BT-Drucksache 14/8702

Wehrgerechtigkeit (III)

Vom 22. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8702
14. Wahlperiode 22. 03. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Lippmann, Petra Bläss, Wolfgang Gehrcke,
Carsten Hübner, Dr. Uwe-Jens Rössel, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Wehrgerechtigkeit (III)

Die Zukunft der Wehrpflicht ist in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin in
der Diskussion. Unter anderen hat der verfassungsrelevante Gesichtspunkt der
Wehrgerechtigkeit an Bedeutung gewonnen. Um Aussagen über den Grad der
Wehrgerechtigkeit oder Wehrungerechtigkeit treffen zu können, ist es unerläss-
lich, die jeweils aktuellen Daten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr auf den Bundestagsdrucksachen
14/5857 und 14/6232 auf Kleine Anfragen der Fraktion der PDS zur Wehrge-
rechtigkeit mit Stand 31. Dezember 2000 geantwortet. Da im vergangenen Jahr
über 400 000 junge Männer wehrpflichtig geworden sind, die Wehrpflicht wei-
terhin praktiziert wird, ist eine Aktualisierung der Datenlage geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Stärke der einzelnen männlichen Jahrgänge
1. Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1970 bis 1983?
2. Wie hoch ist die Zahl der Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1970 bis 1983 nach

den Datenbeständen des Wehrersatzwesens (jeweils zum Ende eines Jahres
und nach Jahrgängen getrennt aufführen)?

3. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1970 bis 1983 sind wegen Wegzugs
ohne Genehmigung nicht erreichbar (nach Jahrgängen getrennt)?

4. Welcher Umfang an erfassten Wehrpflichtigen wird unter Berücksichtigung
durch Zuwanderung und Einbürgerung für die Geburtsjahrgänge 1984 bis
1997 prognostiziert?

II. Wehrdienstfähigkeit dieser Jahrgänge (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
5. Wie viele Wehrpflichtige sind heute noch

– wehrdienstfähig,
– wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung,
– vorübergehend nicht wehrdienstfähig,
– dauernd nicht wehrdienstfähig?

6. Wie viele Wehrpflichtige konnten bis heute nicht gemustert werden?
III. Wehrdienstausnahmen ohne Ersatzdienste (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
7. Wie viele Wehrpflichtige, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt

sind, mussten wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freige-
stellt werden

Drucksache 14/8702 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

– nach § 10 Wehrpflichtgesetz (WPflG) (Ausschluss vom Wehrdienst),
– nach § 11 WPflG (Befreiung),
– nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),
– nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?

8. Wie viele Wehrpflichtige, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt
sind, sind wegen administrativer Wehrdienstausnahmen auf Dauer freige-
stellt?

9. Wie viele Wehrdienstfähige, die nicht als Kriegsdienstverweigerer aner-
kannt sind, können als über 25-Jährige nicht mehr einberufen werden?

IV. Ausschöpfung der Jahrgänge durch die Bundeswehr (aufgeschlüsselt nach
Jahrgängen)

10. Wie viele Wehrpflichtige haben Wehrdienst geleistet
a) nur als Wehrpflichtige,
b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben (bis

max. zwei Jahre),
c) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben

(über zwei Jahre),
d) nur als freiwillige Soldaten mit max. zwei Jahren Dienstzeit,
e) nur als freiwillige Soldaten mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit?

V. Ausschöpfung der Jahrgänge durch Ersatzdienste ohne Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)

11. Wie viele Wehrpflichtige haben einen Dienst geleistet
a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),
b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPflG),
c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und

§ 42a WPflG)?
VI. Kriegsdienstverweigerer (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)
12. Wie viele Wehrpflichtige der einzelnen Jahrgänge waren Kriegsdienstver-

weigerer:
a) Zahl der Antragsteller?
b) Zahl der anerkannten Kriegsdienstverweigerer?
c) Wie viele Wehrpflichtige sind vor ihrer Einberufung zumWehrdienst als

Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden?
VII. Ersatzdienste der anerkannten Kriegsdienstverweigerer (tatsächliche

Dienstleistung)
13. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer haben

a) Zivildienst voll geleistet,
b) Zivildienst nach angefangenem oder absolviertemWehrdienst geleistet,
c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,
d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,
e) haben Ersatzdienst nach § 14 Zivildienstgesetz (ZDG) (Katastrophen-

schutz)
– nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),
– nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8702

– nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),
– nach § 15a ZDG (freies Arbeitsverhältnis),

f) wurden einberufen, haben aber keinen Dienst geleistet, da nicht angetre-
ten?

