BT-Drucksache 14/8098

e-Demokratie: Online-Wahlen und weitere Partizipationspotenziale der Neuen Medien nutzen

Vom 29. Januar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8098
14. Wahlperiode 29. 01. 2002

Antrag
der Abgeordneten Jörg Tauss, Harald Friese, Ludwig Stiegler, Ute Vogt
(Pforzheim), Dieter Wiefelspütz, Klaus Hagemann, Lothar Mark, Wilhelm Schmidt
(Salzgitter), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Grietje Bettin, Cem Özdemir, Kerstin Müller (Köln),
Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

e-Demokratie: Online-Wahlen und weitere Partizipationspotenziale der
Neuen Medien nutzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Umbrüche in der Medienlandschaft
Die modernen Industriegesellschaften erfahren gegenwärtig einen fundamen-
talen Wandel zur Wissens- und Informationsgesellschaft. Die Politik ist von
diesem gesellschaftlichen Umbruch in doppelter Weise herausgefordert: Zum
einen hat sie für zukunftsfähige rechtliche und wirtschaftspolitische Rahmenbe-
dingungen zu sorgen, die die Chancen der neuen Informations- und Kommuni-
kationstechnologien für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Struktur-
wandel fördern und unterstützen. Dieser umfassende Gestaltungsauftrag ist ein
wichtiger Gegenstand in den gegenwärtigen Reformvorhaben und Initiativen.
Es gibt kaum einen politischen Bereich, der nicht auch unter dem Aspekt neuer
Informations- und Kommunikationstechnologien neu gefasst und beurteilt wer-
den muss. Zum anderen hat die Politik zugleich auch die Potenziale der neuen
Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten und die Herausbildung der
globalen Informations- und Kommunikationsnetzwerke für die politische Kom-
munikation positiv aufzunehmen und in den Gestaltungsprozess einzubinden.
Die Entstehung der Wissens- und Informationsgesellschaft verändert zwangs-
läufig auch die Rahmenbedingungen für die politische Kommunikation im
Spannungsfeld von Öffentlichkeit, Medien und Politik. Die neuen Informa-
tions- und Kommunikationstechnologien eröffnen neue Möglichkeiten der Par-
tizipation und aktiven Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebe-
nen. Zugleich bieten sie eine Chance für die Politik, ihre Inhalte mit neuen
Mitteln darzustellen und zu vermitteln sowie ihre Prozesse transparenter zu ge-
stalten. Direktere, interaktive Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bür-
gern ist ebenso einfacher möglich wie die weitaus breitere Einbeziehung exter-
nen Sachverstandes in den politischen Gesetzgebungs- und Gestaltungsprozess.
Der Deutsche Bundestag hat zum Themenkomplex „Modernisierung des Infor-
mationsrechtes“ ein e-Demokratie-Pilotprojekt gestartet. Die beabsichtigte Re-
form des deutschen Informationsrechtes, also die umfassende Modernisierung
des Datenschutzrechtes und die Entwicklung eines Informationsfreiheitsgeset-
zes, soll hierbei zum Anlass genommen werden, neue Verfahren einer elektroni-

