BT-Drucksache 14/8397

Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

Vom 27. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8397
14. Wahlperiode 27. 02. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Klaus Grehn, Pia Maier
und der Fraktion der PDS

Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosigkeit
Schwerbehinderter

Am 22. Februar 2002 stellte die Bundesregierung erste Vorstellungen für eine
Reformierung der Tätigkeit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) öffentlich vor.
Die am gleichen Tage vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
(BMA) bekannt gemachten Informationen zu einem „Zweistufenplan der Bun-
desregierung für kunden- und wettbewerbsorientierte Dienstleistungen am Ar-
beitsmarkt“ enthalten zahlreiche Gesichtspunkte, die eine verstärkte Übertra-
gung von Aufgaben an die private Arbeitsvermittlung erwarten lassen. Zugleich
ist eine stärkere Konzentration der BA auf „Schwerpunkte“ vorgesehen.
Das zum 1. Juli 2001 in Kraft getretene Neunte Buch Sozialgesetzbuch
(SGB IX) „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ räumt der BA
als einem der Rehabilitationsträger in einem gegliederten System eine hohe und
gesetzlich detailliert festgelegte Verantwortung für die berufliche Förderung
und Integration von Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt ein. Auch das
SGB III enthält entsprechende Regelungen.
Das Vorhaben der Bundesregierung, im Vergleich zum Jahresende 1999 50 000
Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zu schaffen, übertrug der BA einen wichti-
gen Anteil an der Realisierung dieser Zielstellung. Dazu sollten insbesondere
solche spezifischen Instrumente und Dienstleistungen weiter ausgebaut werden,
wie z. B. die mit dem SGB IX auf eine gesetzliche Grundlage gestellten Inte-
grationsfachdienste und Integrationsfirmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei den gegenwärtig geplanten

Maßnahmen zur Reformierung der BA Aufgaben zur umfassenden beruf-
lichen Förderung und Integration von Menschen mit Behinderungen, insbe-
sondere von Schwerbehinderten, die gesetzlich vorgesehen sind?

2. Inwiefern sieht die Bundesregierung die berufliche Förderung und Integra-
tion von Schwerbehinderten als einen Schwerpunkt im Reformprozess der
BA und durch welche Maßnahmen und Schritte beabsichtigt sie eine Verbes-
serung der Leistungserbringung zugunsten der betroffenen Schwerbehinder-
ten?

3. In welchem Umfang und mit welcher Zielorientierung beabsichtigt die Bun-
desregierung, weitere Aufgaben der beruflichen Förderung und Integration
von Schwerbehinderten an private Vermittlungsfirmen zu übertragen und
welche Maßnahmen beabsichtigt sie in diesem Zusammenhang, um die Ein-
haltung besonderer Schutzinteressen von Schwerbehinderten zu sichern?

Drucksache 14/8397 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. Welche Veränderungen ergeben sich aus der beabsichtigten Reformierung
der BA für solche wichtigen Bereiche der beruflichen Förderung und Inte-
gration von Schwerbehinderten, wie
– Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
– Integrationsfachdienste und Integrationsfirmen
– Verantwortliche bzw. Abteilungen für berufliche Rehabilitation von

Schwerbehinderten in örtlichen und Landesarbeitsämtern?
5. Durch welche Maßnahmen soll der beabsichtigte Wegfall der Landesarbeits-

ämter kompensiert werden, um regionalen Erfordernissen bei einer beson-
ders hohen Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten – z. B. in den neuen
Bundesländern – besser Rechnung tragen zu können?

6. Welche zusätzlichen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die
im Bereich der privaten Wirtschaft liegende Quote von 3,3 Prozent bei der
Beschäftigung von Schwerbehinderten zu erhöhen und die Schaffung zusätz-
licher Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zu fördern?

7. Welche Veränderungen sind nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich,
um in der statistischen Erfassung von Vermittlungen bei Schwerbehinderten
deutlich zwischen realen Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt und Ver-
mittlungen in andere Bereiche (Fort- und Weiterbildung, Arbeitsbeschaf-
fungsmaßnahmen, Strukturanpassungsmaßnahmen,Vorruhestand, Frührente,
Erwerbsminderungsrente etc.) zu unterscheiden?

Berlin, den 27. Februar 2002
Dr. Ilja Seifert
Dr. Klaus Grehn
Pia Maier
Roland Claus und Fraktion

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