BT-Drucksache 14/8718

Haltung der Bundesregierung zu einem weltweiten Verbot des "therapeutischen" und reproduktiven Klonens

Vom 28. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8718
14. Wahlperiode 28. 03. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Heinrich Fink und der Fraktion der PDS

Haltung der Bundesregierung zu einem weltweiten Verbot des „therapeutischen“
und reproduktiven Klonens

In einem Bericht der Internet-Nachrichtenagentur „ZENIT.org“ vom 1. März
2002 unter dem Titel „,Therapeutisches‘ Klonen spaltet UNO“ wird dargelegt,
dass bei der Ende Februar in New York durchgeführten Sitzung des UNO-
Komitees für ein internationales Abkommen gegen menschliches Klonen zu
Fortpflanzungszwecken die Notwendigkeit eines strikten Verbots für das repro-
duktive Klonen unumstritten gewesen sei. Dagegen hätten zum „therapeu-
tischen“ Klonen erhebliche Divergenzen bestanden.
(Beim „therapeutischen“ Klonen handelt es sich um ein Verfahren der künst-
lichen Mehrlingsbildung, das auf die Phase in vitro beschränkt bleibt und insbe-
sondere zur Gewinnung genetisch identischen Zell- oder Gewebeersatzes ein-
gesetzt werden könnte – siehe „Teilbericht Stammzellforschung“ der Enquete-
Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, Bundestagsdrucksache
14/7546, Seite 82)
So hätten die USA, Spanien, Italien, der Vatikan sowie afrikanische, asiatische
und südamerikanische Staaten gefordert, keine Unterscheidung zwischen unter-
schiedlichen Zielen einer Klonierung zuzulassen und jegliche Form des Klonens
ohne Einschränkung zu verbieten.
Dagegen hätten sich die Vertreter aus Frankreich, Deutschland, Großbritannien,
Schweden, Israel, Russland, China, Japan und Korea dahin gehend geäußert,
dass das „therapeutische“ Klonen zulässig bleiben solle.
Nach Angaben der gleichen Quelle solle im August 2002 durch die UNO-Gene-
ralversammlung definitiv entschieden werden, ob Verhandlungen zum Ab-
schluss eines internationalen Abkommens über ein weltweites Verbot des
Klonens offiziell aufgenommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass sich der Vertreter

der Bundesrepublik Deutschland bei der Ende Februar durchgeführten Sit-
zung des UNO-Komitees für ein internationales Abkommen gegen mensch-
liches Klonen zu Fortpflanzungszwecken gemeinsam mit Vertretern anderer
Staaten dafür aussprach, im Rahmen einer internationalen Vereinbarung das
„therapeutische“ Klonen zuzulassen?
a) Wenn ja, auf welcher Grundlage (Verhandlungsdirektive etc.) vertrat der

deutsche Vertreter eine solche Position und inwieweit ist sie mit Bestim-
mungen des deutschen Embryonenschutzgesetzes (EschG) vereinbar, das
jegliche Form des Klonens verbietet?

Drucksache 14/8718 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
b) Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung, dass in der Öffentlich-
keit der Eindruck entstehen konnte, sie vertrete in internationalen Gre-
mien eine Haltung zum „therapeutischen“ Klonen, die weder parlamenta-
rischen Entscheidungen noch geltendem deutschen Recht entspricht?

2. Wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland im UNO-Komitee für ein inter-
nationales Abkommen gegen menschliches Klonen zu Fortpflanzungszwe-
cken und welcher Bundesbehörde ist der deutsche Vertreter direkt unterstellt
bzw. von welcher Bundesbehörde erhält er seine Verhandlungsdirektiven?

3. Welche Positionen will die Bundesregierung in künftigen Verhandlungen
über ein weltweites Verbot der Klonierung beziehen?

4. Soll das „therapeutische“ Klonen nach Ansicht der Bundesregierung in ein
weltweites Verbot der Klonierung mit einbezogen werden?
a) Wenn ja, wie soll diese Zielstellung realisiert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. März 2002
Dr. Ilja Seifert
Dr. Heinrich Fink
Roland Claus und Fraktion

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