BT-Drucksache 14/9112

zu der dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs - 14/8449, 14/9084 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtug einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finazierung von Bundesverkehrswegen (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz - VIFGG)

Vom 15. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9112
14. Wahlperiode 15. 02. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Dr. Karlheinz Guttmacher, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg),
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke,
Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/8449, 14/9084 –

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Verkehrsinfrastruktur-
finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen
(Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz – VIFGG)

Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag unverzüg-
lich ein Konzept zur verstärkten Einbeziehung Privater in Neubau, Ausbau,
Unterhaltung und Betrieb von Bundesfernstraßen vorzulegen.
1. Alle auch unter den gegebenen Rahmenbedingungen vorhandenen Möglich-

keiten zur Einbeziehung Privater müssen ausgenutzt werden. Dazu gehört
auch die konsequente Privatisierung der Aufgaben der Autobahnmeistereien
zur Überwachung und Gewährleistung des Betriebs.

2. Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft muss tatsächlich privat-
wirtschaftlich agieren können. Sie muss sich deshalb von den Vorgaben des
Bundeshaushalts lösen können und in der Lage sein, privates Risikokapital
zur Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur des Bundes zu gewinnen.

3. Die Möglichkeit zur Quersubventionierung anderer Verkehrsträger, vor
allem der Schiene, ist strikt zu unterbinden. Die nutzerbezogene Gebühr
verlangt, dass die Einnahmen aus der Nutzung eines Verkehrsträgers wieder
zurückfließen müssen.

4. Die Nettoeinnahmen aus der Lkw-Maut müssen vollständig in die Straßen-
bauinvestitionen zurückfließen.

Drucksache 14/9112 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz muss so geändert werden,
dass auch andere Projekte als Brücken, Tunnel und Pässe unter Beteiligung
Privater finanziert werden können. Die Vorschriften zur Bildung der Maut-
höhe und zur Einbindung des privaten Konzessionärs müssen stärker am
Markt ausgerichtet sein, so dass sich ein ausreichender Anreiz zur Gewäh-
rung privaten Risikokapitals ergibt. Mit dem Änderungsgesetz geschieht
dies nicht. Vielmehr werden sogar die vorhandenen Projekte durch Entzug
der Rechtsgrundlage gefährdet.

Berlin, den 14. Mai 2002
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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