BT-Drucksache 14/922

zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 - Drs. 14/300 Anlage, 14/760, 14/612, 14/622, 14/623, 14/624 - hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Vom 4. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/922 vom 04.05.1999

Änderungsantrag der Fraktion der F.D.P. zur zweiten Beratung des
Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 14/300 14/760 14/612 14/622
14/623 14/624 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen =

04.05.1999 - 922

14/922

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin,
Jörg van Essen, Ulrich Heinrich, Dirk Niebel, Dr. Wolfgang Gerhardt und
der Fraktion der F.D.P.
zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999
- Drucksachen 14/300 Anlage, 14/760, 14/612, 14/622, 14/623, 14/624 -
hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen

Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 12 25 - Wohnungswesen und Städtebau - Tgr. 02 - Förderung
des sozialen Wohnungsbaues - ist der Titel 882 28 - Zuweisungen für
Maßnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues - einschließlich der
Modernisierung und Instandsetzung - in den neuen Ländern
(einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) - von 787 594 TDM um 50 000 TDM
auf 837 594 TDM zu erhöhen.
Bonn, den 4. Mai 1999
Dr. Günter Rexrodt
Dr. Werner Hoyer
Jürgen Koppelin
Jörg van Essen
Ulrich Heinrich
Dirk Niebel
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Begründung
Die Anhebung des Ansatzes auf das Niveau des Haushaltsentwurfs 1998 der
alten Regierungskoalition der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. ist
notwendig. Die Mittel für Investitionen im sozialen Wohnungsbau dienen
der Wohnraumversorgung sozial schwacher Schichten der Bevölkerung und
müssen deshalb auf hohem Niveau erhalten bleiben.
Die Verwendung von bis zu 150 000 TDM für Maßnahmen im Rahmen des
Programms "soziale Stadt" geht zu Lasten der Sozialmieter und dient
nicht der notwendigen Haushaltsklarheit. Mittel für dieses Programm
sind im vorhandenen Titel 882 04 eingestellt.

04.05.1999 nnnn

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