BT-Drucksache 14/8278

Deutsche Exportinitiative - Erneuerbare Energien

Vom 20. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8278
14. Wahlperiode 20. 02. 2002

Antrag
der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau,
Dr. Axel Berg, Rudolf Bindig, Hans-Günter Bruckmann, Detlef Dzembritzki, Gernot
Erler, Gabriele Fograscher, Anke Hartnagel, Hubertus Heil, Reinhold Hemker,
Frank Hempel, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof,
Dr. Uwe Jens, Volker Jung (Düsseldorf), Ulrich Kelber, Karin Kortmann, Konrad
Kunick, Werner Labsch, Christian Lange (Backnang), Tobias Marhold, Ulrike Mehl,
Christian Müller (Zittau), Günter Oesinghaus, Albrecht Papenroth, Birgit Roth
(Speyer), Thomas Sauer, Dr. Hermann Scheer, Dagmar Schmidt (Meschede),
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Emil Schnell, Dr. Angelica Schwall-Düren,
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Ditmar Staffelt, Joachim Tappe, Adelheid Tröscher,
Wolfgang Weiermann, Dr. Rainer Wend, Dr. Margrit Wetzel, Dr. Norbert Wieczorek,
Klaus Wiesehügel, Engelbert Wistuba, Hanna Wolf (München), Dr. Peter Struck
und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Michaele Hustedt, Hans-Josef Fell, Dr. Angelika
Köster-Loßack, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutsche Exportinitiative – Erneuerbare Energien

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Klimaschutz
Die im Auftrag der Vereinten Nationen jüngst vorgelegten Prognosen des
„Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC) zur Entwicklung des
Weltklimas im 21. Jahrhundert zeigen mit großer Intensität auf, dass die
aufgrund menschlicher Einwirkungen drohenden Klimaveränderungen gra-
vierende Folgen für das Leben auf unserem Planeten haben werden.
Damit lastet eine große Verantwortung auf den führenden Industrienationen,
alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zum Schutz des Klimas einzusetzen.
Vordringlich ist die Verminderung der Emissionen im eigenen Land. Aber auch
in technologischer Hinsicht müssen die Industrienationen ihrer Verantwortung
international gerecht werden: Die möglichst rasche Verbreitung modernster
Technologien, vor allem im Energiebereich, ist einer der wichtigsten Bausteine
des globalen Klimaschutzes. Das Kyotoprotokoll hat hier in Form des Clean
Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI) Vorkehrungen
geschaffen, die Deutschland nun vorbildhaft umsetzen muss.