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schen Demokratie zu erproben und erste Erfahrungen mit diesen neuen Mög-
lichkeiten zu sammeln. Dabei ist es das erklärte Ziel des Projekts, die Moderni-
sierung des Informationsrechtes zugleich als Modellprojekt zur Erprobung
neuer Beteiligungsformen einer „elektronischen Demokratie“ zu nutzen.
Eine Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten ist die
Transparenz von Entscheidungen. Transparenz hängt wesentlich von der Infor-
mation aller Beteiligten ab. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für einen
Rechtsanspruch aller Bürgerinnen und Bürger auf Akteneinsicht und Aus-
kunftserteilung gegenüber allen Bundesbehörden ein. Das Bundesministerium
des Innern hat den Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt, um
dadurch die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern.
Wenn es das erklärte Ziel der Politik ist, die Potenziale der neuen Informations-
und Kommunikationstechniken für die Modernisierung der demokratisch ver-
fassten Gesellschaft und die neuen Möglichkeiten der Teilhabe und Partizipa-
tion an politischen Prozessen erkennen und aufgreifen zu wollen, kann dies
aber nur ein erster Schritt sein. Notwendig ist es zusätzlich, diese neuen Optio-
nen in den Kontext der bestehenden Probleme und Beteiligungsdefizite – man-
che sprechen sogar von Legitimationsdefiziten – moderner Demokratien zu
stellen, und Schlussfolgerungen hieraus zu ziehen. Gerade vor dem Hinter-
grund der oft diagnostizierten Politik- und Politikerverdrossenheit, dem abneh-
menden Vertrauen in die staatlichen Institutionen, der angesichts der Komple-
xität zunehmenden Undurchschaubarkeit politischer Entscheidungsstrukturen
und -prozesse und der immer weiter abnehmenden Wahlbeteiligung vor allem
bei Landtags- und Kommunalwahlen stellt sich daher immer drängender die
Frage, wie diesen daraus entstehenden Beteiligungsdefiziten begegnet werden
könne. Hier kann den verschiedenen Formen der e-Demokratie im Wege der
Information, Kommunikation und Aktion (z. B. bei Wahlen) eine entschei-
dende Bedeutung zukommen. Denkbar sind darüber hinaus mittelfristig die
Ermöglichung der elektronischen Stimmabgabe bei Volksabstimmungen oder
aber die Ermöglichung der elektronischen Einreichung von Petitionen.
Die Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft“
des 13. Deutschen Bundestages stellte in ihrem Vierten Zwischenbericht fest,
dass die „Ermöglichung einer informationstechnisch sicheren Wahl neben der
heutigen Urnen- und Briefwahl einen großen Beitrag zur besseren Akzeptanz
leisten“ könne. In ihrem Schlussbericht konkretisierte die Enquete-Kommission
ihren Vorschlag dahingehend, dass „bei Bundestagswahlen das Angebot ge-
macht werden“ sollte, „künftig in Ergänzung zur Urnen- und Briefwahl unter
Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit auch per Internet zu wäh-
len. Allerdings muss sichergestellt sein, dass freie und geheime Wahlen auch
bei der elektronischen Stimmabgabe gewährleistet sind.“
Vergleichbar mit Online-Wahlen ist die in den Wahlgesetzen bereits vorgese-
hene Möglichkeit der Briefwahl. Nach den bisherigen Erfahrungen gewährleis-
tet das geltende Wahlrecht in der Kombination Wahllokal (Urne/Wahlgerät) und
Briefwahl die Teilnahme an der politischen Willensbildung des Volkes durch
Wahlen. Dabei erlaubt die Briefwahl auch denjenigen Wahlberechtigten die
Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlkreis oder
ständig außerhalb des Bundesgebietes aufhalten oder aus Alters-, Gesundheits-
sowie anderen wichtigen Gründen „verhindert“ sind, persönlich ihre Stimme in
ihremWahlbezirk abzugeben und trägt so dem Grundsatz der Allgemeinheit der
Wahl in besonderem Maße Rechnung.
Soll in Zukunft die elektronische Stimmabgabe zusätzlich zur Urnen- und Brief-
wahl ermöglicht werden, müssen hierfür vergleichbar hohe Voraussetzungen
wie bei der Briefwahl geschaffen werden. Nach Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 GG
sind die Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und gehei-
men Wahl einzuhalten. Dabei ist den Möglichkeiten der Manipulation von digi-

