BT-Drucksache 14/8283

Untätigkeit der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission im Hinblick auf den Abschluss des Hauptprüfverfahrens in Sachen Investitionsbeihilfen für Leuna/Minol

Vom 19. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8283
14. Wahlperiode 19. 02. 2002

Antrag
der Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim), Dr. Wolfgang Bötsch,
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Norbert Hauser (Bonn), Vera Lengsfeld,
Dr. Manfred Lischewski, Dietmar Schlee, Margarete Späte, Dorothea Störr-Ritter,
Edeltraut Töpfer, Dr. Hans-Peter Uhl, Andrea Voßhoff und der Fraktion
der CDU/CSU

Untätigkeit der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission
im Hinblick auf den Abschluss des Hauptprüfverfahrens in Sachen
Investitionsbeihilfen für Leuna/Minol

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
bei der Europäischen Kommission auf einen zügigen Abschluss des dort an-
hängigen Hauptprüfverfahrens bezüglich der noch ausstehenden Investitions-
beihilfen für den Neubau der Leuna-Raffinerie in Höhe von ca. 60 Mio. Euro
hinzuwirken.

Begründung
Die Europäische Kommission hat im Juli 1997 ein beihilferechtliches Haupt-
prüfverfahren bezüglich der bewilligten Investitionsbeihilfen für den Neubau
der Leuna-Raffinerie eröffnet. Verfahrensgegenstand ist die Frage, ob die In-
vestitionskosten für den Raffinerieneubau künstlich überhöht waren, um auf
diese Weise in nicht gerechtfertigter Höhe Subventionen zu erhalten. Nachdem,
auch aufgrund heftiger Interventionen der Bundesregierung, bereits im Jahr 1999
die Höhe der geltend gemachten Investitionen nicht mehr infrage gestellt wer-
den konnte, hat die Bundesregierung in der Folgezeit dennoch nicht auf einen
zügigen Abschluss des Hauptprüfverfahrens hingewirkt, weil eine solche Ent-
scheidung der Kommission offenbar nicht in die von ihr und der sie tragenden
Mehrheit im Deutschen Bundestag kräftig mitgeschürte Verleumdungskam-
pagne gegen die Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl ge-
passt hätte. Offiziell begründet wurde diese Untätigkeit der Bundesregierung
damit, dass die Kommission das Hauptprüfverfahren im Hinblick auf noch an-
dauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen noch nicht abgeschlossen habe
(Bundestagsdrucksache 14/5508, S. 11 f. – Antwort der Bundesregierung vom
5. März 2001 auf die schriftliche Frage Nr. 25 des Abgeordneten Andreas
Schmidt, CDU/CSU).

Drucksache 14/8283 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die zögerliche Sachbehandlung hat bereits zu einer, von der Bundesregierung
und der sie tragenden Mehrheit im Deutschen Bundestag mit zu verantworten-
den, Rufschädigung des Standortes Leuna geführt.
Von den dem Investor zugesagten Investitionsbeihilfen stehen nach wie vor ca.
60 Mio. Euro aus.
Im Hinblick darauf, dass
– es die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Oktober 2001 nach intensiver

Prüfung abgelehnt hat, ein im Zusammenhang mit den Investitionsbeihilfen
wegen des Verdachts des Subventionsbetruges gegen Verantwortliche von
MIDER geführtes und mangels Tatverdacht eingestelltes Verfahren wieder
aufzunehmen,

– der Generalbundesanwalt im Rahmen der Überprüfung der so genannten
Bertossa-Akten des Genfer Generalstaatsanwalts keinerlei Hinweise auf
strafrechtlich relevante mittelbare oder unmittelbare Zahlungen nach
Deutschland im Zusammenhang mit dem Leunageschäft gefunden hat, und

– der 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages im Hinblick auf
die Thematik Privatisierung bzw. Neubau der Erdölraffinerie in Leuna und
Veräußerung des Minol-Tankstellennetzes in seiner umfangreichen und in-
soweit mittlerweile abgeschlossenen Beweisaufnahme ebenfalls keinerlei
Hinweise für eine Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme deutscher Amts-
träger oder Spendenzahlungen an die CDU gefunden hat,

ist kein Grund mehr ersichtlich, das Hauptprüfverfahren weiter zu betreiben.
Auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Nachteile, die einem der wenigen er-
folgreichen Großinvestoren durch die zögerliche Sachbehandlung bislang ent-
standen sind und weiter entstehen, erscheint es dringend geboten, dass die Bun-
desregierung in dem eingangs erwähnten Sinne tätig wird.

Berlin, den 19. Februar 2002
Andreas Schmidt (Mülheim)
Dr. Wolfgang Bötsch
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Norbert Hauser (Bonn)
Vera Langsfeld
Dr. Manfred Lischewski
Dietmar Schlee
Margarete Späte
Dorothea Störr-Ritter
Edeltraut Töpfer
Dr. Hans-Peter Uhl
Andrea Voßhoff
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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