Drucksache 14/8278 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

2. Die Rolle der erneuerbaren Energien
Erneuerbare Energien aus Wind, Wasser, Sonne, Biomasse, Erdwärme und
Meeresströmungen bergen bereits nach heutigem Stand der Technik ein enor-
mes, bislang unzureichend genutztes Potential für die zukünftige globale Ener-
gieversorgung.
Im internationalen Kontext sind bereits viele Willensbekundungen erfolgt, er-
neuerbare Energien wesentlich stärker als bisher zu nutzen und die Verbreitung
der entsprechenden Technologien aktiv zu fördern.
Es hat sich gezeigt, dass auf nationaler Ebene mittels gesetzgeberischer Maß-
nahmen sehr erfolgreich Anreize zu deren stärkerer Verbreitung geschaffen
werden können, wie dies bereits in Deutschland durch das Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetz (EEG) und die verschiedenen Förderprogramme geschehen ist.
3. Entwicklungs- und Schwellenländer
Alle Prognosen weisen darauf hin, dass in den nächsten Jahrzehnten der Ener-
giebedarf in Entwicklungs- und Schwellenländern enorm ansteigen wird. Es ist
für das wirtschaftliche Wachstum dieser Länder von entscheidender Bedeutung,
über ausreichend Energie verfügen zu können. Diese Zielvorgabe muss – unter
Nutzung aller gegebenen Einsparpotentiale – darum im Rahmen der wirtschaft-
lichen Zusammenarbeit von den Industrienationen aktiv unterstützt werden.
In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern bestehen hervorragende Stand-
ortbedingungen für erneuerbare Energiegewinnung. Gebiete mit ganzjährig ho-
her Sonneneinstrahlung, hohen Windgeschwindigkeiten und Potentialen für die
Erdwärmenutzung sowie Kleinwasserkraftwerke stehen reichlich zur Verfü-
gung. In landwirtschaftlich geprägten Regionen bietet sich der Einsatz von
Biomasse und Biogas an. Unter bestimmten Voraussetzungen können dabei
marktgängige Technologien bereits heute wirtschaftlich oder nahe der Wirt-
schaftlichkeitsschwelle eingesetzt werden, wofür vor allem die Entfernung
potentieller Anlagen zu den bestehenden Übertragungsnetzen sowie die Sub-
ventionspraxis für konventionelle Energien bzw. Strompreise von entscheiden-
der Bedeutung sind.
Der Einsatz erneuerbarer Energien birgt speziell in Entwicklungs- und Schwel-
lenländern weitere Chancen: Infolge sinkender Energieträgerimporte könnte
mittelfristig die Devisenabhängigkeit vieler Staaten verringert werden. Der ge-
genwärtige Einsatz fossiler Energieträger beeinträchtigt bereits vielerorts die
Umwelt und die menschliche Gesundheit. Geringe Umweltbelastung wird ab-
sehbar zu einem immer bedeutenderen Standortfaktor.
Politische Akteure und Investoren der betreffenden Länder sind jedoch oft un-
genügend über Einsatzmöglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit erneuerbarer
Energien informiert. Daraus erklärt sich die geringe Zahl bislang installierter
Anlagen.
Mithin besteht der weitaus größte Anteil der heute exportierten Energietechno-
logien in Entwicklungs- und Schwellenländer aus fossil oder nuklear betriebe-
ner Kraftwerkstechnik. Dies ist in vieler Hinsicht bedenklich, aber vor allem
angesichts der alarmierenden Klimavorhersagen ist es ein gefährliches, falsches
Signal.
4. Deutschland als Standort für erneuerbare Energietechnologie
Deutsche Anbieter verfügen über weltweit führende Technologien zur Nutzung
erneuerbarer Energien. Viele Entwicklungen sind, bei Anpassung an indivi-
duelle Standortbedingungen, prädestiniert für den Einsatz in Entwicklungs- und
Schwellenländern.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8278

Deutschland ist eine der weltweit führenden Ausfuhrnationen, doch der Export
erneuerbarer Energie-Technologien ist bisher nur ungenügend in Gang gekom-
men. Bedingt durch die Entwicklungen auf dem deutschen Markt hat die
Branche in den letzten Jahren stark expandiert, doch viele dieser jungen Unter-
nehmen sind kleine und mittelständische Betriebe ohne internationales Marke-
tingnetz.
Daraus ergibt sich eine Reihe von finanziellen und organisatorischen Nachtei-
len, auch gegenüber ausländischen Konkurrenten. Es ist gegenwärtig vielen
dieser Unternehmen aus Kapitalmangel nicht möglich, Vorfeldakquisitionen
durchzuführen, Kontakte herzustellen und auf den internationalen Märkten prä-
sent zu sein. Besondere Schwierigkeiten bereiten unzureichende Informationen
über die heterogene, unübersichtliche Nachfragestruktur vieler Entwicklungs-
und Schwellenländer.
Die deutschen Anbieter von Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Ener-
gien haben – gemessen an ihrer technologischen Leistungsfähigkeit – einen viel
zu geringen Anteil an der weltweiten Entwicklung der Branche. Andere
Nationen haben – trotz technologisch deutlich schwächer entwickelter Indus-
triebasis – bereits seit einigen Jahren erfolgreich staatlich flankierte Vermark-
tungsnetzwerke aufgebaut.
5. Bestehende Finanzierungs- und Förderinstrumente für den

