BT-Drucksache 14/7838

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - 14/7093, 14/7820 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes

Vom 12. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7838
14. Wahlperiode 12. 12. 2001

Änderungsantrag
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Roland Claus und der
Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7093, 14/7820 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 2 – Änderung der Post-Universaldienstleistungsverordnung – wird wie
folgt geändert:
In Nummer 1 § 2 Nr.1 Buchstabe a werden die Wörter „bis zum 31. Dezember
2007“ durch die Wörter „bis zum 31. Dezember 2010“ ersetzt.

Berlin, den 12. Dezember 2001
Gerhard Jüttemann
Rolf Kutzmutz
Roland Claus und Fraktion

Begründung
Ursprünglich war die Deutsche Post AG verpflichtet, bis Ende 2005, also auch
innerhalb von drei Jahren nach Auslaufen der Exklusivlizenz, mindestens
12 000 stationäre Einrichtungen zu betreiben.
Durch die erste Änderung des Postgesetzes ist die Exklusivlizenz um fünf Jahre
bis Ende 2007 verlängert worden. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Zweiten
Änderung des Postgesetzes verlängert die Pflicht zum Vorhalten von 12 000 Fi-
lialen jedoch lediglich ebenfalls bis Ende 2007. Die ursprüngliche dreijährige
Übergangsfrist würde damit wegfallen. In der Praxis wird das bedeuten, dass
die Deutsche Post AG schon ab 2008, also unmittelbar nach Auslaufen des
Briefmonopols, ein großes Filialsterben einleiten wird. Gefährdet wären viele
tausend Arbeitsplätze, und gefährdet wäre die Postversorgung in der Fläche.
Das Überprüfungsdatum für die 12 000 stationären Einrichtungen darf deshalb
nicht vor 2010 angesetzt werden.

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