VIII. Dienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern (aufge-
schlüsselt nach Jahrgängen)

14. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer mussten wegen gesetzlicher
Zivildienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden

– nach § 9 Abs. 1 des ZDG (Ausschluss),
– nach § 10 des ZDG (Befreiung),
– nach § 13 des ZDG (unzumutbare Härte),
– nach § 16 des ZDG (UK-Stellung),

a) weil die Dienstfähigkeit nach Musterung weggefallen ist,
b) vor Dienstantritt,
c) nach Dienstantritt?

15. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer mussten wegen administrati-
ver Zivildienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden?

IX. Einberufungsreserve der Bundeswehr
16. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige ohne gesetzliche Wehr-

dienstausnahmen oder dauerhafter Befreiung bzw. Zurückstellung sind aus
den Geburtsjahrgängen 1973 bis 1983 jeweils noch nicht einberufen?

X. Einberufungsreserve Zivildienst
17. Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer ohne ge-

setzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafter Befreiung bzw. Zurück-
stellung sind aus den Geburtsjahrgängen 1973 bis 1983 jeweils noch nicht
zum Zivildienst herangezogen worden?

XI. Grundwehrdienst im Jahr 2001
18. Wie viele Wehrpflichtige wurden in diesem Jahr einberufen?
19. Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

– aus gesundheitlichen Gründen,
– wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungs-

hindernisse und Unabkömmlichstellungen?
20. Wie viele wurden als Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?
21. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?
22. Wie viele haben den Grundwehrdienst angetreten?
23. Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Grundwehrdienst?
24. Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15 Wehr-

strafgesetz – WStG) wurden in diesem Jahr gestellt (bitte den Grund ange-
ben, wenn keine Angaben möglich)?

25. Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 WStG) wurden gestellt
(bitte den Grund angeben, wenn keine Angaben möglich)?

26. In wie vielen Fällen wurden gegenüber Soldaten Disziplinararreste ver-
hängt (bitte nach Dauer sowie nach Wehrpflichtigen und Freiwilligen auf-
geschlüsselt)?

Drucksache 14/8702 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

XII. Zivildienst im Jahr 2001
27. Wie viele Zivildienstpflichtige wurden in diesem Jahr einberufen?
28. Bei wie vielen musste die Einberufung aus gesundheitlichen Gründen zu-

rückgenommen werden?
29. Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden wegen

gesetzlicher Zivildienstausnahmen einschließlich Einberufungshindernisse
und Unabkömmlichstellungen?

30. Wie viele haben in diesem Jahr den Dienst angetreten?
31. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 52

ZDG) in diesem Jahr gestellt?
32. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) in diesem

Jahr gestellt?
XIII. Musterungen
33. Wie viele Musterungen sind jährlich seit 1991 durchgeführt worden?
34. Wie viele Erstmusterungen sind jährlich seit 1991 durchgeführt worden?
35. Wie waren die Ergebnisse der Musterungen (bitte nach den einzelnen Taug-

lichkeitsgraden aufführen)?
36. Wie waren die Ergebnisse der Erstmusterungen (bitte nach den einzelnen

Tauglichkeitsgraden aufführen)?
XIV. Reserveübungen im Jahr 2001
37. Wie viele Wehrübungstage wurden im Jahre 2001 insgesamt abgehalten?
38. Wie viele Reservisten haben im Jahre 2001 an Wehrübungen teilgenommen

– als ehemalige Grundwehrdienstleistende,
– als ehemalige freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende,
– als Zeitsoldaten?

XV. Personalplanung
39. Wie viele Dienstposten für Grundwehrdienstleistende sind für die Jahre

2002 bis 2015 eingeplant?
Wie viele Einberufungen ergeben sich daraus (bitte je aufgeschlüsselt nach
Jahren)?

40. Wie viele Dienstposten für freiwillig Wehrdienstleistende sind für die Jahre
2002 bis 2015 eingeplant?
Wie viele Einberufungen ergeben sich daraus (bitte je aufgeschlüsselt nach
Jahren)?

41. Welcher personelle Ergänzungsbedarf an männlichen Freiwilligen werden
für die Jahre 2002 bis 2015 prognostiziert?

Berlin, den 19. März 2002
Heidi Lippmann
Petra Bläss
Wolfgang Gehrcke

Carsten Hübner
Dr. Uwe-Jens Rössel
Roland Claus und Fraktion

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