Technologieexport
Deutschland verfügt über leistungsfähige Instrumente zur Ausfuhrgewähr-
leistung und Investitionsgarantie, umgesetzt von der Hermes-Kreditversiche-
rungs-AG bzw. Price Waterhouse Coopers. Ein erster Schritt zu einer stärkeren
ökologischen Ausrichtung ist in Form der neuen Leitlinien für das Hermes-Ver-
fahren getan worden. Dieser Weg muss konsequent weiter beschritten werden.
Kommerzielle Finanzierungen erneuerbarer Energie-Projekte kommen vielfach
nicht zustande, da im Verhältnis zum relativ geringen Auftragsvolumen die
Kosten der Kreditwürdigkeitsprüfung sehr hoch sind. Bestehende Verfahren
müssen daher so gestaltet werden, dass sie für kleine und mittlere Unternehmen
besser nutzbar sind.
Programme zur finanziellen Förderung von Projekten zum Export erneuerbarer
Energien werden bereits heute von vielen Institutionen auf länder-, bundes- und
europäischer Ebene aufgelegt, doch hier stehen kleine und mittlere Unterneh-
men vor dem Problem, sich in der Fülle unterschiedlicher Programme und ihrer
jeweiligen Konditionen zu orientieren. Für viele Geschäftsbanken ist angesichts
geringer Gewinnmargen eine umfassende Beratung nicht lukrativ – ein zentra-
les Informationssystem besteht bisher nicht.
6. Erneuerbare Energien in der deutschen Entwicklungspolitik
Entwicklungspolitisch ist die Verbreitung erneuerbarer Energien in mehrfacher
Hinsicht relevant: als Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung, zur Senkung der
Importabhängigkeit, zur netzunabhängigen Energieversorgung isolierter Regio-
nen u. v. m. Jedes in Entwicklungs- und Schwellenländern realisierte Erneuer-
bare-Energien-Projekt ist gleichbedeutend mit einem wichtigen Know-how-
Transfer – ein Einsatz von Ortskräften ist unabdingbar für viele Bauvorhaben,
Betrieb, Schulung, Schaffung flankierender Infrastruktur, Finanzierung vor Ort
etc.
Schon seit Jahren fördert eine Vielzahl von Trägern im Rahmen der finanziellen
und technischen Zusammenarbeit verschiedenste Arten und Größenordnungen
der Nutzung erneuerbarer Energien, von Solarkochern bis zu netzgebundenen
Anlagen. Es ist zu begrüßen, dass hierfür im Bundesministerium für wirtschaft-

Drucksache 14/8278 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

liche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhebliche Mittel bereitstehen,
die im Jahr 2001 nochmals deutlich aufgestockt wurden.
Entwicklungszusammenarbeit und Exportförderung folgen grundsätzlich unter-
schiedlichen Leitlinien, doch bei effizienter Verzahnung sind erhebliche, bis-
lang ungenutzte Synergieeffekte erzielbar. So kann z. B. das Instrument der
Public-Private-Partnership (PPP) in wesentlich größerem Umfang als bisher bei
Erneuerbare-Energien-Projekten eingesetzt werden. Die gegenseitige Nutzung
der institutionellen Infrastruktur von Entwicklungszusammenarbeit, hier vor al-
lem der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Privatwirtschaft birgt beträcht-
liche Potentiale zur Effizienzsteigerung (z. B. koordinierte Betreuung des An-
lagenbetriebs, Ausbildung von Fachkräften etc.).
Die Entwicklungszusammenarbeit kann, durch Politikdialog, Aus- und Weiter-
bildung sowie organisatorische Beratung, häufig bestehende Hemmnisse im
politischen und kulturellen Bereich abbauen.
Durch eine intensivere Einbeziehung von Unternehmen werden marktwirt-
schaftliche Strukturen vor Ort gestärkt und private Investitionen in Erneuer-
bare-Energien-Projekte angeregt.

II. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Die Bundesrepublik Deutschland muss ihrer internationalen Verantwortung

im Klimaschutzprozess gerecht werden. Die Bundesregierung braucht daher
eine effizientere Struktur zur koordinierten Verbreitung deutscher Spitzen-
produkte im Bereich erneuerbare Energien. Ziel ist ein konzertiertes Vorge-
hen in den Politikbereichen Klimaschutz, Außenwirtschaftsförderung und
Entwicklungspolitik zu gewährleisten. Damit soll ein Beitrag geleistet wer-
den eine rasche und deutliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien
an der globalen Energieversorgung zu erreichen.

