BT-Drucksache 14/8275

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -14/7657- Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2000 (Rüstungsexportbericht 2000)

Vom 20. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8275
14. Wahlperiode 20. 02. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidi Lippmann, Wolfgang Gehrcke, Uwe Hiksch, Carsten
Hübner, Petra Bläss, Dr. Winfried Wolf, Roland Claus und der Fraktion der PDS

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 14/7657 –

Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle
Rüstungsgüter im Jahre 2000 (Rüstungsexportbericht 2000)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Vorlage des Rüstungsexportberichts 2000.
Die Veröffentlichung stellt einen Schritt zu mehr Transparenz in diesem sensib-
len Bereich dar.
Zugleich schlägt er Maßnahmen vor, wie künftige Berichte weiter qualifiziert
und verbessert werden können.
Es muss sichergestellt werden, dass durch vergleichende Angaben auch exakte
Aussagen über Entwicklungstrends gemacht werden können. So enthält der Be-
richt von 1999 Angaben des Statistischen Bundeamtes über die tatsächliche
Ausfuhr bei den Kriegswaffen und Angaben des Bundesministeriums der Ver-
teidigung über den Wert des abgegebenen Materials, die im Bericht 2000 feh-
len.
Dem Bericht zufolge sind die tatsächlichen Ausfuhren der Bundesrepublik
Deutschland im Jahre 2000 gegenüber dem Vorjahr von 2,84 Mrd. DM auf
1,33 Mrd. DM zurückgegangen. Diese Momentaufnahme kann jedoch nicht
darüber hinweg täuschen, dass die 1998, 1999 und 2000 vor allem im Bereich
der Marine-Rüstung getätigten Abschlüsse mit Südafrika, Malaysia und Süd-
korea ab 2004 zu wieder erheblich steigenden Ausfuhrzahlen führen werden.
Diese Waffengeschäfte sind auch unter der Maßgabe der Politischen Grund-
sätze der Bundesregierung vom 19. Januar 2000 zu kritisieren. Nach diesen
Grundsätzen sind Menschenrechtsfragen und Kriterien nachhaltiger Entwick-
lungsförderung in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Größtes Gewicht sollte bei den Ausfuhrentscheidungen auch auf die Kriterien
der Spannungsvermeidung und der Gewaltprävention gelegt werden. Dies gilt
besonders mit Blick auf die gegenwärtige Gewalteskalation im Nahen Osten.
Die Lieferungen von Teilen für Panzer und gepanzerte Fahrzeuge an Israel soll-
ten bis auf weiteres eingestellt werden.

Drucksache 14/8275 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Dass die im Jahr 2000 erteilten Ausfuhrgehmigungen (Einzelausfuhren und
Sammelgehmigungen) gegenüber 1999 von 6,6 Mrd. DM auf 9,3 Mrd. DM an-
gestiegen sind, steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Umso wichtiger wird es sein, in Zukunft genau-
ere Angaben über die tatsächlich ausgeführten Kriegswaffen und Rüstungsgüter
zu erhalten.
Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass die Bundesregierung im Berichtszeit-
raum ein Rahmenabkommen über Maßnahmen zur Erleichterung der Umstruk-
turierung und Tätigkeit der europäischen Rüstungsindustrie abgeschlossen hat,
ohne den Deutschen Bundestag zu befassen. Europäische Rüstungskoopera-
tionen spielen eine zunehmende Rolle und beeinflussen damit die Rüstungs-
exportpraxis in immer stärkerem Maße. Besonders die gegenwärtig voran-
gebrachten europäischen Großprojekte Eurofighter und A400M sind auch in
diesem Zusammenhang zu sehen und abzulehnen. Da die europäische Rüs-
tungskooperation einen höheren Stellenwert erhalten wird, werden auch Aus-
künfte über den Endverbleib der kooperativ hergestellten Rüstungsgüter bzw.
von Komponenten dieser Waren zusehends wichtiger.
Der Deutsche Bundestag drängt darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland
besonders im Bereich der Kleinwaffen (auch der Anti-Tank-Minen) einen voll-
ständigen Exportstopp verhängt.
Der Deutsche Bundestag lehnt es ab, von der Bundeswehr nicht mehr benötig-
tes und abzugebendes Material möglichst gewinnbringend veräußern zu wollen.
Jegliche Versuche, den Auswärtigen Dienst für solche Verkaufsofferten zu be-
nutzen, haben daher zu unterbleiben.
Der Deutsche Bundestag möchte künftig nicht nur eine verbesserte Information
des Parlaments im Nachhinein sichergestellt wissen. Er befürwortet nachdrück-
lich erweiterte parlamentarische Mitbefassungsmöglichkeiten im Vorfeld der
Genehmigung bzw. Ablehnung von Rüstungsexport-Anträgen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. bei künftigen Rüstungsexportberichten folgende Informationen zur Verfü-

