BT-Drucksache 14/7937

zu dem Antrag der Bundesregierung -14/7930 - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 22. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7937
14. Wahlperiode 22. 12. 2001

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 14/7930 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Inter-
nationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der
Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen

Bericht der Abgeordneten Uta Titze-Stecher, Dietrich Austermann, Antje Hermenau,
Dr. Werner Hoyer und Dr. Barbara Höll

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an der Internationalen Si-
cherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan, wie sie die
Bundesregierung am 21. Dezember 2001 auf der Grundlage
der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378
(2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlos-
sen hat, zustimmen solle.
Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen autorisierten In-
ternationalen Sicherheitsunterstützungstruppe ist aus Sicht
der Bundesregierung ein wesentlicher Beitrag Deutschlands
zur Implementierung des auf dem Petersberg in Gang ge-
setzten nationalen Versöhnungsprozesses in Afghanistan,
der den Weg zu einem Neuaufbau des Landes nach mehr als
20 Jahren Krieg und Bürgerkrieg eröffnen soll.
Der Einsatz hat das Ziel, die vorläufigen Staatsorgane Af-
ghanistans bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Ka-
bul und seiner Umgebung so zu unterstützen, dass sowohl
die vorläufige afghanische Regierung als auch das Personal
der Vereinten Nationen in einem sicheren Umfeld arbeiten
können.

Im Beschluss der Bundesregierung vom 21. Dezember 2001
wird u. a. ausgeführt, dass die deutschen Streitkräfte bei der
Beteiligung an der Internationalen Sicherheitsunterstüt-
zungstruppe in Afghanistan in Umsetzung der Resolution
1386 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
vom 20. Dezember 2001 im Rahmen und nach den Regeln
eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne
des Artikels 24 Abs. 2 GG handeln.
Hinsichtlich der Ermächtigung, des Beginns und der Dauer
des Einsatzes wird im Beschluss der Bundesregierung vom
21. Dezember 2001 festgestellt, dass der Bundesminister
der Verteidigung ermächtigt werden solle, im Einverneh-
men mit dem Bundesminister des Auswärtigen, für die deut-
sche Beteiligung an der Internationalen Sicherheitsunter-
stützungstruppe in Afghanistan die in den Ziffern 5 und 8
genannten Kräfte anzuzeigen und – nach der konstitutiven
Zustimmung durch den Deutschen Bundestag – im Rahmen
des Mandats der Vereinten Nationen einzusetzen. Der Ein-
satz ist zunächst bis zum 20. Juni 2002 begrenzt.
Für die Beteiligung an der Internationalen Sicherheitsunter-
stützungstruppe sollen bis zu 1 200 Soldaten mit entspre-
chender Ausrüstung eingesetzt werden.

Drucksache 14/7937 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Es sollen
– nur Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie
– aufgrund freiwilliger Verpflichtung für besondere Aus-

landsverwendungen Grundwehrdienstleistende, die frei-
willig zusätzlichen Wehrdienst leisten, Reservisten und
frühere nicht mehr wehrpflichtige Soldaten, frühere
Soldatinnen und Ungediente berufsbezogen eingesetzt
werden.

Bei dem Einsatz handelt es sich nach dem Beschluss der
Bundesregierung um eine besondere Auslandsverwendung
im Sinne des § 58a des Bundesbesoldungsgesetzes.
Hinsichtlich der Kosten und der Finanzierung ging die Bun-
desregierung in ihrem Beschluss vom 21. Dezember 2001
davon aus, dass die einsatzbedingten Ausgaben im Haus-

haltsjahr 2002 für den Zeitraum von sechs Monaten rund
340 Mio. Euro betragen. Sie sollen im Bundeshaushalt 2002
gegebenenfalls durch Umschichtungen finanziert werden.
Eine Ausgabenberechnung ergibt sich aus der Anlage.
Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundes-
regierung auf Drucksache 14/7930 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
im Übrigen für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Auswär-
tigen Ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 22. Dezember 2001

Der Haushaltsausschuss
Manfred Hampel
stellvertr. Vorsitzender

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Uta Titze-Stecher
Berichterstatterin

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7937

Anlage
Berechnung der Zusatzausgaben für den Einsatz

der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
für die Dauer von sechs Monaten

1. Zusätzliche Personalausgaben für das Einsatzkontingent von
1 200 Soldaten (Auslandsverwendungszuschlag: 92,03 e) 19 691 000 e
Personalkosten insgesamt: 19 691 000 e

2. Betriebskosten
Sonstige anteilige Personalkosten (z. B. Aufwandsvergütung Verpflegungsmehrkosten,
anteilige Sanitätsversorgung und Lagerbetriebskosten) 3 864 000 e
Zusätzliche Materialerhaltung für Rad- und Kettenfahrzeuge sowie
Hubschrauber CH 53 und UH 1d 7 949 000 e
Sonstige Betriebsausgaben (z. B. sächliche Verwaltungskosten,
Betriebsstoffe und Mieten, Verlegung und Transporte) 104 733 000 e

3. Zusätzlicher Infrastrukturbedarf (z. B. Baumaßnahmen Feldlager) 1 000 000 e
Betriebskosten (Ziffern 1 bis 3) insgesamt: 137 237 000 e

4. Materialbeschaffungen
l Führungsfähigkeit

(z. B. Fernmeldeausstattung, Fernmeldeaufklärungsgerät, EloKa, Einsatzkamera-Teams) 48 900 000 e
l Mobilität

(z. B. ATF DINGO) 17 400 000 e
l Wirksamkeit im Einsatz

(z. B. GPS, Notfunkgeräte, KRK-Fähigkeit, ballistischer Schutz CH 53,
Bordstation INMARSAT C) 22 100 000 e

l Unterstützung und Durchhaltefähigkeit
(z. B. Feldlagermodule, Feldküchencontainer, Sanitärcontainer, Betreuungsausstattung,
Heißwetterbekleidung) 93 500 000 e

l Überlebensfähigkeit
(z. B. Körperschutzwesten, BIV-Zielfernrohr G 36, „ballistischer Schutz“ (Kevlarmatten)) 5 100 000 e

Materialbeschaffungen insgesamt: 187 000 000 e
5. Unvorhersehbarer Sofortbedarf 15 000 000 e

Gesamtausgaben: 339 237 000 e
gerundet: 340 000 000 e

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