BT-Drucksache 14/8476

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Norbert Geis, weiterer Abg. und Fraktion der CDU/CSU -14/2695- Modernes europäisches Asyl- und Ausländerrecht

Vom 12. März 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8476
14. Wahlperiode 12. 03. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers, Erwin Marschewski
(Recklinghausen), Norbert Geis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
– Drucksache 14/2695 –

Modernes europäisches Asyl- und Ausländerrecht

A. Problem
Mit dem Antrag wird gefordert, die Harmonisierung des Asyl- und Ausländer-
rechts in Europa voranzutreiben.
Wanderungsbewegungen nach Europa seien nicht mehr national zu bewältigen.
Wohlstand und Freiheit in der Europäischen Union übten eine große Anzie-
hungskraft auf viele Menschen in der Welt aus. Ein großer Teil der Zuwande-
rung erfolge unter Berufung auf politische Verfolgung. Deutschland sei von den
Wanderungsbewegungen in besonderer Weise betroffen.
Die EU könne ihrer völkerrechtlichen und humanitären Verpflichtung, tatsäch-
lich Verfolgten Schutz zu gewähren, nur nachkommen, wenn sie in der Lage
sei, diejenigen von der Einreise auszuschließen, die ihres Schutzes nicht bedür-
fen, weil sie keiner Verfolgung ausgesetzt sind.
Daher liegen die Aufgaben der EU in einer Harmonisierung des Asyl- und Ein-
wanderungsrechts, deren Ziel es sein müsse, illegale Einwanderung zu verhin-
dern, die hohe Anzahl von Asylbewerbern, die sich zu Unrecht auf Verfolgung
berufen, zu reduzieren und eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen den
Mitgliedstaaten zu erreichen. Darüber hinaus müssen Fluchtursachen präventiv
in den Herkunftsländern bzw. Krisenregionen bekämpft werden.
Insbesondere folgende Punkte seien dabei zu beachten:
– Der Flüchtlingsbegriff sei unter Berücksichtigung der Genfer Flüchtlings-

konvention (GFK) einheitlich zu definieren. Sichere Herkunftsländer und
Drittstaaten seien einheitlich zu bestimmen.

– Für das Asylverfahren, sonstige Einwanderung und die Visapolitik sollen
ebenso wie für arbeitsrechtliche Bestimmungen und soziale Leistungen an
Asylbewerber und Flüchtlinge einheitliche Standards festgelegt werden.

– Das Dubliner Abkommen sei fortzuentwickeln.
– Bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen soll eine sofortige Abschie-

bung ermöglicht werden.

Drucksache 14/8476 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

– Rückübernahmevereinbarungen seien auch mit Dritt- oder Transitstaaten
zu treffen. Die Lastenverteilung solle durch eine Verteilungsregelung nach
Quoten erfolgen.

– Schließlich bedürfe es neben EURODAC eines zentralen Zuwanderungs-
registers verbunden mit einer europäischen Zuwanderungsdatei.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8476

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/2695 abzulehnen.

Berlin, den 7. Juni 2000

Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Drucksache 14/8476 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rüdiger Veit, Erwin Marschewski (Recklinghausen),
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Ulla Jelpke

I. Zum Verfahren
Die Vorlage wurde in der 93. Sitzung des Deutschen Bun-
destages am 16. März 2000 an den Innenausschuss feder-
führend sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Rechts-
ausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, den Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union und den Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung
überwiesen.
1. Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 46. Sitzung am

7. Juni 2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.

2. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Mai
2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.

3. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 38. Sitzung am 17. Mai 2000 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Abwesenheit der Fraktion der FDP die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

4. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 48. Sitzung am 7. Juni 2000
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Abwesenheit der Fraktion der
PDS die Ablehnung des Antrags empfohlen.

5. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2000
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Abwesenheit der Fraktion der
FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.

6. Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 35. Sit-
zung am 17. Mai 2000 abschließend beraten und ihn mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP und PDS gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU abgelehnt.

II. Zur Begründung
Die Fraktion der CDU/CSU betont, dass sie die Analyse
des Bundesministers des Innern Otto Schily bezüglich der
Grenzen der Belastbarkeit teile, aber auch Reaktionen er-
warte. Entscheidend sei eine Harmonisierung des europä-
ischen Asyl- und Einwanderungsrechts. Die hierbei zu
beachtenden Gesichtspunkte und entsprechenden Zielset-
zungen seien auf Drucksache 14/2695 umfassend dargelegt.
Die Fraktion der SPD hebt hervor, dass das Grundrecht auf
Asyl bestehen bleiben müsse. In der Europäischen Union
sollten nur Mindeststandards festgeschrieben werden. Die
Thematik der Zuwanderung dürfe nicht mit der Frage nach
Abschaffung des Asyls gekoppelt werden. Der Antrag sei
abzulehnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt den An-
trag ab. Die darin aufgeführten Vorschläge seien vor dem
Hintergrund der GFK, die sowohl ein subjektives Recht auf
Asyl und Schutz, als auch eine Überprüfbarkeit der Verwal-
tungsakte fordere, nicht umzusetzen. Zudem wird auf Arti-
kel 19 Abs. 4 GG hingewiesen und hervorgehoben, dass Ar-
tikel 16a GG ebenso wie § 51 AuslG der GFK entsprächen.
Die Fraktion der FDP lehnt den Antrag, wenngleich er
auch vernünftige Teile (Punkte 3 bis 11) enthielte, insbeson-
dere unter Hinweis auf dessen Punkt 1 ab. Die GFK stelle
das Mindestmaß für ein europäisches Asylrecht dar.
Die Fraktion der PDS lehnt den Antrag ebenfalls ab. Das
geltende deutsche Asylrecht sei menschenunwürdig. Darü-
ber hinaus sei darauf hinzuweisen, dass in anderen Staaten
die nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung
anerkannt würden.

Berlin, den 7. Juni 2000
Rüdiger Veit
Berichterstatter

Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

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