BT-Drucksache 14/8512

Entwurf eines Gesetzes zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits

Vom 13. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8512
14. Wahlperiode 13. 03. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/7766 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits

A. Problem
Vor dem Hintergrund der bewaffneten Konflikte des vergangenen Jahrzehntes
in Bosnien, Kroatien und zuletzt im Kosovo hat die Europäische Union im Rah-
men des Stabilitätspaktes den Ländern des westlichen Balkans unter bestimm-
ten Voraussetzungen die Heranführung und gegebenenfalls Assoziierung im
Rahmen des „Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses“ angeboten. Ziel ist,
dieser ethnisch und religiös zerrissenen Region zu Frieden, Demokratie und
Wohlstand zu verhelfen. Aufgrund seiner geographischen Lage hat Deutschland
ein besonderes Interesse an Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung in
Südosteuropa.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 14/7766

C. Alternativen
Keine

D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU –Mazedonien begründet
keine neuen finanziellen Verpflichtungen, sondern es wird auf das Hilfspro-
gramm der Europäischen Union CARDS (Community Assistance for Re-
construction, Development and Stabilization) Bezug genommen, das für den
Zeitraum 2000 bis 2006 aus EU-Mitteln mit einem Betrag von insgesamt
4,65 Mrd. Euro ausgestattet wurde.

Drucksache 14/8512 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand
Bei der Durchführung des Abkommens entstehen durch die vorgesehenen Kon-
sultationen in geringem Umfang administrative Kosten für die Europäische
Kommission und das Europäische Parlament, für die Mitgliedstaaten jedoch
nur während ihrer jeweiligen Ratspräsidentschaft. Für die Durchführung der
Amtshilfe im Zollbereich entstehen Verwaltungskosten, deren Höhe jedoch
nicht bezifferbar ist.

E. Sonstige Kosten
Die Europäische Union hat Mazedonien wie anderen Ländern der Region be-
reits einseitig Handelspräferenzen gewährt. Durch das vorliegende Abkommen
wird Mazedonien ebenfalls verpflichtet, innerhalb der vorgesehenen Über-
gangsfristen seinen Außenhandel gegenüber der Gemeinschaft vollständig zu
liberalisieren. Durch die mit der teilweisen Übernahme des Acquis Commu-
nautaire verbundene Rechtsangleichung wird EU-Unternehmen der Zugang
zum mazedonischen Markt erleichtert. Der Vertrag ist kostenneutral und wird
deutschen Unternehmen Exportchancen bieten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8512

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7766 anzunehmen.

Berlin, den 27. Februar 2002

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender

Monika Heubaum
Berichterstatterin

Dr. Andreas Schockenhoff
Berichterstatter

Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Drucksache 14/8512 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Monika Heubaum, Dr. Andreas Schockenhoff,
Dr. Helmut Lippelt, Dr. Helmut Haussmann und Wolfgang Gehrcke

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetz-
entwurf auf Drucksache 14/7766 in seiner 212. Sitzung am
24. Januar 2002 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union hat den Gesetzentwurf in seiner 89. Sit-
zung am 20. Februar 2002 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/ CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, FDP und PDS die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
94. Sitzung am 27. Februar 2002 beraten. Er empfiehlt mit
den Stimmen aller Fraktionen einstimmig dessen Annahme.

Berlin, den 27. Februar 2002
Monika Heubaum
Berichterstatterin

Dr. Andreas Schockenhoff
Berichterstatter

Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

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