BT-Drucksache 14/8654

Landminen ohne integrierte Selbstneutralisierungs- oder Selbstzerstörungsmechanismen ächten - Minenräumen - und Minenopferhilfe deutlich erhöhen

Vom 20. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8654
14. Wahlperiode 20. 03. 2002

Antrag
der Abgeordneten Dr. Klaus Kinkel, Dr. Helmut Haussmann, Günther Friedrich
Nolting, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Rainer Funke, Hans-Michael
Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef
Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard
Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen
Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
sowie der Abgeordneten Hans-Dirk Bierling, Dr. Wolfgang Bötsch, Monika
Brudlewsky, Klaus Bühler (Bruchsal), Erich G. Fritz, Dr. Heiner Geißler, Hermann
Gröhe, Peter Hintze, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Eckart von Klaeden, Dr. Karl A.
Lamers (Heidelberg), Karl Lamers, Dr. Angela Merkel, Dr. Friedrich Pflüger,
Ruprecht Polenz, Dr. Bernd Protzner, Hans-Peter Repnik, Klaus Riegert, Bernd
Schmidbauer, Christian Schmidt (Fürth), Dr. Andreas Schockenhoff, Reinhard
Freiherr von Schorlemer, Dr. Erika Schuchardt, Clemens Schwalbe, Dr. Christian
Schwarz-Schilling, Carl-Dieter Spranger, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten,
Dr. Rita Süssmuth, Dr. Theodor Waigel, Willy Wimmer (Neuss), Peter Kurt
Würzbach, Friedrich Merz und der Fraktion der CDU/CSU

Landminen ohne integrierte Selbstneutralisierungs- oder
Selbstzerstörungsmechanismen ächten – Minenräum- und Minenopferhilfe
deutlich erhöhen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Weltweit wird der Bestand an Antipersonenminen auf ca. 230 Millionen ge-
schätzt. Jahr für Jahr sind mehrere tausend zivile Minenopfer zu beklagen. In
allen Teilen der Welt gibt es Länder, in denen Minen in einer so großen Menge
verlegt wurden, dass sie eine immense Gefahr für die Bevölkerungen darstel-
len, zum Beispiel in Afghanistan, Kambodscha, Sudan, Mozambique und
Angola.
Vor vier Jahren wurde in Ottawa das Übereinkommen über das Verbot des Ein-
satzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonen-
minen und über deren Vernichtung durch 122 Staaten unterzeichnet. Die Bun-
desrepublik Deutschland hat das Übereinkommen bereits im Frühjahr 1998
ratifiziert. Leider sind die bedeutenden Minen besitzenden Länder und Minen-
produzenten dem Übereinkommen noch nicht beigetreten. Im Hinblick auf die

Drucksache 14/8654 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Universalisierung des Übereinkommens ist jedoch der Beitritt der USA, von
Russland und China und weiterer Staaten wie Indien, Pakistan, Irak, Iran, Laos,
Nord- und Südkorea, Sri Lanka und Vietnam unerlässlich.
Die Staaten, die dem Übereinkommen verbindlich beigetreten sind, verfügten
über ca. 20 Millionen Antipersonenminen, von denen mittlerweile etwa die
Hälfte vernichtet wurde. Im Hinblick auf den weltweiten Bestand von 230 Mil-
lionen Landminen wird die große abrüstungspolitische Herausforderung deut-
lich.
Das geänderte Protokoll II zum VN-Waffenübereinkommen verschärft die Ein-
satz- und Exportbestimmungen für Landminen und beinhaltet ein Verbot für
nichtdetektierbare Antipersonenminen. Das Ottawa-Übereinkommen ächtet
demgegenüber die gesamte Waffenkategorie der Antipersonenminen.
Zurzeit laufen als eines der Ergebnisse der Überprüfungskonferenz zum VN-
Waffenübereinkommen Verhandlungen über solche Antifahrzeugminen, die
auch ein Gefährdungspotential für die Zivilbevölkerung darstellen können. Bei
diesen Verhandlungen geht es um das Verbot nichtdetektierbarer Antifahrzeug-
minen sowie um das Verbot von Antifahrzeugminen ohne Wirkzeitbegrenzung.
Der Deutsche Bundestag sieht hier großen Handlungsbedarf.
Der Deutsche Bundestag ist der Überzeugung, dass die Universalisierung des
Ottawa-Übereinkommens und des VN-Waffenübereinkommens Schritt für
Schritt erreicht werden muss. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Ein-
beziehung der Staaten in das Ottawa-Übereinkommen, die Besitzer und Produ-
zenten von Antipersonenminen sind.
Das Landminenproblem ist durch das Ottawa-Regime jedoch in keiner Weise
behoben. Wie die Landminenbeobachtergruppe feststellte, wurden z. B. im
Jahre 2000 in 23 militärischen Auseinandersetzungen sowohl von Regierungs-
truppen wie von irregulären Einheiten Antipersonenminen verwendet. Zwar ist
die Zahl der Todesopfer zurückgegangen, wird aber immer noch auf 8 000 im
Jahre 2000 geschätzt.
Auch einige Typen von Antifahrzeugminen, insbesondere solche mit sensiblen
Zündmechanismen (wie z. B. Magnetfeldsensoren) können von Personen und
damit auch von Zivilisten ausgelöst werden. Sie wirken dadurch wie Antiperso-
nenminen. Sie sind unterschiedslos wirkende Waffen, deren Einsatz nach den
Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts untersagt ist. Im Sinne einer Weiterent-
wicklung der humanitären Rüstungskontrollpolitik sollten im Rahmen des VN-
Waffenübereinkommens Initiativen zum Verbot von derartigen Landminen vo-
rangetrieben werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. weiterhin intensiv den Prozess der Universalisierung des Geltungsbereiches

des Ottawa-Übereinkommens zu unterstützen und auf diejenigen Staaten
einzuwirken, die das Übereinkommen bislang noch nicht unterschrieben
bzw. ratifiziert haben;

2. auf alle Staaten einzuwirken, die zwar das Ottawa-Übereinkommen unter-
schrieben und ratifiziert haben, aber dennoch gegen die darin enthaltenen
Verpflichtungen verstoßen;

3. im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens mit Nachdruck darauf hinzu-
wirken, dass Antifahrzeugminen mit sensiblen Zündmechanismen, die von
Personen unbeabsichtigt ausgelöst werden können, verboten werden;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8654

4. sich auf allen internationalen Ebenen, insbesondere im Rahmen des VN-
Waffenübereinkommens für das Ziel einzusetzen, alle nicht detektierbaren
Minen ebenso zu verbieten wie die Landminen, die über keine Mechanis-
men der Selbstneutralisierung oder der Selbstzerstörung verfügen;

5. beispielgebend zu wirken und derartige Minen zu vernichten, die sich noch
im Bestand der Bundeswehr befinden (z. B. DM 21);

6. einseitig auf Erprobung, Herstellung, Lizenzvergabe, Lagerung und Export
von nicht detektierbaren Landminen ebenso zu verzichten, wie auf solche,
die über keine Mechanismen der Selbstneutralisierung oder Selbstzerstörung
verfügen;

7. den nationalen Beitrag für Minenräumprojekte und die Minenopferhilfe sig-
nifikant zu erhöhen.

Berlin, den 20. März 2002
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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