BT-Drucksache 14/8308

Ökolabel für Handys

Vom 20. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8308
14. Wahlperiode 20. 02. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Detlef Parr, Marita Sehn, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth),
Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich,Walter Hirche,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Ökolabel für Handys

Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen
Trittin, strebt die Einführung eines Qualitätssiegels für Handys ähnlich dem
„Blauen Engel“ an. Dieses „Ökolabel“ soll für besonders strahlungsarme Han-
dys vergeben werden. Es ist dabei beabsichtigt, den sog. SAR-Wert als Maßstab
für Strahlungsarmut zu nehmen. Der Bundesminister will damit eine Orientie-
rungshilfe beim Handykauf geben, um „die aktuelle Tendenz zu stoppen, dass
die meisten neueren Geräte jeweils höhere Strahlungswerte aufweisen als ihre
unmittelbaren Vorgängermodelle“ (Pressedienst Nr. 36/02 des Bundesministe-
riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/BMU vom 14. Februar
2002).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Grenzwerte gelten für Handys in Deutschland und welche Grenz-

werte gelten in anderen Ländern mit vergleichbar hoher Handydichte?
2. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der SAR-Wert ledig-

lich Auskunft über die maximale durch den Körper aufgenommene Strah-
lung eines Handys gibt?

3. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die tatsächliche Strah-
lungsbelastung gebrauchsabhängig variiert und unter bestimmten Vorausset-
zungen an demselben Ort ein Handy mit geringem SAR-Wert mehr Strah-
lung abgibt, als ein Handy mit höherem SAR-Wert und wenn ja, von
welchen Faktoren ist die tatsächliche Strahlenbelastung abhängig?

4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Aussagekraft des SAR-
Werts beschränkt ist und allein als Grundlage für eine an Vorsorgegesichts-
punkten orientierten Kaufentscheidung nicht ausreicht?

5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Ländern Gütesiegel
für Handys und wenn ja, welche Erfahrungen wurden damit gemacht, insbe-
sondere nach welchen Kriterien werden Gütesiegel vergeben?

6. Inwieweit sollen diese Erfahrungen bei der Einführung des Gütesiegels ein-
bezogen werden?

Drucksache 14/8308 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
7. Plant das BMU ein nationales Gütesiegel, oder ist beabsichtigt, den Prozess
für die Entwicklung eines europäischen Gütesiegels anzustoßen?

8. Welche wissenschaftlichen Studien zur Gesundheitsgefährdung durch Han-
dybenutzung sind der Bundesregierung bekannt und zu welchen Ergebnis-
sen kommen diese Studien?

9. Gibt es wissenschaftlich gesicherte Hinweise, dass bei den derzeit gelten-
den Grenzwerten Gesundheitsgefahren von Handys ausgehen?

10. Welche Forschungsprojekte zu Gesundheitsgefahren durch den Mobilfunk
gibt es national und mit deutscher Beteiligung international?

Berlin, den 19. Februar 2002
Birgit Homburger
Detlef Parr
Marita Sehn
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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