichen. Ein sol-
ches Ziel werde jedoch durch verschiedene von der Bundes-
regierung aufgebaute Beschäftigungshürden behindert.
Die Bundesregierung soll deshalb aufgefordert werden,
l die im Rahmen des Gesetzes über Teilzeit und befristete

Arbeitsverträge vorgenommene Einschränkung des Ab-
schlusses befristeter Arbeitsverträge und den eingeführ-
ten Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung sowie die Novel-
lierung des Betriebsverfassungsgesetzes rückgängig zu
machen,

l das Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht so weiterzuent-
wickeln, dass dezentrale, auf Beschäftigung gerichtete

Lösungen gewährleistet werden, und dabei den Günstig-
keitsvergleich um den Aspekt der individuellen Beschäf-
tigungsaussichten zu erweitern, wobei den Tarifvertrags-
parteien zur Sicherung der Tarifautonomie ein begründe-
tes Einspruchsrecht verbleiben soll,

l die Höchstdauer der Überlassung eines Leiharbeitsneh-
mers an denselben Entleiher auf 36 Monate zu erhöhen,
das Synchronisationsverbot aufzuheben und die Verlei-
her hinsichtlich der Befristungsmöglichkeiten mit allen
anderen Arbeitgebern gleichzustellen,

l die Möglichkeit des Abschlusses befristeter Arbeitsver-
hältnisse ohne Sachgrund für Neugründer auszudehnen
sowie älteren Arbeitnehmern zu gestatten, unbeschränkt
befristete Arbeitsverhältnisse eingehen zu können.

III. Ausschussberatungen
Für die Fraktion der SPD handelt es sich bei dem Antrag
um ein Sammelsurium alter Forderungen, die auch durch
Wiederholungen nicht besser würden. Es gebe keinerlei em-
pirische Belege dafür, dass der Abbau von Arbeitnehmer-
rechten zu mehr Beschäftigung führe. Die geforderte Rück-
nahme des Teilzeitarbeitsplatzanspruches baue im Übrigen
Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
auf. Eine solche Forderung sei familienfeindlich. Auch ver-
kenne der Antrag die friedenssichernde Funktion des Be-
triebsverfassungsgesetzes.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, mit dem Antrag
werde die Bilanz einer arbeitsplatzfeindlichen Politik der
Bundesregierung gezogen. Die Rot-Grüne-Koalition habe
versagt und an Stelle einer Vergrößerung des Bewegungs-
spielraums der Unternehmen für mehr Beschäftigung zu-
sätzliche nationale Hürden aufgebaut. Beispiele seien die
Beschränkungen bei dem Abschluss befristeter Arbeitsver-
träge, die Einführung eines weit gehenden Teilzeitarbeits-
anspruchs und die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.
Diese und weitere kontraproduktive Maßnahmen müssten
zurückgenommen werden. Erforderlich seien dezentrale
Lösungen. Dazu würde z. B. gehören, die Möglichkeiten der
Zeitarbeit zu verstärken, betriebliche Bündnisse für Arbeit
möglich zu machen und den Abschluss befristeter Arbeits-
verhältnisse zu fördern.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tritt die
Fraktion der CDU/CSU mit ihren Forderungen in die Fuß-
stapfen ihrer im Jahr 1998 abgewählten Ahnen. Die Forde-
rungen seien kontraproduktiv und rückwärts gewandt.
Die Fraktion der FDP stimmte dem Analyseteil des An-
trags zu. Allerdings sei der Forderungsteil häufig nicht kon-
kret oder konsequent genug. So werde durch das vorgese-
hene Vetorecht der Tarifvertragsparteien bei den Vereinba-
rungen betrieblicher Bündnisse für Arbeit der Vorschlag
wertlos. Ebenfalls fehle eine Aussage zu dem nach Ansicht
der Fraktion der FDP größten Einstellungshemmnis, dem
jetzt vorgeschriebenen Tarifwechsel bei der Zeitarbeit nach
12 Monaten. Als unzureichend werde auch das Fehlen einer
Aussage zur Arbeitnehmerüberlassung im Baubereich ge-
wertet.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/9221

Die Fraktion der PDS erklärte, die Forderungen in dem
Antrag der Fraktion der CDU/CSU seien eine Wieder-
holung alter, schon in der Vergangenheit vom Ausschuss
abgelehnter Forderungen. Sie würden dem Titel des Antrags
– Arbeit zu fördern – nicht gerecht. Stattdessen würden zu-
sätzliche Risiken für die Beschäftigten geschaffen. Es sei
nicht ersichtlich, wie weitere Verschlechterungen von Ar-
beitnehmerrechten zu einem Beschäftigungszuwachs führen
könnten.

Berlin, den 3. Juni 2002

Klaus Brandner
Berichterstatter

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