BT-Drucksache 14/9056

Nachhaltige Entwicklung - neuer Gestaltungsansatz für die Globalisierung

Vom 15. Mai 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9056
14. Wahlperiode 15. 05. 2002

Antrag
der Abgeordneten Ulla Burchardt, Michael Müller (Düsseldorf), Brigitte Adler,
Doris Barnett, Dr. Hans-Peter Bartels, Ingrid Becker-Inglau, Petra Bierwirth,
Rudolf Bindig, Rainer Brinkmann (Detmold), Dr. Michael Bürsch, Christel
Deichmann, Detlef Dzembritzki, Marga Elser, Iris Gleicke, Monika Griefahn,
Anke Hartnagel, Reinhold Hemker, Reinhold Hiller (Lübeck), Ingrid Holzhüter,
Renate Jäger, Karin Kortmann, Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel,
Dr. Uwe Küster, Christian Lange (Backnang), Erika Lotz, Tobias Marhold,
Lothar Mark, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Dietmar Nietan,
Günter Oesinghaus,ManfredOpel, Dr. Ernst Dieter Rossmann,MarleneRupprecht,
ThomasSauer, Dr. HermannScheer, DagmarSchmidt (Meschede),WilhelmSchmidt
(Salzgitter), Heinz Schmitt (Berg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Cornelie
Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Margrit Spielmann,
Antje-Marie Steen, Jella Teuchner, Franz Thönnes, Adelheid Tröscher,
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Dr. Margrit Wetzel, Dr. Wolfgang Wodarg,
Heidemarie Wright, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Reinhard Loske, Franziska
Eichstädt-Bohlig, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nachhaltige Entwicklung – neuer Gestaltungsansatz für die Globalisierung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung ist die zentrale Reformperspektive
für gesellschaftlichen Fortschritt im 21. Jahrhundert und ein neuer politischer
Gestaltungsansatz als Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung.
Nachhaltige Entwicklung ist eine politische Querschnittsaufgabe, die in alle
wichtigen Bereiche der Politik Eingang finden muss. Die Bilanz der Regie-
rungspolitik der vergangenen Jahre verzeichnet in dieser Hinsicht wichtige
Fortschritte. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden die Weichen in vielen
zentralen Politikfeldern neu gestellt:
l Eine neue Energiepolitik setzt auf Effizienzsteigerung, erneuerbare Energie-

träger und Energieeinsparung anstatt auf Atomenergie.
l In der Agrarpolitik sind Reformen im Interesse eines vorsorgenden Verbrau-

cherschutzes auf den Weg gebracht.

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l Die Neuausrichtung der Bildungs- und Forschungspolitik am Leitbild Nach-
haltigkeit wurde konsequent vorangetrieben durch neue Forschungsfelder,
neue thematische Schwerpunkte und strukturelle Veränderungen.

l Mit einer modernen Gleichstellungspolitik, ressortübergreifender Jugend-
politik und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine familien-
freundliche Gesellschaft wurde die soziale Dimension einer nachhaltigen
Entwicklung gestärkt.

l Die Entwicklungspolitik wurde in Richtung einer globalen Strukturpolitik
fortentwickelt und ist zentraler Beitrag einer neuen Außen- und Sicherheits-
politik, die vor allem auf Konfliktprävention und Ursachenbekämpfung
setzt.

l Finanzpolitische Stabilität als wesentliches Element der Haushaltspolitik
sichert materielle Ressourcen im Interesse der jungen Generation.

l Das Rentensystem wurde langfristig tragfähig gemacht und damit die Soli-
darität zwischen den Generationen auf Dauer gefestigt.