gung zu stellen:
l erteilte und abgelehnte Exportgenehmigungen und tatsächlich erfolgte

Exporte im Detail (Empfängerland, Stückzahlen, Listenposition etc.),
l die Liste möglicher Empfängerländer, die im Rahmen europäischer Rüs-

tungskooperation mit den jeweiligen Partnern vereinbart wurde,
l die Bedingungen der Weitergabe bzw. Nichtweitergabe der in Koopera-

tion gefertigten Waffensysteme,
l Transfers von Lizenzen, Blaupausen und Produktionsunterlagen,
l evtl. abgeschlossene Regierungsabkommen,
l die beteiligten Rüstungsfirmen,
l Einzelheiten der Finanzierung von Exportgeschäften in diesem Bereich

(Modalitäten, Bürgschaften, Subventionen etc.);
Die Bundesregierung wird aufgefordert, um eine lückenlose Veröffent-
lichung dieser Daten gewährleisten zu können, Initiativen zur Veränderung
der bestehenden Gesetzeslage (z. B. Verwaltungsverfahrensgesetz) und zur
Harmonisierung der Regelungen in der EU einzubringen.

2. besonders darauf zu achten, dass der in Ziffer II, 4 der Politischen Grund-
sätze und im Code of Conduct der EU festgehaltene Imperativ, keine Waffen

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8275

in Spannungsgebiete zu liefern, strikt eingehalten wird. Dies gilt gegenwär-
tig besonders für den gesamten Raum des Nahen Ostens;

3. einen gesonderten Bericht über die Umsetzung der im Rahmen der Vereinten
Nationen, der OSZE und der EU vereinbarten Massnahmen im Bereich der
Kleinwaffen vorzulegen und dabei vor allem die hierzulande eingeleiteten
Schritte zu einem Exportstopp kenntlich zu machen;

4. eine Regelung vorzulegen, wie die Auffassung der Ausschüsse für Auswär-
tiges, Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Verteidigung, Wirtschaft und
Technologie, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vor der Ent-
scheidung der Bundesregierung bzw. des Bundessicherheitsrates über die
Ausfuhr von Kriegswaffen und Rüstungsgütern eingeholt und bei der Ent-
scheidung berücksichtigt werden kann;

5. künftig Informationen über den Export von sog. Dual-use-Gütern sowie über
geleistete polizeiliche und militärische Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe
rechtzeitig auch dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur Verfügung zu stellen;

6. dafür Sorge zu tragen, dass von der Bundeswehr nicht mehr benötigte Waf-
fen bzw. Waffensysteme verschrottet und nicht aus Kosten-Nutzen-Erwä-
gungen heraus verkauft oder anderweitig abgegeben werden.

Berlin, den 19. Februar 2002
Heidi Lippmann
Wolfgang Gehrcke
Uwe Hiksch
Carsten Hübner
Petra Bläss
Dr. Winfried Wolf
Roland Claus und Fraktion

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