BT-Drucksache 14/8319

Erwartungen der Verbraucher an den Ökologischen Landbau gerecht werden

Vom 21. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8319
14. Wahlperiode 21. 02. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marita Sehn, Ulrich Heinrich, Gudrun Kopp, Ina Albowitz,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg
van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche,
Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Erwartungen der Verbraucher an den ökologischen Landbau gerecht werden

Die Verbraucher haben sehr hohe Erwartungen an den ökologischen Landbau.
Der ökologische Landbau soll nicht nur tier- und umweltgerecht sein, er soll
gleichzeitig weitgehend ohne mineralische Düngung und „chemischen“ Pflan-
zenschutz auskommen. Für die Marktchancen des ökologischen Landbaus ist es
von existentieller Wichtigkeit, dass diese Glaubwürdigkeit nicht gefährdet wird.
Deshalb sollten gerade hier alle Massnahmen, die geeignet sind, bei den Ver-
brauchern auf Ablehnung zu stoßen, von vornherein unterbleiben. Um einen
potentiellen Imageschaden für den ökologischen Landbau weitestgehend un-
möglich zu machen, ist es wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen eindeutig
sind und alle für die Verbraucher nicht akzeptablen Maßnahmen kategorisch
ausgeschlossen werden. Das Biosiegel ist mit dem Anspruch geschaffen wor-
den, den Verbrauchern ein Hilfsmittel bei der Kaufentscheidung für Öko-
Lebensmitteln zu bieten. Der ökologische Landbau in Deutschland hat sich
durch seine klaren und stringenten Richtlinien ein hohes Mass an Vertrauen bei
den Verbrauchern erworben. Das wird durch die missverständlichen und nicht
mehr zeitgemäßen Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des
Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entspre-
chende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel
(EG-Öko-Verordnung) gefährdet. Das Biosiegel muss höchsten Ansprüchen in
Bezug auf Ökologie, Transparenz und Tierschutz gerecht werden. Missver-
ständliche oder zweideutige Bestimmungen gefährden die Akzeptanz der Ver-
braucher und können zu einer Krise des ökologischen Landbaus führen. Das
größte Kapital des ökologischen Landbaus ist das Vertrauen der Verbraucher.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die in Anhang II der EG-Öko-Verord-

nung aufgeführten Düngemittel in Bezug auf ihre Eignung für den ökolo-
gischen Landbau?

2. Hält die Bundesregierung die Ausbringung von Klärschlamm und Kompos-
ten auf Flächen des ökologischen Landbaus nach der EG-Öko-Verordnung
für zulässig?

Drucksache 14/8319 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
3. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ausbringung von „fermentierten
oder kompostierten Haushaltsabfällen“ aus der Biotonnensammlung auf
Flächen des ökologischen Landbaus nach der EG-Öko-Verordnung rech-
tens?

4. Wenn ja, wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil an Bio-
lebensmittel, die auf solchermaßen behandelten Flächen erzeugt werden?

5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maße in
Deutschland bzw. europaweit Flächen des ökologischen Landbaus mit
„fermentierten oder kompostierten Haushaltsabfällen“ gedüngt werden?

6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Sammlung und Be-
handlung von „kompostierten und fermentierten Haushaltsabfälle“ im Aus-
land vor?

7. Inwieweit ist die Düngung mit „fermentierten oder kompostierten Haus-
haltsabfällen“ auf Flächen des ökologischen Landbaus sowie der Einsatz
von chemischen Pflanzenschutzmitteln mit der Vorstellung der Verbrau-
cher von einer ökologischen Landwirtschaft vereinbar?

8. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das BSE-
Risiko bei der Ausbringung von Abfällen tierischen Ursprungs, wie z. B.
Knochenmehl, Fleischmehl, Federn, Haarmehl oder auch gemahlene Fell-
und Hautteile, zu vermeiden?

9. Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass mit Tiermehl bzw. tiermehl-
artigen Produkten erzeugte Lebensmittel nicht mit dem Gütesiegel ausge-
zeichnet werden können?

10. Ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass auch nach einer
möglichen Beendigung des Tiermehlverbots auf europäischer Ebene kein
Tiermehl, auch nicht zu Düngungszwecken im ökologischen Landbau, ein-
gesetzt werden darf?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Kupfer und Kupferver-
bindungen im ökologischen Landbau?

12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwieweit die regelmäßige
Ausbringung von Kupfer auf Flächen des ökologischen Landbaus zu über-
höhten Konzentrationen im Boden führen kann?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Pyrethrinen und
Pyrethroiden in der ökologischen Landwirtschaft?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Gefährdung des
guten Images der ökologischen Landwirtschaft durch die Bestimmungen in
Anhang II der EG-Öko-Verordnung?

15. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlasst, in einem Me-
morandum Änderungen an der EG-Öko-Verordnung zu fordern, gleichzeitig
das Biosiegel aber einzuführen, ohne dass diese umgesetzt worden sind?

16. In welchen Punkten geht der Standard der deutschen Anbauverbände über
die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung hinaus?

17. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, mit dem Biosiegel und
dem damit verbundenen niedrigeren EU-Niveau würde in Deutschland das
„Premium-Segment“ des ökologischen Landbaus zerschlagen?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr einer Benachteiligung deut-
scher Biobauern durch das Biosiegel, welches einen einheitlichen Standard
vorgibt, der aber vielfach von deutschen Anbauverbänden übertroffen
wird?

Berlin, den 19. Februar 2002
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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