BT-Drucksache 14/8682

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Gerda Hasselfeld, Barholomäus Kalb, Heinz Seiffert, weiterer Abgeordneter und der Frkaktion der CDU/CSU -14/6633- Entwurf eines Geseztes zum Bürokratieabbau für kleine und mittelständische Betriebe

Vom 21. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8682
14. Wahlperiode 21. 03. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Bartholomäus Kalb,
Heinz Seiffert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/6633 –

Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau für kleine und mittelständische
Betriebe

A. Problem
Nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU stellt die steuerliche Buchfüh-
rungspflicht für kleine und mittelgroße Betriebe, insbesondere für Landwirte,
einen großen Verwaltungsaufwand dar. Der von ihr eingebrachte Gesetzentwurf
fordert deshalb die Anhebung der Grenzen für die steuerliche Buchfüh-
rungspflicht gemäß § 141 der Abgabenordnung.

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/8682 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/6633 – abzulehnen.

Berlin, den 27. Februar 2002

Der Finanzausschuss

Christine Scheel Reinhard Schultz (Everswinkel) Elke Wülfing
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8682

Bericht der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel) und Elke Wülfing

1. Verfahrensablauf
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zum
Bürokratieabbau für kleine und mittelständische Betriebe
– Drucksache 14/6633 – ist dem Finanzausschuss in der
198. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. November
2001 zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie dem Aus-
schuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in sei-
ner Sitzung am 30. Januar 2002 beraten. Der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie und der Ausschuss für Verbrau-
cherschutz, Ernährung und Landwirtschaft haben sich in
ihren Sitzungen am 20. Februar 2002 mit der Vorlage
befasst. Im Finanzausschuss ist der Gesetzentwurf am
27. Februar 2002 behandelt worden.

2. Inhalt der Vorlage
Nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU stellt die steu-
erliche Buchführungspflicht nach § 141 der Abgabenord-
nung, die sich an Umsatz-, Gewinn- oder Wertgrenzen ori-
entiert, für kleine und mittelgroße Betriebe, insbesondere
für Landwirte, einen großen Verwaltungsaufwand dar. Die-
ser hindere die Betriebe daran, sich auf ihr Kerngeschäft zu
konzentrieren. Darauf hinzuweisen sei, dass für die Ermitt-
lung des steuerlichen Gewinns die doppelte Buchführung
nicht zwingend geboten sei. Das Steuerrecht sehe auch an-
dere Gewinnermittlungsarten, z. B. die Einnahmen-Über-
schuss-Rechnung, vor. Mit dem Steuer-Euroglättungsgesetz
vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790 ff.) sei zwar eine
geringfügige Erhöhung der Beträge vorgenommen worden,
diese Erhöhung reiche aber nicht aus, um die Betriebe von
dem nicht gerechtfertigten Bürokratieaufwand zu entlasten.
Der Gesetzentwurf fordert deshalb, die Grenzen für die
steuerliche Buchführungspflicht wie folgt anzuheben:
– Beim Umsatz von 260 000 Euro auf 400 000 Euro,
– beim Gewinn von 25 000 Euro auf 40 000 Euro,
– beim Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Flächen

in der Land- und Forstwirtschaft von 20 500 Euro auf
30 000 Euro.

3. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
die Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
der PDS.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft empfiehlt die Ablehnung des Gesetzent-
wurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der PDS.
Der Ausschuss für Tourismus empfiehlt die Ablehnung
des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktio-

nen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS.