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talen Daten besonders Rechnung zu tragen. Hieraus ergeben sich besonders
hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Effizienz von technischen Sys-
temen und organisatorischen Abläufen, wobei sich die eindeutige Authentifizie-
rung der einzelnen Wahlberechtigten bei gleichzeitiger Geheimhaltung der
Wahlentscheidung auch technisch als nicht-trivial erweist. Gleichzeitig muss
sichergestellt sein, dass die Geheimhaltung der Wahlentscheidung auch dauer-
haft gewährleistet ist, was bei digitalen Daten noch auf erhebliche Probleme
stößt. Eine elektronische Stimmabgabe setzt daher eine Sicherheitsinfrastruktur
voraus, die diese verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätze im Sinne des
Artikels 38 Abs. 1 Satz 1 GG garantiert.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die vielfältigen Maßnahmen zu e-Demokratie
und e-Government im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Die Bun-
desregierung hat das Thema elektronische Demokratie bereits sehr frühzeitig
zu einem Schwerpunktthema ihrer Aktivitäten gemacht. So sind „Wahlen im
Internet“ bereits Bestandteil des Aktionsprogramms „Innovationen und
Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“. Das Bun-
desministerium für Wirtschaft und Technologie förderte vom Frühjahr 1999 bis
zum Sommer 2001 die Entwicklung des Wahlsystems „i-vote“ an der Universi-
tät Osnabrück mit mehr als 1,3 Mio. DM. Dieses System wurde inzwischen bei
zwei Wahlsimulationen sowie einer Echtwahl zum Studierendenparlament er-
folgreich erprobt. Testläufe und Praxiserfahrungen – auch mit anderen Syste-
men – gibt es inzwischen bundesweit. Beispielhaft seien die Wahlen zum
Jugendgemeinderat in Esslingen und Fellbach, die Wahlen zur Seniorenvertre-
tung der Stadt Köln und die Landratswahl in Marburg genannt. Weitere Pro-
jekte – etwa die Online-Wahl zu einem Europäischen Studierendenrat – werden
in nächster Zeit folgen.
Besonders erwähnenswert ist auch das Projekt der Juniorwahlen, das im Zu-
sammenhang mit den Landtagswahlen in Baden-Württemberg im März 2001
durchgeführt wurde. Dabei wurde die Wahl in ihrem gesamten Ablauf im
Schulunterricht inhaltlich vorbereitet. Zum Abschluss fand eine symbolische
Wahl an elektronischen Wahlmaschinen statt. Im Mittelpunkt dieses Projektes
stand vor allem eine verstärkte Vermittlung des Demokratieverständnisses – es
ging im Rahmen der politischen Bildung um das Üben und Erleben von Demo-
kratie. Die Teilhabe an demokratischen Prozessen sollte als Selbstverständlich-
keit erfahren werden. Durch die zeitliche Parallelität zum tatsächlich stattfin-
denden Landtagswahlkampf und der eigentlichen Wahl wurde hier eine
besondere Aktualität erzeugt und so ein enormes Interesse bei den Schülerinnen
und Schülern sowie ihren Eltern geweckt. Ein derartiges Projekt begleitend zur
Bundestagswahl im Jahre 2006 wäre eine interessante Testmöglichkeit informa-
tionstechnischer Systeme und hätte zudem den Reiz, die Ergebnisse einer sol-
chen Testwahl an deutschen Schulen den realen Wahlergebnissen gegenüber-
zustellen. Zugleich wäre dies ein interessanter Beitrag zur Debatte um die
Herabsetzung des Wahlalters.
Das Bundesministerium des Innern hat im Oktober 2000 eine Arbeitsgruppe
zum Thema „Online-Wahlen“ eingerichtet, in der auch die Bundesländer aktiv
beteiligt sind. In den nächsten Jahren sollen weitere Erfahrungen mit Online-
Wahlen zunächst in kleinerem Rahmen und mit einem geschlossenen Benutzer-
kreis, also etwa bei Gremienwahlen an Hochschulen, Personalratswahlen, etc.,
gemacht werden, die in die Entwicklung eines Online-Wahlkonzeptes für politi-
sche Wahlen einfließen sollen. In Zusammenarbeit mit der Initiative D21 und
im Dialog mit Informatikern, Juristen und Wahlorganisatoren sollen einerseits
die Anforderungen an die Funktionalität, Zuverlässigkeit und Sicherheit techni-
scher Wahlsysteme definiert und die Rahmenbedingungen für ihre Zulassung
festgelegt und andererseits die rechtlichen Rahmenbedingungen erarbeitet wer-
den.

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Bei dem Engagement für die Verwirklichung der neuen Teilhabemöglichkeiten
und von Online-Wahlen lässt sich der Deutsche Bundestag von der Erkenntnis
leiten, dass technische Innovationen und Verheißungen einer elektronischen
Demokratie und einer elektronischen Verwaltung allein sicher nicht als
„Königsweg“ bei der Lösung von allgemeinen Problemen der Gesellschaft und
der parlamentarischen Demokratie angesehen werden können. Diese bergen je-
doch erhebliche emanzipatorische Potenziale in sich, die es zu erkennen und zu
nutzen gilt. Die Innovationen auf dem Gebiet der Informations- und Kommuni-
kationstechnik erweisen sich dann als demokratierelevant, wenn sie Mög-
lichkeiten eröffnen, auf die Probleme moderner demokratisch verfasster Ge-
sellschaften zu reagieren.

II. Der Deutsche Bundestag beschließt:
1. Der Deutsche Bundestag sieht die Partizipationspotenziale, die mit den

neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten einhergehen.
Grundvoraussetzung für die aktive Teilhabe ist die Transparenz und Nach-
vollziehbarkeit politischer und parlamentarischer Abläufe und Prozesse so-
wie die Möglichkeit des diskursiven Austausches. Die neuen Informations-
und Kommunikationsmöglichkeiten können einen wichtigen Beitrag dazu
leisten, diese oft schwer durchschaubaren Abläufe und Prozesse offen zu
legen und die Entwicklung wichtiger politischer Aktivitäten und Initiativen
zugänglich zu machen. Darüber hinaus können sie einen erheblichen Beitrag
dazu leisten, die parlamentarische Auseinandersetzung, das Ringen um die
besten Konzepte, in die Gesellschaft hineinzutragen und neu mit Leben zu
füllen.

2. Das e-Demokratie-Pilotprojekt des Deutschen Bundestages gilt es weiter zu
entwickeln und auszubauen. Hierbei sind die Erfahrungen und die Ergeb-
nisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung zu berücksichtigen.

