BT-Drucksache 14/9141

zu dem Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeld, Eduard Oswald, Heinz Seiffert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -14/6637- Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau

Vom 17. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9141
14. Wahlperiode 17. 05. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Eduard Oswald,
Heinz Seiffert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/6637 –

Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau

A. Problem
Die Fraktion der CDU/CSU ist der Auffassung, dass die steuerlichen Rahmen-
bedingungen für den Wohnungsbau in dieser Legislaturperiode durch verschie-
dene Steuergesetze erheblich verschlechtert worden seien. Sie fordert, die steu-
erlichen Investitionsbedingungen in diesem Bereich zu verbessern, u. a. durch
Verkürzung der Spekulationsfrist bei privaten Grundstücksveräußerungsge-
schäften auf zwei Jahre, Erhöhung der Einkunftsgrenzen und des kinderbeding-
ten Erhöhungsfreibetrags bei der Eigenheimzulage und eine Reform der Grund-
steuer.

B. Lösung
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion
der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Die Koalitionsfraktionen verweisen auf von ihnen in dieser Legislaturperiode
realisierte Verbesserungen in diesem Bereich, z. B. die Erhöhung des Wohngel-
des und das Programm „Stadtumbau Ost“.

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/9141 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/6637 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Mai 2002

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Dieter Grasedieck
Berichterstatter

Elke Wülfing
Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9141

Bericht der Abgeordneten Dieter Grasedieck, Elke Wülfing und Dr. Barbara Höll

1. Verfahrensablauf
Der Antrag auf Drucksache 14/6637 ist dem Finanzaus-
schuss in der 192. Sitzung des Deutschen Bundestages am
11. Oktober 2001 zur federführenden Beratung sowie dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Arbeit und Sozialordnung, dem Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen und dem Haushaltsausschuss zur
Mitberatung überwiesen worden. Der Haushaltsausschuss
hat den Antrag am 7. November 2001 beraten, der Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 2002.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am
15. Mai 2002 zu der Vorlage votiert. Der Ausschuss für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen hat gleichfalls am 15. Mai
2002 zu dem Antrag Stellung genommen, nachdem er – mit
Zustimmung des federführenden Finanzausschusses – am
24. April 2002 eine öffentliche Anhörung zu dem Antrag
durchgeführt hatte.

2. Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass die steuerlichen
Rahmenbedingungen im Immobiliensektor durch verschie-
dene in dieser Legislaturperiode verabschiedete Steuerge-
setze deutlich verschlechtert worden seien. Dies habe zu
einem drastischen Rückgang der Investitionen im Mietwoh-
nungsbau und dazu geführt, dass das Potential beim Eigen-
heimbau nicht ausgeschöpft werde. An der dadurch
verursachten Investitionsschwäche leide die Bauwirtschaft
in starkem Maße. Insbesondere folgende Maßnahmen hät-
ten zu dieser Situation beigetragen: Die Beschränkung der
Verlustverrechnung durch die Einführung der Mindest-
besteuerung (§ 2 Abs. 3 EStG), die rückwirkende Verlänge-
rung der Spekulationsfrist bei der Veräußerung privater
Grundstücke von zwei Jahren auf zehn Jahre (§ 23 EStG),
die Beseitigung der Möglichkeit zur Verteilung größeren
Erhaltungsaufwands (früherer § 82b EStDV), die Senkung
der Einkunftsgrenzen bei der Eigenheimförderung, die
Streichung des Vorkostenabzugs beim Wohneigentum im
Bestand (§ 10i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), die Einführung
der Ökosteuer und eine unangemessene Regelung zum Ob-
jektverbrauch bei der Anspruchnahme der Eigenheimzulage
durch Ehegatten. Belastet worden sei der Immobiliensektor
auch durch die Diskussion über eine Erhöhung der Erb-
schaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien.
Auf dieser Kritik aufbauend fordert der Antrag,
– die Investitionsbedingungen für den Wohnungsbaube-

reich durch eine leistungsgerechtere Besteuerung und
durch transparentere Regelungen zu verbessern,

– die Spekulationsfrist bei der Steuerpflicht von privaten
Grundstücksveräußerungsgeschäften wieder auf zwei
Jahre zu verkürzen und die rückwirkende Verlängerung
dieser Frist zu beseitigen,

– für steuerliche Rahmenbedingungen zu sorgen, die dem
Investor die Sanierung von Altimmobilien und dem
Selbstnutzer den Erwerb aus dem vorhandenen Woh-
nungsbestand erleichtern,

– die Einkunftsgrenzen bei der Eigenheimzulage wieder
zu erhöhen und durch Anhebung des kinderbedingten
Erhöhungsbetrages familienfreundlicher zu gestalten,

– die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung anzuhe-
ben,

– die Zulagenförderung für Ehegatten in Härtefällen zu er-
halten,

– auf höhere Belastungen von Immobilien mit Erbschaft-
und Schenkungsteuer zu verzichten und

– eine Reform der Grundsteuer vorzunehmen.

3. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
Fraktion der FDP und der Fraktion der PDS gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion
der PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
schlägt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung
der Fraktionen der FDP und PDS vor, die Vorlage abzu-
lehnen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt mehrheitlich mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, den Antrag abzu-
lehnen.

4. Ausschussempfehlung
Bei der Beratung der Vorlage im federführenden Finanzaus-
schuss hat die Fraktion der CDU/CSU ihren Antrag erläu-
tert. Dabei hat sie insbesondere die im Rahmen des Steuer-
entlastungsgesetzes 1999/2000/2002 eingeführte Begren-
zung der Verlustverrechnung nach § 2 Abs. 3 EStG und die
mit diesem Gesetz gleichfalls vorgenommene Verlängerung
der Spekulationsfrist im Immobilienbereich von zwei Jah-
ren auf zehn Jahre kritisiert. Nachhaltige Kritik geübt hat
die Fraktion der CDU/CSU auch an den nach ihrer Ansicht
zu niedrigen Einkunftsgrenzen bei der Gewährung der Ei-
genheimzulage. Dies führe z. B. bei Alleinstehenden ohne
Kinder dazu, dass bereits bei einem Nettoeinkommen von
ca. 21 500 Euro keine Förderung durch die Eigenheimzu-
lage mehr möglich sei. Sie hat die Auffassung vertreten,
dass die schwierige Lage der Bauwirtschaft, in der jeder
zweite Betrieb insolvent bzw. insolvenzgefährdet sei, nicht
zuletzt durch die ihrer Ansicht nach ungünstigen steuerli-
chen Rahmenbedingungen im Immobiliensektor mitverur-
sacht worden sei. Die Fraktion der CDU/CSU hat gefordert,
diese Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Anreize
für mehr Investitionen im Wohnungsbau gegeben werden,

Drucksache 14/9141 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

und dabei auf die in ihrem Antrag geforderten Maßnahmen
verwiesen.
Demgegenüber haben die Koalitionsfraktionen argumen-
tiert, dass sie im Laufe dieser Legislaturperiode eine Reihe
von Entscheidungen zugunsten des Wohnungsbaus getrof-
fen hätten. Im Gegensatz zur früheren Koalition aus CDU/
CSU und FDP, die das Wohngeld zwischen 1991 und 1998
nicht verändert habe, hätten sie das Wohngeldrecht mit der
Zehnten Wohngeldnovelle deutlich verbessert. Die Familien
erhielten nunmehr 50 % mehr Wohngeld als 1998, zudem
sei die Zahl der Wohngeldempfänger um ca. 420 000 gestie-
gen. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen auf das Pro-
gramm „Stadtumbau Ost“ verwiesen, durch das von Bund,
Ländern und Gemeinden ca. 2,7 Mrd. Euro für Stadtumbau-
maßnahmen im Baubereich zur Verfügung gestellt würden
und ab dem Jahr 2000 sehr hohe Darlehensbeträge für Re-
novierungen, Neubauten, Wärmedämmung und neue Hei-
zungsanlagen bereit stünden. Sie haben die Auffassung ver-
treten, dass Familien mit Kindern beim Erwerb von Immo-
bilien durchaus beachtliche Hilfen in Anspruch nehmen
könnten. Bei Ehepaaren mit zwei Kindern beliefen sich
diese Hilfen auf bis zu 4 500/4 600 Euro pro Jahr. Forderun-
gen nach Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
seien nicht mehr aktuell. Kritisiert haben die Koalitionsfrak-

tionen auch die in dem Antrag enthaltene Forderung, den
Ländern die Möglichkeit einzuräumen, eigene Grundsteuer-
gesetze zu erlassen, weil dies den Entscheidungsspielraum
der Kommunen einschränke.
Die Fraktion der PDS hat erklärt, dass sie einige der in dem
Antrag enthaltenen Forderungen mittrage, die Vorlage aber
insgesamt ablehne. Sie hat betont, dass sie die Kritik an der
Rückwirkung der vorgenommenen Verlängerung der Spe-
kulationsfrist bei privaten Grundstücksgeschäften teile, die
Fristverlängerung als solche aber befürworte. Die Forde-
rung der Fraktion der CDU/CSU nach besseren steuerlichen
Rahmenbedingungen für die Sanierung von Altimmobilien
und den Erwerb von Wohneigentum aus dem Bestand durch
Selbstnutzer hat sie als zu vage bezeichnet. Kritisiert hat sie
auch die Forderung der Fraktion der CDU/CSU, auf jegli-
che Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ver-
zichten. Das herkömmliche Einfamilienhaus solle zwar von
der Erbschaft- und Schenkungsteuer freigestellt bleiben,
doch sei in diesem Bereich durchaus noch Spielraum für
Einnahmeerhöhungen vorhanden.
Der Antrag auf Drucksache 14/6637 ist im Finanzausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion
der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt worden.

Berlin, den 15. Mai 2002
Dieter Grasedieck
Berichterstatter

Elke Wülfing
Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

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