BT-Drucksache 14/7936

zu dem A der BReg - 14/7930 - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001 und 1378 (20010) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 22. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7936
14. Wahlperiode 22. 12. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 14/7930 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Inter-
nationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf Grundlage der
Resolutionen 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen

A. Problem
Um Afghanistan die Perspektive auf eine friedliche Zukunft zu eröffnen, sind
Schritte zur Verhinderung erneuter Anarchie im öffentlichen Leben vordring-
lich. Die weitere Entwicklung des durch die Bonner Vereinbarung eingeleiteten
politischen Prozesses wird wesentlich von der Sicherheitslage im Lande be-
stimmt sein. Der innenpolitische Friede ist nach wie vor brüchig. Daher sollten
Sicherheit und Ordnung mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft
gewährleistet und ein Umfeld geschaffen werden, das es der vorläufigen Regie-
rung ab dem 22. Dezember 2001 ermöglicht, die Bonner Vereinbarung umzu-
setzen. Die Entsendung einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe
dient der Hilfestellung Afghanistans auf diesem politischen Weg.
Die Vereinten Nationen haben mit der Resolution 1383 (2001) die Bonner Ver-
einbarung gewürdigt und darüber hinaus den Willen bekundet, die Umsetzung
der Vereinbarung einschließlich der weiteren Anhänge zu unterstützen.
Der Bundesminister der Verteidigung soll ermächtigt werden, im Einverneh-
men mit dem Bundesminister des Auswärtigen bewaffnete deutsche Streit-
kräfte für die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan im
Rahmen des Mandats der Vereinten Nationen einzusetzen. Die deutschen
Streitkräfte handeln bei ihrer Beteiligung an der Internationalen Sicherheitsun-
terstützungstruppe in Afghanistan in Umsetzung der Resolution 1386 (2001)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 2001. Status
und Rechte der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe richten sich
nach den zwischen der Leitnation und der vorläufigen Regierung von Afgha-
nistan zu treffenden Vereinbarung. Die Internationale Sicherheitsunterstüt-
zungstruppe ist autorisiert, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der
Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um den Auftrag gemäß Resolu-
tion 1386 (2001) durchzusetzen.
Für die Operation sollen bis zu 1.200 Soldaten mit entsprechender Ausrüstung
eingesetzt werden. Die Dauer des Mandats ist befristet bis zum 20. Juni 2002.

Drucksache 14/7936 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung
Zustimmung zum Antrag auf Drucksache 14/7930.
Annahmemit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt in einer gesonderten Beschlussempfehlung zu
den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7936

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
dem Antrag auf Drucksache 14/7930 zuzustimmen.

Berlin, den 22. Dezember 2001

Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Rita Grießhaber
Berichterstatterin

Ulrich Irmer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Drucksache 14/7936 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Karl Lamers,
Rita Grießhaber, Ulrich Irmer und Wolfgang Gehrcke

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 14/7930 in seiner 210. Sitzung am 22. Dezem-
ber 2001 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, den Verteidigungsaus-
schuss, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe und den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung zur Mitberatung sowie dem Haus-
haltsausschuss gem. § 96 GO BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 111. Sitzung
am 22. Dezember 2001 beraten. Er empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
93. Sitzung am 22. Dezember 2001 beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme
der Fraktion der PDS die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 77. Sitzung am 22. Dezember
2001 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gegen die Stimme der Fraktion der PDS die Annahme.
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei
Enthaltung der Fraktion der PDS – gegebenenfalls in den
„rules of engagement“ – zu klären, dass die Bundeswehr bei
Bedarf und auf Anforderung im Einsatzgebiet, d. h. in
Kabul und Umgebung, auch bei der Sicherung, der Koordi-

nierung oder Logistik der humanitären Hilfe tätig werden
kann.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 72. Sitzung am
22. Dezember 2001 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion der
PDS die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 89. Sitzung am
21. Dezember 2001 auf der Grundlage eines entsprechen-
den Berichts der Bundesregierung die Problematik der Be-
teiligung der Bundeswehr an einer UN-mandatierten inter-
nationalen Sicherheitspräsenz in Kabul und Umgebung
beraten.
Der Bundesminister des Auswärtigen erklärte, dass Mit-
glieder der vorläufigen afghanischen Regierung den Ver-
einten Nationen und Großbritannien signalisiert hätten, dass
sie von einer Größenordnung der Internationalen Sicher-
heitsunterstützungstruppe von bis zu 5 000 Mann ausgehen.
Diese Größenordnung werde von der Bundesregierung als
realistisch und angemessen erachtet.
Unmittelbar nach Überweisung der Vorlage hat der Auswär-
tige Ausschuss in seiner 90. Sitzung am 22. Dezember 2001
den Antrag der Bundesregierung abschließend beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimme der Fraktion der PDS die Annahme.

IV.
DerHaushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT geson-
dert zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 22. Dezember 2001
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Karl Lamers
Berichterstatter

Rita Grießhaber
Berichterstatterin

Ulrich Irmer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

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