BT-Drucksache 14/906

zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 - Drsn. 14/300, 14/760, 14/601 bis 14/621, 14/622, 14/623, 14/624 -

Vom 3. Mai 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/906 vom 03.05.1999

Entschließungsantrag der Fraktion der F.D.P. zur dritten Beratung des
Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999 14/300 14/760 14/601 14/621 14/622
14/623 14/624 Einzelplan 14 =

03.05.1999 - 906

14/906

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Hildebrecht Braun
(Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Hans-
Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Ulrich Irmer,
Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann
Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Guido Westerwelle, Dr.
Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1999
- Drucksachen 14/300 Anlage, 14/760,14/601 bis 14/621, 14/622, 14/623,
14/624 -
hier: Einzelplan 14
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eine Anhebung der Besoldung der Bundeswehrangehörigen aus den neuen
Bundesländern auf 100 % ist dringend geboten.
Eine Demokratie braucht Streitkräfte. Wer Freiheit verwirklichen und
schützen will, braucht Macht. Die Bundeswehr wurde 1955 aufgestellt, um
uns und unsere Gesellschaft in ihrer freiheitlichen Verfassung in den
Grenzen unseres Landes bei Bedarf verteidigen zu können und um im
Bündnisgebiet Beistand zu leisten, wenn dies zur kollektiven
Verteidigung oder im Rahmen der Krisenbewältigung durch NATO oder WEU
nötig geworden wäre.
Mit der Vereinigung 1990 ist die internationale Verantwortung
Deutschlands gewachsen. Deutschland braucht zum einen weiterhin
leistungsfähige Streitkräfte, die für unser Land Frieden und Freiheit
sichern. Zum anderen müssen sie aber auch im Bündnisrahmen zur
Krisenreaktion fähig sein und für die Völkergemeinschaft zur Verfügung
stehen, wenn unsere Hilfe erbeten wird.
Die Bundeswehr mußte sich auf vielfältige neue Aufgaben einstellen.
Dies erfordert Anpassungen und Umgliederungen, die mitunter sehr
schwierig sind. Sie verlangen von allen Beteiligten und auch deren
Angehörigen große Flexibilität und Opferbereitschaft. Die Angehörigen
der Bundeswehr haben bisher alle ihnen gestellten Herausforderungen mit
Erfolg gemeistert.
Die Bundeswehr ist fest in Staat und Gesellschaft verwurzelt. Ihr
Leitbild ist der Staatsbürger in Uniform. Sie genießt großen Rückhalt
bei den Menschen unseres Landes. Ihre Einsatzbereitschaft und ihr
Ausbildungsstand finden hohe internationale Anerkennung. Persönliche
Freiheit, Menschenwürde und Recht sind die Fundamente ihrer inneren
Verfassung und bestimmen ihren Auftrag seit ihrer Gründung.
Seit dem 3. Oktober 1990 hat sich am Beispiel der Bundeswehr gezeigt,
was erreichbar ist, wenn Deutsche aus Ost und West aufeinander zugehen
und sich mit Tatkraft einer gemeinsamen Aufgabe stellen. In der
Bundeswehr ist die innere Einheit seit langer Zeit vollzogen. Es gibt
weder im Leistungswillen noch in der Leistungsfähigkeit Unterschiede,
die ihre Begründung aus der Herkunft der Bundeswehrangehörigen ableiten
könnten. Ob im Inland oder aber bei Einsätzen im Rahmen der VN oder der
NATO erfüllen Soldaten und zivile Mitarbeiter aus den neuen
Bundesländern ihren Auftrag Seite an Seite mit ihren
Kameradeninnen/Kameraden und Kollegeninnen/Kollegen aus den alten
Bundesländern. Deshalb ist die Ost-West-Besoldungsdifferenz bei den
Angehörigen der Bundeswehr durch nichts mehr gerechtfertigt. Sie wirkt
demotivierend und diskriminierend und ist daher schnellstmöglich
abzuschaffen.
2. Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Besoldungskürzung für
Bundeswehrangehörige aus den neuen Bundesländern von derzeit 86,5 % in
den folgenden drei Stufen auf 100 % anzuheben:
- ab dem 1. Januar 2000 auf 92 %,
- ab dem 1. Januar 2001 auf 96 % und
- ab dem 1. Januar 2002 auf 100 %.
Bonn, den 3. Mai 1999
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Paul K. Friedhoff
Hans-Michael Goldmann
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Ulrich Irmer
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Dirk Niebel
Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

03.05.1999 nnnn

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.