Das Modernisierungsprogramm einer nachhaltigen Entwicklung kann nicht
allein durch Regierungshandeln umgesetzt werden. Erforderlich ist eine um-
fassende Modernisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Technische,
soziale und institutionelle Innovationen sind der Schlüssel für die Lösung der
ökologischen, ökonomischen und sozialen Kernfragen der Gegenwart und Zu-
kunft. Sie fördern neue Produkte und Produktionsverfahren, neue Technolo-
gien, neue Arbeitsformen, neue Konsummuster und Lebensstile, vor allem aber
auch neue Managementtechniken und Entscheidungsverfahren.
Für Parlament und Regierung bedeutet dies: über die Einbeziehung von Nach-
haltigkeitsaspekten in die einzelnen Politiksektoren hinaus sind eine engere Ko-
operation, Koordination und Vernetzung der verschiedenen Fachpolitiken und
ihre gemeinsame Ausrichtung an verbindlichen und langfristigen Zielvorgaben
notwendig.
Mit der Vorlage der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie entspricht die deutsche
Bundesregierung diesen Herausforderungen und löst zugleich eine zentrale
Verpflichtung der 1992 bei der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in
Rio de Janeiro unterzeichneten Agenda 21 ein. Konflikte um weltweit knapper
werdende ökologische und stofflich-energetische Ressourcen nehmen zu – wie
dies in Rio befürchtet worden ist. Die Zeit drängt. Nachhaltige Entwicklung ist
eine zentrale Leitlinie für die Gestaltung einer neuen Weltinnenpolitik, zu der
es im Zeitalter der Globalisierung keine Alternative gibt. Die nationale Nach-
haltigkeitsstrategie übersetzt das globale Leitbild der nachhaltigen Entwicklung
in ein konkretes Handlungskonzept. Auch im Hinblick auf die Prävention mög-
licher Konflikte um Ressourcen (Wasser, agrarisch nutzbarer Boden, Boden-
schätze und energetische Rohstoffe) zeigt die Nachhaltigkeitsstrategie Wege
auf, wie eine globale Entwicklung mit nationalstaatlichen Initiativen so beein-
flusst werden kann, dass sie auch den sozialen und ökologischen Bedürfnissen
heutiger und künftiger Generationen gerecht wird.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung sich eng an den
Vorarbeiten der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“
und den Empfehlungen des Bundestagsbeschlusses zur nationalen Nachhaltig-
keitsstrategie (Bundestagsdrucksache 14/4606) orientiert hat:
l Mit der Einrichtung eines Rates für nachhaltige Entwicklung, der aus unab-

hängigen Persönlichkeiten besteht und eines „Green Cabinet“, in dem die
beamteten Staatssekretäre aller relevanten Fachministerien vertreten sind,
wurden wichtige Vorschläge zur institutionellen Ausgestaltung des Prozes-
ses der Strategieentwicklung aufgegriffen. Mit der Förderung einer bundes-
weiten Servicestelle zur Lokalen Agenda hat der Bundestag einen wesent-

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lichen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 21 auf lokaler Ebene geleistet.
Durch diese Verbindungsstelle sollen in den nächsten Jahren Erkenntnisse
und Erfahrungen der lokalen Agenda 21-Prozesse in den Dialogprozess zur
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie eingebracht werden.

l Die vier Schlüsselbegriffe Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt, Genera-
tionengerechtigkeit und internationale Verantwortung verdeutlichen, dass
Nachhaltigkeit auf die integrierte Lösung ökologischer, ökonomischer, sozi-
aler, finanzieller und kultureller Zukunftsfragen zielt. Anhand der gewählten
Indikatoren wird implizit klargestellt, dass die Natur die Lebensgrundlagen
für die wirtschaftliche Entwicklung und Wohlfahrt bereitstellt. Die Defini-
tion ökologischer Leitplanken, innerhalb derer sich die wirtschaftliche und
soziale Entwicklung bewegen muss, ist wesentliche Voraussetzung einer
nachhaltigen Entwicklung.

l Ein Kernstück der Nachhaltigkeitsstrategie ist ein System von konkreten
Zielen und Indikatoren als Orientierungswerte für Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft, die es ermöglichen, Erfolge und Misserfolge auf dem Weg zu
einer nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen. Dies ist ein mutiger und am-
bitionierter Ansatz, der den Anforderungen des Deutschen Bundestages an
eine effektive und zielgerichtete Nachhaltigkeitspolitik entspricht.

