BT-Drucksache 14/8749

Erfahrungen mit der Anwendung des SGB IX

Vom 9. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8749
14. Wahlperiode 09. 04. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dirk Niebel,
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann,
Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Erfahrungen mit der Anwendung des SGB IX

Das Sozialgesetzbuch IX ist nunmehr seit über acht Monaten in Kraft. Nach
aktuellen Äußerungen von Verbänden scheint es bei der konkreten Umsetzung
des Gesetzes offenbar noch einige Probleme zu geben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Bundesversicherungs-

anstalt für Angestellte Versicherte nicht darüber informiert hat, dass diese
bei einer erforderlichen sozialmedizinischen Begutachtung ein Wahlrecht
unter drei Gutachtern haben und ihrer Wahl entsprochen werden muss?
Falls ja, wie hat die Bundesregierung auf das Auftreten dieser Fälle reagiert?

2. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die eingerichteten Ser-
vicestellen nach § 22 SGB IX die Versicherten nicht über ihr Wahlrecht hin-
sichtlich des Rehabilitationsortes aufgeklärt hat und wie hat die Bundes-
regierung auf das Auftreten dieser Fälle reagiert?

3. Hat sich der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung als Aufsichtsbe-
hörde einen Zwischenbericht von den Sozialversicherungsträgern vorlegen
lassen, aus dem hervorgeht, ob und in welcher Form die Umsetzung des
SGB IX im Hinblick auf die Rechte der Versicherten erfolgt?
Falls nein, weshalb nicht?

4. Warum werden die Behindertenverbände nicht bereits im Vorfeld der Errich-
tung von Servicestellen und der Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlun-
gen beteiligt?

5. Hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bei den Sozialver-
sicherungsträgern darauf gedrängt, dass hinsichtlich der Qualität der Gut-
achter und hinsichtlich der Qualität der Gutachten den Erfordernissen des
§ 14 Abs. 5 SGB IX entsprochen wird?
Falls nein, weshalb nicht?

6. Welche Qualifizierungsmaßnahmen wurden für die Gutachter eingeleitet?

Drucksache 14/8749 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
7. Sind Behindertenverbände, die über praktische Erfahrungen bezüglich der
Qualität der Gutachten verfügen, mit eingebunden worden?
Falls nein, weshalb nicht?
Falls ja, welche?

8. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden zwischenzeitlich
Servicestellen nach § 22 SGB IX eingerichtet?

9. Wann ist mit der Errichtung der Servicestellen in den Landkreisen und
kreisfreien Städten zu rechnen, in denen bislang keine Servicestelle exis-
tiert?

10. Wie viele Personen haben die Servicestellen zwischenzeitlich besucht?

Berlin, den 9. April 2002
Dr. Heinrich L. Kolb
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dirk Niebel
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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