4. Ausschussempfehlung
Bei der Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der
CDU/CSU im Finanzausschuss hat die Bundesregierung
dargelegt, dass sie einer Anhebung der Buchfüh-
rungspflichtgrenzen nach § 141 AO grundsätzlich positiv
gegenüberstehe und derzeit entsprechende Vorschläge mit
den obersten Finanzbehörden der Länder prüfe. Die Refe-
ratsleiter Betriebsprüfung hätten einer maßvollen Anhebung
der Grenzen für den Umsatz auf 350 000 Euro, für den
Wirtschaftswert auf 25 000 Euro und für den Gewinn auf
30 000 Euro im Grunde zugestimmt, allerdings unter der
Voraussetzung, dass gleichzeitig mit der Anhebung der
Grenzen das Verfahren der Einnahmen-Überschuss-Rech-
nung in noch größerem Umfang als bisher standardisiert
werde, weil bei Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen
mehr Unternehmen als bisher die Einnahmen-Überschuss-
Rechnung anwenden könnten. Auch über diese erweiterten
Standards werde zur Zeit beraten. Über den Termin eines
Abschlusses der Prüfungen könne die Bundesregierung
keine Aussagen treffen, weil bei der Standardisierung der
Einnahmen-Überschuss-Rechnung noch Abgrenzungsfra-
gen zu klären seien. Der vorliegende Gesetzentwurf der
Fraktion der CDU/CSU könne zwar im Bundestag verab-
schiedet werden, der Bundesrat werde aber die Beratung des
Gesetzentwurfs bis zur Abstimmung mit dem Bund über die
weitere Standardisierung der Einnahmen-Überschuss-Rech-
nung voraussichtlich zurückstellen. Die Bundesregierung
betrachte deshalb ihr Vorgehen, in diesen Fragen in einer
ersten Stufe die Abstimmung mit den Ländern zu suchen,
als zielführend. Sie halte es für wenig praktikabel, erst die
Buchführungspflichtgrenzen anzuheben, um mehr Unter-
nehmern als derzeit die Möglichkeit der Gewinnermittlung
im Wege der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu geben
und dann in absehbarer Zeit das Verfahren der Einnahmen-
Überschuss-Rechnung weiter zu standardisieren. Aus den
genannten Gründen sei es schwierig, noch in dieser Legisla-
turperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Die Koalitionsfraktionen haben ebenfalls einen inhaltlichen
Zusammenhang zwischen einer Anhebung der Buchfüh-
rungspflichtgrenzen und der Standardisierung der Einnah-
men-Überschuss-Rechnung gesehen. Sie haben für eine
konstruktive Weiterführung der Gespräche zwischen Bund
und Ländern plädiert, aber die Verabschiedung eines Ge-
setzentwurfs zum jetzigen Zeitpunkt aus den von der Bun-
desregierung genannten Gründen abgelehnt. Die Bundes-
regierung solle sich allerdings dafür einsetzen, dass die
Gespräche mit den Ländern zügig weitergeführt werden. Es
sei zu begrüßen, wenn für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Januar
2003 eine neue Regelung in Kraft treten könne.
Die Fraktion der CDU/CSU hat zunächst klargestellt, dass
der Gesetzentwurf nicht auf eine Verringerung der Steuer-
einnahmen des Bundes gerichtet sei, sondern kleine und
mittlere Unternehmen, vor allem Landwirte, von der Belas-
tung einer doppelten Buchführung befreien solle, zumal es

Drucksache 14/8682 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

für diese Steuerpflichtigen die Möglichkeit der Gewinner-
mittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gebe.
Kleine und mittlere Betriebe sollten sich auf ihre Kernauf-
gaben konzentrieren können. Im Gegensatz zur Bundesre-
gierung und zu den Koalitionsfraktionen halte die Fraktion
der CDU/CSU die Erhöhung der Buchführungspflicht-
grenzen und die Standardisierung der Einnahmen-Über-
schuss-Rechnung aber für voneinander unabhängige Kom-
plexe. Von einer Standardisierung der Einnahmen-
Überschuss-Rechnung seien nicht nur diejenigen Unterneh-
mer betroffen, die durch die Anhebung der Buchfüh-
rungspflichtgrenzen zukünftig eine Einnahmen-Überschuss-
Rechnung durchführen könnten, sondern auch die Betriebe,
die diese Gewinnermittlungsform bereits anwendeten. Au-
ßerdem handele es sich bei der Durchführung der Einnah-
men-Überschuss-Rechnung innerhalb der Buchführungs-
grenzen um ein Wahlrecht. Der Steuerpflichtige könne sich
auch für die doppelte Buchführung entscheiden. Eine inhalt-
liche Veränderung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
sei – unabhängig von der Frage der Wertgrenzen – ohnehin

notwendig. Darüber hinaus sei es sinnvoll, wie sich auch
angesichts der vielen Veränderungen im Steuerrecht gezeigt
habe, an den Bundesrat zu appellieren, erst die eine Frage
zu lösen, damit für die Lösung der anderen Frage mehr Zeit
zur Verfügung stehe. Die Fraktion der CDU/CSU plädiere
aus diesen Gründen für eine sofortige Anhebung der
Buchführungspflichtgrenzen. Die weitere Standardisierung
der Einnahmen-Überschuss-Rechnung könne auch zu ei-
nem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Im Übrigen
sei darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Drucksache
14/6633 bereits vom 3. Juli 2001 stamme. Es habe somit ge-
nügend Zeit für die Prüfung der Problematik zur Verfügung
gestanden.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zum Büro-
kratieabbau für kleine und mittelständische Betriebe –
Drucksache 14/6633 – ist mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
PDS abgelehnt worden.

Berlin, den 27. Februar 2002

Reinhard Schultz (Everswinkel) Elke Wülfing
Berichterstatter Berichterstatterin

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