Vom 13. März 2002
Deutscher Bundestag Drucksache 14/8511
14. Wahlperiode 13. 03. 2002
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Lothar Mark, Hans Büttner (Ingolstadt),
Anke Hartnagel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Christa Nickels, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 14/7444 –
Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad
A. Problem
1961 begann mit der Errichtung der Colonia Dignidad, heute Villa Baviera, ca.
400 km südlich von Santiago des Chile durch einen deutschen Staatsbürger ein
dunkles Kapitel, das die deutsch-chilenischen Beziehungen bis heute belastet.
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, dem Fall „Colonia Dignidad“,
wie angekündigt, eine höhere Priorität einzuräumen. Der aktuelle politische
Wandel in Chile soll für eine verstärkte Zusammenarbeit beider Länder auf
Regierungsebene zur Aufklärung der Vergehen und unverzüglichen Hilfe für
die Bewohner der Kolonie genutzt werden.
B. Lösung
Annahme des Antrags auf Drucksache 14/7444 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der CDU/CSU
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
Drucksache 14/8511 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/7444 anzunehmen.
Berlin, den 27. Februar 2002
Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender
Lothar Mark
Berichterstatter
Clemens Schwalbe
Berichterstatter
Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter
Walter Hirche
Berichterstatter
Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8511
Bericht der Abgeordneten Lothar Mark, Clemens Schwalbe, Dr. Helmut Lippelt,
Walter Hirche und Wolfgang Gehrcke
I.
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 14/
7444 in seiner 201. Sitzung am 15. November 2001 beraten.
Er wurde an den Auswärtigen Ausschuss federführend so-
wie an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur Mitberatung überwiesen.
II.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 76. Sitzung am 12. Dezember
2001 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei einer Stimment-
haltung aus der Fraktion der CDU/CSU und bei Abwesen-
heit der Fraktion der PDS die Annahme.
III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
94. Sitzung am 27. Februar 2002 beraten. Er empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, FDP und PDS bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/ CSU die Annahme.
Berlin, den 27. Februar 2002
Lothar Mark
Berichterstatter
Clemens Schwalbe
Berichterstatter
Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter
Walter Hirche
Berichterstatter
Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter