BT-Drucksache 14/8675

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/7485, 14/8634- Entwurf eines Gesetzes zu Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze (FSJ - Förderungsänderungsgesetz - FSJ-GÄndG)

Vom 20. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8675
14. Wahlperiode 20. 03. 2002

Änderungsantrag
der Abgeordneten Monika Balt, Dr. Klaus Grehn, Dr. Ilja Seifert, Angela Marquardt,
Sabine Jünger, Heidemarie Ehlert, Christina Schenk, Pia Maier, Dr. Ruth Fuchs
und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 14/7485, 14/8634 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung
eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze
(FSJ-Förderungsänderungsgesetz – FSJGÄndG)

Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel 1 – Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen
Jahres – § 3 Abs. 2 Nr. 3 wird Satz 4 gestrichen; Satz 5 wird zu Satz 4.

Berlin, den 13. März 2002
Monika Balt
Dr. Klaus Grehn
Dr. Ilja Seifert
Angela Maquardt
Sabine Jünger
Heidemarie Ehlert
Christina Schenk
Pia Maier
Dr. Ruth Fuchs
Roland Claus und Fraktion

Begründung
Die Forderung einen ggf. notwendigen Sprachkurs in Deutschland durchzufüh-
ren widerspricht den sachlichen Anforderungen internationaler Freiwilligen-
dienste. Die sprachpraktische und pädagogische Erfahrung zeigt, dass eine
Fremdsprache sich besser im jeweiligen Land erlernen lässt. Hinzu kommt,
dass ein Sprachkurs im Gastland vielfach mit geringeren Kosten verbunden ist.
Bei außereuropäischen Sprachen ist es in der Praxis oft ein unverhältnismäßig
großer Aufwand einen qualifizierten Sprachlehrer in Deutschland zu finden. In

Drucksache 14/8675 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
einigen Fällen regionaler Sprachen ist dies gänzlich unmöglich. Die Forderung
zur Durchführung des Sprachkurses in Deutschland behindert die Integration
bislang gesetzlich ungeregelter internationaler Freiwilligendienste in den ge-
setzlichen Rahmen. Die Streichung dieser Forderung ist daher notwendig.

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