BT-Drucksache 14/7888

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7038- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen

Vom 17. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7888
14. Wahlperiode 17. 12. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/7038 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezember 1997 über
gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen

A. Problem
Die innere Sicherheit in der Europäischen Union wird durch die internationale
organisierte Kriminalität erheblich bedroht. Die Täter von Abgabenhinterzie-
hungen und Warenschmuggel profitieren vom Abbau der Grenzkontrollen und
der Freizügigkeit in Europa. Demgegenüber sind die Zollverwaltungen der Mit-
gliedstaaten bei der gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung auf ihr jeweiliges
Hoheitsgebiet beschränkt. Aus diesem Grund muss die Zusammenarbeit des
Zolls bei der Verhinderung, Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Zuwider-
handlungen gegen Zollvorschriften verbessert werden.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, um die Voraussetzungen zur Ratifizierung des
Übereinkommens vom 18. Dezember 1997 zu schaffen.
Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Die durch das Übereinkommen herbeigeführte engere Zusammenarbeit der
europäischen Zollverwaltungen kann zu einer Ausgabenerhöhung für den Bund
führen. Deren Höhe ist gegenwärtig jedoch nicht im Einzelnen zu beziffern.

Drucksache 14/7888 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/7038 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 12. Dezember 2001

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

Heinz Seiffert
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7888

Bericht der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel) und Heinz Seiffert

Allgemeines
1. Verfahrensablauf

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf ei-
nes Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Dezem-
ber 1997 über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenar-
beit der Zollverwaltungen – Drucksache 14/7038 –
wurde dem Finanzausschuss in der 195. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 18. Oktober 2001 zur feder-
führenden Beratung und an den Innenausschuss zur
Mitberatung überwiesen. Der Innenausschuss hat die
Vorlage am 14. November 2001 beraten. Der Finanzaus-
schuss hat sich in seiner Sitzung am 12. Dezember 2001
mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Bundesrat hat am
27. September 2001 zu der Gesetzesvorlage Stellung ge-
nommen.

2. Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf dient der Ratifizierung des am
18. Dezember 1997 in Brüssel unterzeichneten Überein-
kommens (Neapel-II-Übereinkommen), in dem sich die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine Ver-
besserung der gegenseitigen Amtshilfe sowie auf eine
engere Zusammenarbeit der Verwaltungen im Zollbe-
reich geeinigt haben. Das Übereinkommen ersetzt den
am 7. September 1967 in Rom unterzeichneten Vertrag
über die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltun-
gen (Neapel-I-Übereinkommen) und vertieft das bereits
bestehende Regelwerk, um auf europäischer Ebene ein
Instrumentarium zu schaffen, mit dem Verstöße sowohl
gegen Gemeinschaftsrecht als auch gegen mitgliedstaat-
liche Zollvorschriften wirksam bekämpft werden kön-
nen. Zu diesem Zweck soll die grenzüberschreitende
Amtshilfe vereinfacht und effektiver gestaltet werden.
Das Übereinkommen beinhaltet insbesondere folgende
Maßnahmen:

– Neue Formen der Zusammenarbeit zur Bekämpfung
von besonders schweren Fällen der Zollkriminalität,
wie z. B.:
l Grenzüberschreitende Nachteile,
l grenzüberschreitende Observation,
l kontrollierte Lieferungen,
l Einsatz von verdeckten Ermittlern,
l Einsatz besonderer gemeinsamer Ermittlungs-

teams.
– Detaillierte Datenschutzregelungen, für deren Ein-

haltung die Mitgliedstaaten verantwortlich sind.
– Übertragung von Zuständigkeiten zur Streitschlich-

tung und Auslegung des Übereinkommens auf den
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

3. Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. September
2001 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Arti-
kel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen
zu erheben.

4. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Innenausschuss empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen, der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS, den
Gesetzentwurf mit dem Zusatz „mit Zustimmung des
Bundesrates“ anzunehmen.

5. Ausschussempfehlung
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen, der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS die
Annahme des Gesetzentwurfs zu dem Übereinkommen
vom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amtshilfe
und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen.

Berlin, den 12. Dezember 2001

Reinhard Schultz (Everswinkel) Heinz Seiffert
Berichterstatter Berichterstatter

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