BT-Drucksache 14/8243

Steuerliche Behandlung Alleinerziehender durch das Zweite Gesetz zur Familienförderung

Vom 13. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8243
14. Wahlperiode 13. 02. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS

Steuerliche Behandlung Alleinerziehender durch das Zweite Gesetz zur
Familienförderung

Aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung (Bundestagsdruck-
sachen 14/6411, 14/6452) wird der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende bis
zum Jahr 2005 in 3 Stufen abgebaut. Gemäß Gesetz kann der Haushaltsfreibe-
trag ab dem 1. Januar 2002 nur noch von Alleinstehenden abgezogen werden,
die bereits im Veranlagungsjahr 2001 die Voraussetzung für den Haushaltsfrei-
betrag erfüllten. So genannte Neufälle – Alleinerziehende mit Kindern, die nach
dem 31. Dezember 2001 geboren wurden – sollen dadurch von der Inanspruch-
nahme des Haushaltsfreibetrages ausgenommen werden, da diese keinen Be-
standsschutz geltend machen könnten.
Von dem Ausschluss vom Haushaltsfreibetrag sind jedoch zahlreiche Allein-
erziehende betroffen, in deren Wohnung bereits im Jahr 2001 ein Kind gemel-
det war bzw. Alleinerziehende mit vor dem 31. Dezember 2001 geborenen Kin-
dern. Aufgrund der Formulierung im § 32 Abs. 7 Einkommensteuergesetz
(EStG) betrifft dies Alleinerziehende, die im Jahr 2001 geschieden wurden oder
deren Ehepartner bzw. Ehepartnerin ab dem Jahr 2000 verstorben sind. Der Ab-
zug wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn vor dem 31. Dezember 2001 geborene
Kinder ab dem 1. Januar 2002 beim anderem Elternteil gemeldet sind.
Die betroffenen Alleinerziehenden werden damit wie Alleinstehende ohne Kin-
der veranlagt und zahlen wesentlich höhere Steuern als andere Alleinerziehende
sowie als Ehepaare mit Kindern. Da dadurch gleichartige Lebensverhältnisse
unterschiedlich hoch besteuert werden, ist diese Regelung – insbesondere im
Hinblick auf den grundgesetzlich garantierten Schutz der Familien – verfas-
sungsrechtlich bedenklich. Damit sind weitere Klagen vor dem Bundesverfas-
sungsgericht vorprogrammiert.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Jahr 2001 geschiedene sowie ab

dem Jahr 2000 verwitwete allein erziehende Eltern seit dem 1. Januar 2002
nicht mehr den Haushaltsfreibetrag in Abzug bringen können?

2. Ist die in Frage 1 beschriebene Wirkung eine beabsichtigte Folge der Ände-
rung des § 32 Abs. 7 EStG im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Familien-
förderung (Antwort bitte mit Begründung)?

3. Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung eine entsprechende Änderung
des § 32 Abs. 7 EStG?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 14/8243 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. Wenn Frage 2 mit „Ja“ beantwortet wird, ist die Bundesregierung der An-
sicht, dass für die betroffenen Steuerpflichtigen der Bestandsschutz gewahrt
bleibt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Haushaltsfreibetrag als
Kompensation zum Ehegattensplitting eingeführt wurde?

5. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass Allein-
erziehende, die in 2001 geschieden wurden, die ab 2000 verwitwet sind so-
wie Alleinerziehende, deren Kind/Kinder ab 1. Januar 2002 den Wohnsitz in
ihre Wohnung verlegt haben, ab 2002 wie Alleinstehende nach der Grund-
tabelle und damit deutlich höher als andere Alleinerziehende besteuert wer-
den?

6. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass Allein-
erziehende, deren Kinder nach dem 31. Dezember 2001 geboren wurden, ab
2002 wie Alleinstehende nach der Grundtabelle und damit deutlich höher als
andere Alleinerziehende besteuert werden?

7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es sich bei der Besteuerung der in
den Fragen 5 und 6 genannten Fälle um einen Verstoß gegen den verfas-
sungsrechtlichen Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie des
besonderen Schutzes der Familie handelt (Antwort bitte mit Begründung)?

8. Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode dem Deutschen
Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach der Vorteil aus dem Ehe-
gattensplitting begrenzt, eine „Grundsicherung“ für Kinder eingeführt und
die Kosten für die Kinderbetreuung vom ersten Euro an steuerlich anerkannt
werden?

Berlin, den 4. Februar 2002
Dr. Barbara Höll
Roland Claus und Fraktion

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