BT-Drucksache 14/7872

Übertragung der Durchführung von Gewährleistungsaufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes an Dritte

Vom 12. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7872
14. Wahlperiode 12. 12. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Jürgen Koppelin, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Karlheinz Guttmacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Joachim Günther
(Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger,
Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Günther Friedrich Nolting,
Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita Sehn,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Übertragung der Durchführung von Gewährleistungsaufgaben der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes an Dritte

Bereits am 22. September 1997 beschloss die Lenkungsgruppe „Reform der
WSV“ beim Bundesminister für Verkehr ein Konzept zur Reform der WSV, die
vom damaligen Bundesminister Matthias Wissmann akzeptiert wurde. In der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP
„Reformpläne für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ (Bundestagsdruck-
sache 14/7019) erklärte das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen (BMVBW), an den Reformplänen festhalten zu wollen.
Im Kabinettsbeschluss vom 1. Februar 1999 „Moderner Staat – Moderne Ver-
waltung“ hat das Bundeskabinett ausdrücklich beschlossen: „Daneben gibt es
einen großen Bereich anderer, bisher als öffentlich angesehener Aufgaben, die
sichergestellt, aber nicht unbedingt durch staatliche Organe selbst durchgeführt
werden müssen. In diesem Bereich muss der Staat jedenfalls die Erfüllung der
Aufgaben gewährleisten.“
Die Fraktion der FDP teilt diese Auffassung, kann aber in vielen Fällen nicht
feststellen, dass diese Maxime das Regierungshandeln wirklich bestimmt.
Im Ergebnisvermerk der PG Kernaufgaben der WSV vom 24. Mai 2000 heißt
es: „Die Auftraggeberseite betrachtet eine Differenzierung von vergabe- oder
privatisierungsfähigen Aufgabenanteilen bzw. konkrete Aussagen zu bestimm-
ten Privatisierungsformen nicht als Bestandteil des Projektauftrages.“
Insofern scheint das BMVBW von der ursprünglich geplanten WSV-Reform
doch abzuweichen. Weiter heißt es in dem Vermerk „Es wurde eine gemein-
same Sprachregelung vereinbart, wonach planbare Aufgaben der WSV, für die
ein Markt existiert, einer Aufgabenerledigung durch Dritte zuzuführen sind.“
Im Übrigen wurde diese Entscheidung der Vergabe von planbaren Aufgaben in
der WSV schon mit den Erlassen vom 1. August 1988 BW 20/20.70.75-02 so-
wie vom 10. August 1990 BW 20/06.26.03-02/7 VA 90 geregelt aber nicht kon-
sequent umgesetzt. Von diesem Grundsatz wird nur dann abgewichen, wenn ein
Wirtschaftlichkeitsvergleich für die Eigenerledigung spricht und ausreichend
WSV-Personal verfügbar ist, was nach den vorstehenden Erlassen nicht mehr
vorhanden sein dürfte.

Drucksache 14/7872 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig,
wurden im August 2000 bereits die „Entwicklungskonzepte für eine zukunfts-
orientierte WSV“ vorgelegt, in der Anlage 1 wird in einem Schaubild verdeut-
licht, wann die WSV lediglich eine Gewährleistungsverantwortung hat. Doch
bis heute sieht sich der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
Kurt Bodewig, nicht in der Lage, belastbare Aussagen über den Vollzug der
WSV-Reform zu tätigen.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Art von schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben werden durch

die WSV ausgeführt?
2. Wie viel Personal und in welchen Schichten (Tag/Stunden) werden für den

geplanten 24-stündigen Einsatz des geplanten Schadstoff-Unfall-Bekämp-
fungsschiffes (SUBS) für die Ostsee und die vorhandenen Schiffe, die sich
schon in einem 24-stündigen Einsatz befinden, benötigt?

3. Woher kommt die in einemSchreiben des BMVBW(EW22/52.37_10-00/01)
zum Ausdruck gebrachte Erkenntnis, Schiffe, wie sie für die neuen Aufgaben
des SUBS benötigt würden, seien auf demMarkt nicht vorhanden bzw. könn-
ten nicht von Privaten gestellt werden?

4. Erfüllen die Schiffe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
(BSH) eine Kernaufgabe der öffentlichen Verwaltung?
Wenn ja, inwiefern?

5. Wenn nein, hat sich das BMVBW darum bemüht, für diese Schiffe Ange-
bote zur privaten Bereederung einzuholen?
Ist ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 Bundeshaushaltsordnung
(BHO) für alle Fahrzeuge durchgeführt worden?
Wenn nein, warum nicht?

6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es deutsche Unternehmen für alle
Fahrzeuge gibt, die im Falle der privaten Bereederung bundeseigener
Schiffe das Personal dieser Schiffe mit ihren Besitzständen übernehmen?

7. Wie sieht die aktuelle Kostenrechnung der Mehrzweckschiffe „Neuwerk“,
„Mellum“ und „Scharhörn“ bei einer Vercharterung gegenüber Dritten so-
wie bei Eigenbetrieb aus?

8. Welche Erfahrungen hat das BMVBW in welchen Fällen in den letzten
2 Jahren mit der Übertragung von Gewährleistungsaufgaben an Dritte mit
dem Zweck der Durchführung gemacht?

Berlin, den 12. Dezember 2001
Hans-Michael Goldmann
Jürgen Koppelin
Horst Friedrich (Bayreuth)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen

Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb

Gudrun Kopp
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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