BT-Drucksache 14/7860

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung -14/7386(neu), 14/47727, 14/7754, 14/7830 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz)

Vom 12. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7860
14. Wahlperiode 12. 12. 2001

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Klaus Haupt,
Jörg van Essen, Rainer Funke, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg),
Ernst Burgbacher, Ulrich Irmer, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr,
Gerhard Schüßler, Rainer Brüderle, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth),
Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Ulrich Heinrich, Birgit
Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Marita Sehn,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7386 (neu), 14/7727, 14/7754, 14/7830 –

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
(Terrorismusbekämpfungsgesetz)

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist spätestens seit den An-
schlägen vom 11. September 2001 in New York und Washington zu einer vor-
dringlichen Aufgabe deutscher Außen- und Innenpolitik geworden. Jeder
Mensch hat einen Anspruch darauf, frei von Terror, Kriminalität und Gewalt zu
leben. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht möglich. Der Deutsche Bundestag un-
terstützt deshalb alle Bemühungen um eine Verbesserung der nationalen und in-
ternationalen Terrorismusbekämpfung. Er spricht sich dafür aus, auf nationaler
Ebene alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer wirksamen Terro-
rismusbekämpfung führen und rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen.
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen werden
diesen Anforderungen nur bedingt gerecht. Eine vom federführenden Innenaus-
schuss des Deutschen Bundestages durchgeführte Anhörung hat ergeben, dass
sie verfassungsrechtlich bedenklich und handwerklich zum Teil mangelhaft
sind sowie in vielen Punkten einen Zusammenhang mit der Terrorismusbe-
kämpfung vermissen lassen. Diese Kritikpunkte sind von der Bundesregierung
und den Koalitionsfraktionen nur teilweise aufgenommen worden. Inwieweit
die vorgenommenen Änderungen tatsächlich die Bedenken der Sachverständi-
gen entkräften, ist darüber hinaus aufgrund des Ablaufs des parlamentarischen
Verfahrens nicht verlässlich zu beurteilen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist parlamentarischen Gepflogenheiten in keiner
Weise gerecht geworden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde dem

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federführenden Innenausschuss erst am Tag der abschließenden Beratung über-
wiesen. Erst zu diesem Zeitpunkt konnte sich der Innenausschuss mit der Stel-
lungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung be-
fassen. Eine ausführliche Würdigung war damit unmöglich. Die umfangreichen
Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden den Mitgliedern des feder-
führenden Innenausschusses erst unmittelbar vor der abschließenden Beratung
des Innenausschusses übermittelt. Eine sorgfältige Prüfung war somit nicht
möglich. Angesichts der Bedeutung des Vorhabens ist dieser Beratungsablauf
ganz und gar unangemessen und nicht hinnehmbar.
Die von den Sachverständigen geäußerten Kritikpunkte hätten eine sorgfältige
Überprüfung des Gesetzentwurfs notwendig gemacht. Insbesondere das Risiko
der Verfassungswidrigkeit kann nicht hingenommen werden.
Der Deutsche Bundestag sieht sich aus diesen Gründen nicht in der Lage, seine
Beratungen in der Sitzung am 14. Dezember 2001 abzuschließen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– die bei der Anhörung vorgetragenen Bedenken der Sachverständigen sorg-

fältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des
Gesetzentwurfs,

– dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages einen umfassenden Bericht
über das Ergebnis dieser Überprüfung vorzulegen, um die Voraussetzungen
für eine angemessene parlamentarische Beratung zu schaffen.

Berlin, den 11. Dezember 2001
Dr. Max Stadler
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Klaus Haupt
Jörg van Essen
Rainer Funke
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Ernst Burgbacher
Ulrich Irmer
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Gerhard Schüßler
Rainer Brüderle
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Cornelia Pieper
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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