l Die Strategie setzt Schwerpunkte auf Politikfelder, die von entscheidender
Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung sind: Klimaschutz und Ener-
giepolitik, umweltverträgliche Mobilität sowie Umwelt-Ernährung-Gesund-
heit. Darüber hinaus werden – wie vom Deutschen Bundestag gefordert –
weitere wichtige Handlungsfelder skizziert, in denen bereits wichtige Fort-
schritte erzielt wurden und die im Zuge der Weiterentwicklung der Strategie
zu konkretisieren sein werden. Der Deutsche Bundestag begrüßt ausdrück-
lich, dass dem Aspekt der internationalen Verantwortung Deutschlands
erhebliches Gewicht in der Nachhaltigkeitsstrategie gegeben wird. Er unter-
stützt die Entscheidung des Europäischen Rates, die Mittel für die
öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bis 2006 auf EU-weit 0,39 % des
Bruttoinlandsprodukts anzuheben. Der Deutsche Bundestag wird die Bun-
desregierung in dem Bemühen unterstützen, dass im Bundeshaushalt bis
2006 die erforderlichen Mittel unter Berücksichtigung der Konsolidierungs-
ziele eingestellt werden, damit Deutschland den angestrebten Wert von
0,33 % des BIP für die öffentliche Entwicklungshilfe erreicht. Er bekräftigt
entsprechend den Beschlüssen des Europäischen Rates von Göteborg und
Laeken, die Absicht, den UN-Zielwert für staatliche Entwicklungszusam-
menarbeit von 0,7 % des BIP so rasch wie möglich über Zwischenziele zu
erreichen.

l Ein wesentliches Element der Nachhaltigkeitsstrategie ist das ihr zugrunde
liegende Managementkonzept, das Partizipation, regelmäßige Überprüfung
und diskursive Fortentwicklung der Strategie sicherstellen soll. Damit wird
der Erkenntnis Rechnung getragen, dass Nachhaltigkeit ein offenes System
ist, das durch einen kontinuierlichen Such- und Lernprozess ausgefüllt wer-
den muss.

Mit der Nachhaltigkeitsstrategie wurde ein zukunftsweisender und pragmati-
scher Leitfaden für eine sozial-ökologische Modernisierung vorgelegt. Eine
Vorreiterrolle im Umwelt- und Naturschutz bietet Chancen für mehr Innova-
tion, Beschäftigung und eine Modernisierung der Volkswirtschaft und der Zivil-
gesellschaft.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
den erfolgreich eingeschlagenen Pfad einer Modernisierung von Staat, Wirt-
schaft und Gesellschaft konsequent weiterzuverfolgen. Insbesondere ist die in

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der Nachhaltigkeitsstrategie aufgezeigte neue Gestaltungsaufgabe in konkrete
politische Maßnahmen umzusetzen. Der Ansatz der Strategie muss dabei über
eine Orientierung an Effizienzkriterien hinausgehen und auf einen solidari-
schen Wirtschafts- und Lebensstil hinwirken. Die Schwerpunkte der Nachhal-
tigkeitsstrategie sollten in der neuen Legislaturperiode konzertiert und mit
Nachdruck realisiert werden. Dabei sollte die Bundesregierung Länder, Kom-
munen, Bürgerinnen und Bürger und insbesondere auch die Unternehmen und
ihre Verbände in die Pflicht nehmen, um ihnen die Chance zu geben, ihrer ge-
sellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Darüber hinaus ist die Nachhaltigkeitsstrategie vom Staatssekretärsauschuss für
nachhaltige Entwicklung kontinuierlich zu präzisieren und unter Einbeziehung
des Rates für Nachhaltige Entwicklung sowie regelmäßiger Konsultationen des
Deutschen Bundestages weiterzuentwickeln. Dabei sind aus Sicht des Deut-
schen Bundestages bis zur Vorlage des ersten Fortschrittsberichts in zwei Jahren
folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:
l Im Interesse größtmöglicher Transparenz der Nachhaltigkeitspolitik hält der

Deutsche Bundestag die qualitative und über die bis jetzt betrachteten Fris-
ten hinausgehende Weiterentwicklung des Indikatorensystems für erforder-
lich. Geprüft werden sollte, ob die vorhandenen Einzelindikatoren in einigen
prägnanten Leitindikatoren gebündelt werden können. Solche Sammelindi-
katoren würden einen komprimierten Überblick über die Fortschritte auf
dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung ermöglichen und die nach-
haltige Entwicklung für die Öffentlichkeit verständlicher und interessanter
machen. Die Definition dieser Nachhaltigkeitsindikatoren soll anhand be-
stehender Indikatorensysteme (z. B. umweltökonomische Gesamtrechnung,
BSP) weiterentwickelt werden und den Umweltverbrauch und die Umwelt-
entlastung wirtschaftlichen Handelns widerspiegeln.