2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, über die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie initiierte Deutsche Ener-
gie-Agentur (dena) eine „Bundesinitiative Erneuerbare Energien Weltweit –
Global Renewable Network“ zu schaffen. Die Initiative wird als Kompe-
tenzzentrum und Informationsbroker die Vermittlung von Know-how und
Partnern zwischen den bestehenden nationalen und multilateralen Institu-
tionen und der Wirtschaft übernehmen, bestehende Aktivitäten programma-
tisch bündeln sowie Daten im Hinblick auf Marktchancen zielgerichtet
aufbereiten und zur Verfügung stellen. Zur Verzahnung und ständigen Ab-
stimmung mit der Industrie soll mit den Branchenverbänden eine Kontakt-
gruppe gebildet werden.
Aufgabe der Initiative ist die aktive, horizontale Vernetzung der auf diesem
Gebiet bereits bestehenden Aktivitäten und Initiativen deutscher Ministerien
und Institutionen, vor allem der genannten Ressorts, deren nachgeordneter
Einrichtungen, der KfW, der Deutschen Investitions- und Entwicklungsge-
sellschaft (DEG), der Hermes-Kreditversicherungs-AG, des Interministeri-
ellen Ausschusses Außenwirtschaft (IMA AW), der Carl-Duisberg-Gesell-
schaft (CDG) sowie weiterer Einrichtungen.
Die dena wird beauftragt, nach einem Jahr eine Bestandsaufnahme über den
Handlungsbedarf bei der Förderung des Exportes erneuerbarer Energie-
Technologien vorzulegen.

3. Die „Bundesinitiative Erneuerbare Energien Weltweit – Global Renewable
Network“ muss im Einzelnen folgende Aufgaben wahrnehmen:

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/8278

bezüglich der potentiellen Zielländer:
l Aufbereitung der von deutschen Botschaften, Auslandshandelskammern

in Zielländern und der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) erhobe-
nen Informationen bezüglich erneuerbarer Energien, Vermittlung von In-
formationen über geplante Projekte und mögliche Interessenten auf Ziel-
märkten und in Deutschland,

l durch Informations- und PR-Kampagnen auf Zielmärkten erneuerbare
Energien mit einem Image der Modernität ausstatten,

l einen Politikdialog mit der umwelt- und energiepolitischen Entschei-
dungsebene der Zielländer (Nachhaltigkeitsaspekte, Beratung zur admi-
nistrativen Gestaltung von Strommärkten) vorbereiten,

l Informationsveranstaltungen und Demonstrationsprojekte durchführen,
l aufbauend auf gezielten, längerfristigen Weiterbildungsangeboten der

CDG, anderer Träger und Initiativen der Industrie eine breite Ausbil-
dungsoffensive koordinieren und Multiplikatorenkreise in Zielländern
aufbauen;

bezüglich der deutschen Unternehmen:
l auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnittene Informationen über Ziel-

märkte, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten (unter Nutzung aller
bestehenden Strukturen und Institutionen) aufbereiten und bereitstellen,

l organisatorische und finanzielle Hilfe bei der Akquisition und anderen
Vorfeldaktivitäten wie Konferenz- und Messepräsenz, Marktanalysen,
Machbarkeitsstudien, Herstellung von Kontakten zu geeigneten An-
sprech- und Handelspartnern sowie staatlichen Stellen sowie Rechtsbera-
tung hinsichtlich der Rahmenbedingungen in den Zielländern leisten,

l Organisation und Koordinierung der Teilnahme von Branchenvertretern
an Auslandsreisen der Bundesregierung;

bezüglich der Finanzierungs- und Förderinstrumente:
l einen auf die Branche zugeschnittenen Gesamtüberblick über die beste-

henden Fördermöglichkeiten deutscher sowie europäischer oder interna-
tionaler Institutionen bereitstellen,

l in Kooperation mit den beteiligten Finanzierungsinstitutionen neue
Finanzierungsinstrumente, die den Erfordernissen der Branche gerecht
werden, entwickeln,

l die internationale Zusammenarbeit mit den Global Environmental Facili-
ties ausbauen;

bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit:
l relevante Informationen zum Bereich erneuerbare Energien für entwick-

lungspolitische und kommerzielle Akteure sammeln und aufbereiten,
l die Kooperation entwicklungspolitischer Akteure, der Wirtschaft und

staatlicher Stellen im Sinne der Schließung investiver Lücken und einer
flächendeckenderen Verbreitung erneuerbarer Energien verbessern,

l umfassende Politikberatung und Unterstützung der Zielländer hinsicht-
lich administrativer Voraussetzungen und technischer Infrastruktur leis-
ten bzw. vermitteln,

Drucksache 14/8278 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

l gemeinsam mit Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen an der Er-
arbeitung von geeigneten, dem lokalen Bedarf angepassten Programmen
mitwirken und durch Kompetenznetzwerke unterstützen.

Berlin, den 20. Februar 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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