BT-Drucksache 14/9100

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Vom 15. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9100
14. Wahlperiode 15. 05. 2002

Antrag
der Abgeordneten Christian Lange (Backnang), Dr. Hans-Peter Bartels,
Dagmar Freitag, Alfred Hartenbach, Hubertus Heil, Dr. Uwe Küster,
Günter Oesinghaus, Michael Roth (Heringen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Carsten Schneider, Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Peter Struck und der
Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Katrin Dagmar Göring-Eckardt, Kerstin Müller (Köln),
Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Verhaltensregeln
für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1

der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I 1987 S. 147), zuletzt
geändert durch Beschluss vom 21. September 1995, Bekanntmachung vom
30. September 1995 (BGBl. I S. 1246), werden zum 1. Oktober 2002 wie
folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt gefasst:

㤠3
Veröffentlichung

Die Angaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 7 und 9 sowie
§ 4 Abs. 3 werden im Amtlichen Handbuch veröffentlicht.“

2. In § 4 Abs. 2 wird die Angabe „10 000 Deutsche Mark“ durch die An-
gabe „5 000 Euro“ ersetzt.

3. In § 4 Abs. 3 wird die Angabe „20 000 Deutsche Mark“ durch die An-
gabe „10 000 Euro“ ersetzt.

4. In § 4 Abs. 4 wird die Angabe „§ 25 Abs. 1 und 3“ durch die Angabe
„§ 25 Abs. 2 und 4“ ersetzt.

II. Der Präsident des Deutschen Bundestages wird gebeten, die Ausführungs-
bestimmungen zu den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen
Bundestages vom 26. Juni 1987 (BGBl. I S. 1757), geändert durch Bekannt-
machung vom 14. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1246), den Entwicklungen
der letzten Jahre entsprechend anzupassen.

Berlin, den 15. Mai 2002
Christian Lange (Backnang)
Dr. Hans-Peter Bartels

Drucksache 14/9100 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Dagmar Freitag
Alfred Hartenbach
Hubertus Heil
Dr. Uwe Küster
Günter Oesinghaus
Michael Roth (Heringen)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Carsten Schneider
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Peter Struck und Fraktion
Katrin Dagmar Göring-Eckardt
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

Begründung
Allgemeines
Der Antrag zur Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen
Bundestages und der dazu vom Präsidenten des Deutschen Bundestages er-
lassenen Ausführungsbestimmungen bezwecken, durch eine Ausweitung der
Offenlegungspflichten außerparlamentarische Interessenbeziehungen des ein-
zelnen Abgeordneten parlamentsintern und für die Öffentlichkeit transparenter
als bisher zu machen.
Bei der Ausgestaltung der Verhaltensregeln sind die verfassungsrechtliche Stel-
lung des Abgeordneten (Artikel 38 GG) und die Grundrechte, die auch für die
Mitglieder des Deutschen Bundestages gelten, zu berücksichtigen. Mit den Än-
derungen der Verhaltensregeln wird insgesamt ein angemessener Ausgleich
zwischen dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit auf Offenlegung von
Nebentätigkeiten der Mitglieder des Deutschen Bundestages und dem Schutz
der individuellen Grundrechte des einzelnen Abgeordneten unter besonderer
Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts angestrebt. Die vorlie-
genden Änderungen zielen nicht auf die Schaffung des „gläsernen Abgeordne-
ten“, der seine gesamten persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Ver-
hältnisse offen zu legen hat. Die bisherige Systematik der Verhaltensregeln
wird beibehalten.
Zu Abschnitt I (Änderung der Verhaltensregeln)
Zu Nummer 1
Für den Bürger ist in Zukunft transparent, ob ein Abgeordneter während seines
Mandats durch Verträge über Beratung, Vertretung oder ähnliche Tätigkeiten
gebunden ist. Auch über Tätigkeiten, die ein Abgeordneter neben dem Beruf
und dem Mandat ausübt, insbesondere über gutachterliche, publizistische und
Vortragstätigkeiten, wird die Öffentlichkeit eingehend informiert. Ebenso wer-
den die Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften dann veröffent-
licht, wenn sie einen wesentlichen wirtschaftlichen Einfluss auf das Unterneh-
men begründen. Durch die Neuregelung ist somit sichergestellt, dass der
Bürger über jede wirtschaftliche Einflussmöglichkeit eines Dritten auf einen
Abgeordneten umfassend und zeitnah informiert ist.
Zu Nummer 2
Der Betrag, ab dem eine Spende, die einem Abgeordneten in einem Kalender-
jahr zugewendet wird, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen
ist, wird aus Gründen der Transparenz abgerundet in Euro festgelegt.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9100

Zu Nummer 3
Der Betrag, ab welchem eine Spende an einen Abgeordneten, die keine Partei-
spende ist, vom Präsidenten des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen ist,
ist in Euro auszuweisen. Die Höhe des Betrages orientiert sich an der Auswei-
sungspflicht der Spenden an politische Parteien nach dem Parteiengesetz.
Zu Nummer 4
Durch die Neufassung wird klargestellt, dass die Regelungen über die Spenden-
annahmeverbote des Parteiengesetzes sowie die Verpflichtung zum Abführen
rechtswidrig erlangter Spenden entsprechend auch für Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages gelten, soweit sie als Person und nicht als Vertreter ihrer
Partei mit einer Spende bedacht werden.
Zu Abschnitt II (Änderung der Ausführungsbestimmungen)
Die Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des
Deutschen Bundestages werden von dem Präsidenten des Deutschen Bundes-
tages erlassen. Der Präsident ist zu bitten, die Ausführungsbestimmungen, die
für die Reichweite der Offenlegung bedeutsam sind, gemäß den Entwicklungen
der letzten Jahre entsprechend zu ändern, da die in den Ausführungsbestim-
mungen zu den Verhaltensregeln genannten Beträge auf eine Festlegung durch
den Präsidenten des Deutschen Bundestages vom Mai 1987 zurückgehen. Die
Beträge wurden seither nicht mehr verändert. Die Preisentwicklung in den zu-
rückliegenden 15 Jahren mit einer Änderung von ca. 30 Prozent macht eine be-
hutsame Anpassung dieser Beträge im Zusammenhang mit der Umstellung auf
den Euro nötig. Vorbehaltlich des Ermessens des Präsidenten des Deutschen
Bundestages wäre eine Anhebung der Beträge von 5 000 DM auf ca. 3 000
Euro, des Betrages über 10 000 DM auf 5 000 Euro sowie der Beträge von
30 000 DM auf ca. 18 000 Euro vorstellbar.
Auch bezüglich der Gast- und Anstandsgeschenke, die ein Abgeordneter des
Deutschen Bundestages den guten Sitten entsprechend oftmals z. B. im Rah-
men internationaler Kontakte annehmen muss, muss die Wertgrenze, ab der ein
Geschenk dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt und gegebe-
nenfalls ausgehändigt werden muss, entsprechend der allgemeinen Preisent-
wicklung behutsam auf ca. 300 Euro angehoben werden.

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