BT-Drucksache 14/9111

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -14/8738, 14/8992, 14/9065- Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes (VerbIG)

Vom 15. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9111
14. Wahlperiode 15. 05. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg),
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg vanEssen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff,
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann,
Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/8738, 14/8992, 14/9065 –

Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes (VerbIG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ein wirksamer Verbraucherschutz hat gute Chancen in einer marktwirtschaft-
lichen Ordnung, die strikte Regeln setzt und ihre Einhaltung kontrolliert. Staat-
liche Dirigismen, die vom Misstrauen gegenüber dem Markt, den Produzenten
und Verbrauchern gekennzeichnet sind, sind nicht die richtigen Antworten auf
die Herausforderungen unserer Zeit, die geprägt ist durch große Verunsicherun-
gen im Lebens- und Futtermittelbereich, insbesondere durch die BSE-Krise.
Selbstbestimmte, auf umfassenden Informations- und Auskunftsmöglichkeiten
beruhende Kaufentscheidungen sind hingegen das geeignete Instrument, Miss-
stände schneller und effektiver abzustellen. Insofern ergänzen sie den behörd-
lichen Vollzug, der auf die Kontrolle und die Sicherung der Einhaltung der
materiellen Vorgaben zur notwendigen Wahrung von Produktsicherheit und
Gesundheitsschutz oder zum Schutz vor Übervorteilung gerichtet ist.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Verbraucherinfor-
mationsgesetz ist nicht geeignet, den anspruchsvollen Informations- und Aus-
kunftsbedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden. Er konzentriert sich
einseitig auf die behördliche Informationsbereitstellung, ohne die bereits beste-
henden Verbraucherinformationssysteme weiterzuentwickeln und ihre Potenti-
ale auszuschöpfen. Die Offenlegung der bei den Behörden vorliegenden Daten
kann vielmehr einen unverhältnismäßigen Eingriff des Staates in den grund-
rechtlich geschützten Bereich der freien und unternehmerischen Entfaltung dar-
stellen. Der missbräuchliche Zugang der Behörden auf unternehmerische Daten
kann nicht ausgeschlossen werden.

Drucksache 14/9111 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
1. im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen (z. B. Stiftung Warentest)

die Wirtschaft aufzufordern, die gegenwärtig zur Verfügung stehenden
Informationen auf freiwilliger Basis weiterzuentwickeln und in eigener Ver-
antwortung ein überschaubares Informationssystem zu schaffen. Informatio-
nen und Auskünfte sind in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen; dazu
gehört auch die Abrufung der Daten im Internet;

2. den Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes (Bundestagsdrucksache
14/8738) abzulehnen;

3. den Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes (Bundestagsdrucksache
14/8738) zurückzuziehen und unter Hinzuziehung der betroffenen Institutio-
nen und Verbände (z. B. Kommunale Spitzenverbände) einen überarbeiteten
Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes vorzulegen, falls dieser
überhaupt erforderlich ist, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwick-
lung eines Informationsnetzes durch die Wirtschaft. In einem etwaigen Ge-
setzentwurf wären insbesondere folgende Sachverhalte eindeutig anzugeben
und die folgenden Regelungen einzuarbeiten:
– Die zu erwartenden Mehrkosten bei den zuständigen Stellen sind detail-

liert zu ermitteln und auszuweisen.
– Informationen und Auskünfte sind in geeigneter Form zur Verfügung zu

stellen; dazu gehört auch die Abrufung der Daten im Internet.
– Die Informationen und Auskünfte umfassen nicht einzelne Produktseg-

mente, sondern sämtliche Produkte und Dienstleistungen, soweit dies ge-
setzlich erforderlich ist.

– Bei der eventuellen Einbeziehung der Auskünfte der Wirtschaft sind da-
tenschutzrechtliche Aspekte besonders zu würdigen. Darüber hinaus
sollte ein Einspruchs- sowie ein Gegendarstellungsrecht gesetzlich veran-
kert werden.

– Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Wirtschaft sind zu
unterbinden.

– Eine Freistellung von Behördenhaftung bei Weitergabe unrichtiger Infor-
mationen ist auszuschließen.

Berlin, den 14. Mai 2002
Gudrun Kopp
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Paul K. Friedhoff
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich

Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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