BT-Drucksache 14/8680

Berufliche Qualifikation durch anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen"

Vom 21. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8680
14. Wahlperiode 21. 03. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink
und der Fraktion der PDS

Berufliche Qualifikation durch anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur
Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“

Zum 1. Juli 2001 ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Ab-
schluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten
für behinderte Menschen“ nach § 46 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz in Kraft ge-
treten. Ergänzend hierzu wurde unter Federführung des Bundesinstituts für
Berufsbildung eine Lehrgangsempfehlung erarbeitet, die dem Lehrpersonal der
Weiterbildungseinrichtungen und den Prüfungsteilnehmern/-teilnehmerinnen
die Vorbereitung auf die Prüfung sowie den Prüfungskommissionen die Durch-
führung der Fortbildungsprüfung erleichtern sollen. Die Empfehlung enthält
Aussagen zum Funktionsbild der geprüften Fachkraft, einen umfassenden Rah-
menstoffplan für den Vorbereitungslehrgang auf die Fortbildungsprüfung sowie
konkrete Hinweise für die Prüfungsausschussmitglieder zur Erarbeitung und
Beurteilung von situationsbezogenen praktischen Fachaufgaben.
Berufsverbände und Trägerorganisationen, wie z. B. der Berufsverband Fach-
kräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (BEFAB) und die Bundesvereinigung
„Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.“, äußern ihre
Sorge, dass das Ziel und der politische Wille der o. g. Verordnung, die notwen-
dige hohe berufsfachliche Qualifikation und ausgewiesene arbeitspädagogi-
schen Fähigkeiten zu sichern, durch die fehlende konkrete gesetzliche Fest-
schreibung des anerkannten Abschlusses „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und
Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ im § 9 der Werkstät-
tenverordnung im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 48) unterlaufen werden könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Verordnung

über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur
Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ vom
25. Juni 2001 tatsächlich umgesetzt wird und sich in der Praxis in den Werk-
stätten für behinderte Menschen (WfbM) auswirkt?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die Ver-
ordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft
zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“
vom 25. Juni 2001 den neuen notwendigen Qualitätsanforderungen tatsäch-
lich gerecht wird und wie dabei die Umsetzung der Regelung über die Son-
derpädagogische Zusatzausbildung (SPZ) gestärkt bzw. ergänzt wird?

Drucksache 14/8680 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
3. Welche Probleme sieht die Bundesregierung im Zusammenhang damit, dass
mit der Verabschiedung des SGB IX und der damit verbundenen Änderung
der Werkstättenverordnung (§ 9 im Artikel 48) der Zusatz „geprüfte“ aus der
Verordnung vom 25. Juni 2001 nicht in den Gesetzestext übernommen
wurde?

4. Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die konkrete ge-
setzliche Festschreibung des anerkannten Abschlusses „Geprüfte Fachkraft
zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“
im § 9 der Werkstättenverordnung nachzuholen und bis wann soll dies ge-
schehen?

Berlin, den 18. März 2002
Dr. Ilja Seifert
Maritta Böttcher
Dr. Heinrich Fink
Roland Claus und Fraktion

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