3. Das e-Government-Programm Bund-Online-2005 ist zügig umzusetzen und
mit Leben zu füllen. Das Ziel des e-Government-Programms Bund-Online-
2005 ist es, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesver-
waltung online bereit zu stellen. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, muss
die Bundesverwaltung gemeinsame und ressortübergreifende Vorhaben um-
setzen, um Zeit zu sparen und um die Kosten innerhalb eines vertretbaren
Rahmens zu halten.

4. Die bestehenden Projekte sind aufmerksam dahingehend zu beobachten und
auszuwerten, ob die immensen neuen Partizipations- und Teilhabepotenziale
tatsächlich genutzt werden können und welche neuen Fragestellungen und
Probleme hierbei auftreten.

5. Bei der Nutzung der neuen Partizipations- und Teilhabepozentiale müssen
insbesondere der Datenschutz und die IT-Sicherheit, d. h. die Verfügbarkeit,
Integrität, Vertraulichkeit und Verbindlichkeit von Kommunikationsprozes-
sen, sichergestellt werden. Um neuen Manipulations- und Missbrauchsmög-
lichkeiten wirksam begegnen zu können, müssen angemessene Lösungen
gefunden und gegebenenfalls neue Sicherheitskonzepte entwickelt werden.

6. Die Bundesregierung wird ermutigt, ihre Bemühungen zu verstärken und
vermehrt eigene Erfahrungen mit den Partizipationspotenzialen neuer Me-
dien und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu machen. Die Infor-
mations-, Kommunikations- und Aktionsmöglichkeiten neuer Medien kön-
nen einen wichtigen Beitrag zum Abbau bestehender Beteiligungsdefizite
leisten, die sich beispielsweise aus der immer weiter zurückgehenden Wahl-
beteiligung ergeben. Notwendig sind vielfältige Pilotprojekte im Bund, in
den Ländern und in den Kommunen sowie die Zusammenführung der jewei-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/8098

ligen Ergebnisse, um Erfahrungen bei der Umsetzung austauschen und Fehl-
entwicklungen erkennen zu können.

7. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Bemühungen bei der schritt-
weisen Ermöglichung der elektronischen Stimmabgabe bei politischen oder
sonstigen Wahlen – unter Berücksichtigung der Wahlgrundsätze und hier
insbesondere des Wahlgeheimnisses – zu verstärken. Dabei ist zudem zu be-
rücksichtigen, dass mit der Diskussion über Online-Wahlen gleichzeitig ein
wichtiger Schub für die Debatte um die Sicherheit und den Schutz der neuen
Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten in globalen Datennetzen
bei den privaten Nutzern und den staatlichen Verwaltungen erreicht werden
könnte.

8. Die Wahlordnungen in der Zuständigkeit des Bundes sollten, zunächst insbe-
sondere in den Bereichen Sozialversicherungsgremien, Aktionärshauptver-
sammlungen, Personal- und Betriebsratswahlen etc., auf die Ermöglichung
der elektronischen Stimmabgabe ausgerichtet werden. Einer schnellen An-
passung der jeweiligen Wahlordnungen kommt vor allem im Hinblick auf
die notwendigen Modellversuche grundlegende Bedeutung zu.

9. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, einen Be-
richt zu den Partizipationspotenzialen der Neuen Medien, und hierbei auch
von Online-Wahlen, vorzulegen. Mit diesem Bericht soll die Bundesregie-
rung die Potenziale der neuen Informations- und Kommunikationstechniken
für neue Möglichkeiten der Teilhabe und Partizipation an politischen Prozes-
sen aufgreifen und – vor dem Hintergrund der Politikverdrossenheit, der In-
transparenz politischer Entscheidungsprozesse und der tendenziell sinken-
den Wahlbeteiligung – relevante Einsatzbereiche aufzeigen. Dabei soll der
Bericht der Bundesregierung insbesondere die bisherigen Erfahrungen, die
in Deutschland bei Wahlen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen
unter Zuhilfenahme der neuen Informations- und Kommunikationstechniken
gesammelt wurden, zusammenfassend darstellen, wobei hier die daraus zu
ziehenden Schlüsse auf die rechtlichen, organisatorischen und (sicherheits-)
technischen Anforderungen bei der Gestaltung von Online-Wahlen beson-
ders berücksichtigt werden sollten. Dazu gehört insbesondere die Fragestel-
lung, ob und wie die Sicherheitsanforderungen, vorrangig die verfassungs-
rechtlichen Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und
geheimen Wahlen (Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 GG), sowie der wirksame
Schutz vor Manipulationen und die Nachprüfbarkeit der Wahlergebnisse ge-
währleistet werden können. Darüber hinaus soll der Bericht Möglichkeiten
zur Förderung von Online-Wahlen, insbesondere durch die Benennung ge-
eigneter Projekte, aufzeigen.

Berlin, den 29. Januar 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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