l Die in der Strategie bereits programmatisch aufbereiteten Schwerpunktfel-
der, in denen einzelne Handlungsschritte bislang erst ansatzweise dargestellt
werden konnten, sind hinsichtlich ihrer Ziele und Maßnahmen weiter zu
konkretisieren. Bereits eingeleitete und projektierte Maßnahmen in diesen
Feldern sind zu integrieren. Dies betrifft vor allem die Bereiche Bildung,
Innovation, Flächenverbrauch, demographischer Wandel, internationale Ver-
antwortung. Auch gilt es, sich den Bereichen der Jugend-, Familien- und
Gleichstellungspolitik unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit verstärkt
zuzuwenden. Sozial-ökologische Modernisierung kann nur in Verbindung
mit einer innovativen Gesellschaftspolitik erfolgreich sein.

l Bei der Fortschreibung der Strategie wird darauf zu achten sein, Perspekti-
ven für einen mittel- und langfristigen Strukturwandel aufzunehmen. Diese
eröffnen für die Bereiche Klimaschutz, Landwirtschaft, Energie, Flächen-
verbrauch und Mobilität weitergehende Zielsetzungen, die zu qualitativen
Strukturveränderungen führen.

l Der Deutsche Bundestag bekräftigt die bereits in der Entschließung zur Rati-
fizierung des Kyoto-Protokolls vertretene Überzeugung, dass im Hinblick
auf den Klimaschutz langfristige Zielvorgaben für die Reduktion von CO2-Emissionen notwendig sind. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die
Schlussfolgerungen der Klimaenquetekommissionen, wonach für die Indus-
triestaaten weitere ganz erhebliche Minderungen der Treibhausgasemissio-
nen notwendig sind. Die Umsetzbarkeit einer Reduktion der CO2-Emissio-nen um 40 % bis 2020 gegenüber 1990 ist durch die Empfehlungen des
Nachhaltigkeitsrates der Bundesregierung und des Sachverständigenrates
für Umweltfragen jüngst noch einmal bekräftigt worden. Das setzt allerdings
voraus, dass es auch innerhalb der EU zu der angekündigten Weiterentwick-
lung der Klimaschutzpolitik kommt.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/9056

l In den nächsten zwei Jahren sind die Schwerpunkte weiterzuentwickeln. In
der Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie sollten eine ökologische Stoff-
wirtschaft, der Natur- und Artenschutz, der Meeresschutz sowie die Lärm-
problematik als Schwerpunkte berücksichtigt werden.

l Die Bemühungen einer nachhaltigen Finanz- und Haushaltspolitik sind fort-
zusetzen. Neben dem Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen, ist
das Finanzsystem nach Nachhaltigkeitskriterien weiterzuentwickeln. Dazu
gehört auch der schrittweise Abbau umweltschädlicher Subventionen und
steuerliche Anreize für umweltschonendes Verhalten.

l Durch die Bundeskulturstiftung ist der Beitrag der Kunst und Kultur zur
Nachhaltigkeit aufzuzeigen. Sie sollte dabei mit dem Rat für Nachhaltige
Entwicklung zusammenarbeiten.

l Bei der UN-Konferenz für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg einge-
gangene Verpflichtungen sind nach Abschluss der Konferenz in das Konzept
der Nachhaltigkeitsstrategie einzubeziehen. Damit soll zugleich die Bedeu-
tung unterstrichen werden, die die Bundesregierung dem Leitbild Nachhal-
tigkeit als Leitlinie einer neuen Weltinnenpolitik, internationaler Konflikt-
prävention und einer verstärkten Armutsbekämpfung beimisst.

l Die Strategie kann nur den Auftakt einer breiten gesellschaftlichen Debatte
zur nachhaltigen Entwicklung bilden, die nach dem Weltgipfel von Johan-
nesburg fortgeführt werden muss. Nachhaltigkeit wird in der Öffentlichkeit
noch immer zu wenig als grundlegende Aufgabe der gemeinsamen Zu-
kunftsgestaltung verstanden. Darum wird die Bundesregierung künftig ver-
stärkt werben und eine breite gesellschaftliche Beteiligung ausbauen.

Der Deutsche Bundestag sieht sich in der Pflicht, Forderungen nicht nur an an-
dere zu richten, sondern seine eigenen Anstrengungen für eine nachhaltige Ent-
wicklung zu intensivieren. Um dieser Aufgabe angemessen nachkommen und
seinen Beitrag zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie leisten zu
können, empfiehlt er dem 15. Deutschen Bundestag ein Gremium für nach-
haltige Entwicklung einzurichten, das geeignet ist, Langzeit- und Querschnitts-
fragen zu behandeln.

Berlin, den 15. Mai 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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