BT-Drucksache 14/9139

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS -14/6444- Existenzminimum realitätsnah ermitteln b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -14/7765 (neu)- Bericht über die Höhe Existenzminimus von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2003 (Vierter Existenzminimumbericht)

Vom 17. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9139
14. Wahlperiode 17. 05. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert,
Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/6444 –

Existenzminimum realitätsnah ermitteln

b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/7765 (neu) –

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen
und Kindern für das Jahr 2003 (Vierter Existenzminimumbericht)

A. Problem
Die Bundesregierung ermittelt in ihrem Vierten Existenzminimumbericht auf
der Basis der Sozialhilferegelsätze sowie gewichteter Zusatzbedarfe das steuer-
frei zu stellende Existenzminimum für das Jahr 2003 und kommt zu dem Er-
gebnis, dass die geltenden Steuerfreibeträge im Jahr 2003 den verfassungs-
rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der steuerlich zu verschonenden Exis-
tenzminima entsprächen. Die Fraktion der PDS vertritt in ihrem Antrag die
Auffassung, dass die Sozialhilferegelsätze den gestiegenen aktuellen Lebens-
haltungskosten nicht Rechnung trügen und daher keine hinreichende Basis für
die Ermittlung des tatsächlichen Existenzminimums darstellten. Sie fordert,
dass insbesondere das Existenzminimum für Kinder anders berechnet werden
müsse.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung.
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Fraktion der PDS

Drucksache 14/9139 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9139

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung – Drucksache 14/7765 (neu) – den Antrag
– Drucksache 14/6444 – abzulehnen.

Berlin, den 24. April 2002

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Nicolette Kressl
Berichterstatterin

Elke Wülfing
Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Drucksache 14/9139 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Nicolette Kressl, Elke Wülfing und Dr. Barbara Höll

1. Verfahrensablauf
Der Antrag der Fraktion der PDS „Existenzminimum reali-
tätsnah ermitteln“ – Drucksache 14/6444 – ist dem Finanz-
ausschuss in der 179. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 28. Juni 2001 zur federführenden Beratung sowie dem
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, dem Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Haus-
haltsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden. Die
mitberatenden Ausschüsse haben sich in ihren Sitzungen am
13. März 2002 mit der Vorlage befasst. Im Finanzausschuss
ist die Vorlage am 24. April 2002 behandelt worden. Der
Vierte Existenzmiminumbericht – Drucksache 14/7765
(neu) – ist mit Überweisungsdrucksache 14/8555 dem
federführenden Finanzausschuss sowie den Ausschüssen für
Arbeit und Sozialordnung und für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden. Die mitbe-
ratenden Ausschüsse haben den Bericht in ihren Sitzungen
am 17. April 2002 behandelt, der Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 24. April 2002.
2. Inhalt der Vorlagen
Der Antrag der Fraktion der PDS befasst sich mit der Er-
mittlung des Existenzminimums von Kindern und Erwach-
senen, zu der die Bundesregierung aufgrund eines Beschlus-
ses des Deutschen Bundestages vom 2. Juni 1995 – Druck-
sache 13/1558 – in zweijährlichem Turnus verpflichtet ist.
Die Fraktion der PDS kritisiert, dass die Bundesregierung
zur Ermittlung des Existenzminimums auf die Regelsätze
nach dem Bundessozialhilfegesetz zurückgreife, obgleich
diese ihrer Auffassung nach mit der Entwicklung der Le-
benshaltungskosten nicht Schritt gehalten hätten. Das gelte
vor allem für die Mindestbedarfe von Kindern, bei denen
nicht ausreichend berücksichtigt werde, dass diese bei Sozi-
alhilfebezug in der Regel Mehrbedarfszuschläge erhielten.
Die Bundesregierung kommt in ihrem Vierten Existenzmi-
nimumbericht zu dem Ergebnis, dass das steuerfrei zu stel-
lende Existenzminimum 6 948 Euro für allein Stehende,
11 640 Euro für Ehepaare und 3 636 Euro für jedes Kind be-
trage. Da die geltenden steuerlichen Freibeträge jeweils hö-
her seien, sei den verfassungsrechtlichen Anforderungen
Genüge getan.
3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS mit den Stimmen
der übrigen Mitglieder des Ausschusses die Ablehnung des
Antrags. Die Unterrichtung durch die Bundesregierung hat
er zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS. Er

empfiehlt einstimmig die Kenntnisnahme der Unterrichtung
durch die Bundesregierung.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktionen CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS, den Antrag
abzulehnen.
4. Ausschussempfehlung
Bei der Beratung der Vorlage im Finanzausschuss hat sich
die Fraktion der PDS auf die Begründung ihres Antrags be-
zogen. Zur Ermittlung des Existenzminimums für Kinder
hat sie insbesondere darauf verwiesen, dass in vielen Bun-
desländern auch Kinder unter 7 Jahren einen Regelsatz von
65 % als Sozialhilfe erhielten, was die Bundesregierung
aber nicht in ihre Berechnungen aufgenommen habe. Zu-
dem habe die Bundesregierung volljährige Kinder, deren
Eltern häufig noch Anspruch auf Kindergeld bzw. den
Kinderfreibetrag hätten, nicht in ihre Ermittlungen mit ein-
bezogen. Es fehle auch an der genügenden Berücksich-
tigung von Einmalleistungen, die nach dem Bundessozial-
hilfegesetz gewährt würden.
Die Bundesregierung hat betont, sie habe die Petita des An-
trags der Fraktion der PDS bereits bei der Abfassung des ak-
tuellen Berichts berücksichtigt. Allerdings handle es sich
bei der Ermittlung des Existenzmimimums zwangsläufig
um Berechnungen für den allgemeinen Fall, so dass Sonder-
tatbestände nicht in jedem Fall Eingang finden könnten. Bei
der Quantifizierung des Existenzminimums von Kindern sei
die Bundesregierung den Empfehlungen des wissenschaft-
lichen Beirats des Bundesministeriums für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend gefolgt.
Die Koalitionsfraktionen haben darauf verwiesen, dass auf-
grund der Berechnungen der Bundesregierung neben der
Einführung des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungs-
freibetrages durch das Zweite Familienförderungsgesetz
auch der sächliche Kinderfreibetrag erhöht worden sei.
Auch wenn die weitere Erhöhung der Familienförderung
wünschenswert sei, entspreche die geltende Rechtslage dem
Grundgesetz.
Die Fraktion der CDU/CSU hat die Auffassung vertreten,
dass bei der Familienförderung nach wie vor erheblicher
Nachholbedarf bestehe, um den Anforderungen des Bundes-
verfassungsgerichts an die Steuerfreistellung des Existenz-
minimums gerade im Hinblick auf Familien zu genügen.
Der Antrag der Fraktion der PDS zur realitätsnahen Ermitt-
lung des Existenzminimums – Drucksache 14/6444 – ist im
Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der Fraktionen von CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS abgelehnt worden. Der Be-
richt über die Höhe des Existenzminimums von Erwachse-
nen und Kindern für das Jahr 2003 – Drucksache 14/7765
(neu) – hat der Ausschuss zur Kenntnis genommen.

Berlin, den 25. April 2002
Nicolette Kressl
Berichterstatterin

Elke Wülfing
Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

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