BT-Drucksache 14/8794

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/8213- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. März 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und vom Vermögen

Vom 17. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8794
14. Wahlperiode 17. 04. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/8213 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 10. März 2000
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
und zur Verhinderung der Steuerverkürzung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

A. Problem
Doppelbesteuerungen stellen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein
erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Durch das vorliegende
Abkommen sollen derartige steuerliche Hindernisse zur Förderung und Vertie-
fung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Korea besser abgebaut werden als es nach dem geltenden
deutsch-koreanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 14. Dezember 1976
möglich ist.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, um die Voraussetzungen zur Ratifizierung des
Abkommens vom 10. März 2000 zu schaffen.
Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haus-
halte.

Drucksache 14/8794 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf - Drucksache 14/8213 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. April 2002

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)
Berichterstatter

Heidemarie Ehlert
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8794

Bericht der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel), Hansgeorg Hauser
(Rednitzhembach), Heidemarie Ehlert

1. Verfahrensablauf
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache
14/8213 – wurde dem Finanzausschuss in der 221. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 28. Februar 2002 zur allei-
nigen Beratung überwiesen. Der Finanzausschuss hat den
Gesetzentwurf am 17. April 2002 beraten.
2. Inhalt der Vorlage
Das in Berlin am 10. März 2000 unterzeichnete Abkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Repu-
blik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen löst das
geltende Abkommen vom 14. Dezember 1976 ab. Dieses
Abkommen ist durch die wirtschaftliche Entwicklung der
Republik Korea überholt und muss deshalb durch einen mo-
dernen und den Anforderungen der gegenwärtigen Verhält-
nisse besser angepassten Vertrag ersetzt werden. Das
Abkommen entspricht weitgehend dem OECD-Muster-
abkommen. Hierdurch trägt es zur Vereinheitlichung auf
diesem Gebiet bei.
Das Protokoll mit einigen das Abkommen ergänzenden Re-
gelungen ist Bestandteil des Abkommens.
Dem OECD-Musterabkommen von 1992 folgend, regeln
die Artikel 1 bis 5 den Geltungsbereich des Vertrages sowie
die für die Anwendung des Abkommens notwendigen allge-

meinen Begriffsbestimmungen. Die Artikel 6 bis 22 weisen
dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrechte
für die einzelnen Einkunftsarten und für das Vermögen zu.
Artikel 23 enthält die Vorschriften zur Vermeidung der Dop-
pelbesteuerung durch den Ansässigkeitsstaat für die Ein-
künfte und Vermögenswerte, die der Quellen- bzw. Bele-
genheitsstaat besteuern darf. Die Artikel 24 bis 30 regeln
den Schutz vor Diskriminierung, die zur Durchführung des
Abkommens notwendige Zusammenarbeit der Vertragsstaa-
ten, das Inkrafttreten und das Außerkrafttreten des Abkom-
mens sowie andere Fragen. Das Protokoll ergänzt das Ab-
kommen um einige klarstellende Bestimmungen sowie um
die Klauseln zum Schutz personenbezogener Daten.

3. Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 1. Februar 2002 zu der Gesetzesvor-
lage Stellung genommen. Er hat keine Einwendungen gegen
den Gesetzentwurf der Bundesregierung erhoben.

4. Ausschussempfehlung
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme
des Gesetzentwurfs zu dem Abkommen zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und der Republik Korea zur Ver-
meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
men und vom Vermögen.

Berlin, den 17. April 2002
Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)
Berichterstatter

Heidemarie Ehlert
Berichterstatterin

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