BT-Drucksache 14/7814

Energiebericht für eine energiepolitische Grundsatzdebatte nutzen

Vom 12. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7814
14. Wahlperiode 12. 12. 2001

Antrag
der AbgeordnetenWalter Hirche, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Gudrun Kopp,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim
Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Ulrich Irmer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita
Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Energiebericht für eine energiepolitische Grundsatzdebatte nutzen

Der Bundestag wolle beschließen:
Mit der Veröffentlichung des Energieberichtes „Nachhaltige Energiepolitik für
eine zukunftsfähige Energieversorgung“ am 27. November 2001 hat der
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, die Vo-
raussetzung für eine energiepolitische Grundsatzdebatte geschaffen, die auf das
Jahr 2020 ausgerichtet ist. Die Schlussfolgerungen des Energieberichtes basie-
ren auf den wissenschaftlichen Studien der Prognos AG, des Energiewirtschaft-
lichen Institutes der Universität Köln und des Bremer Energieinstitutes. Der
Energiebericht bestätigt die Befürchtungen zusätzlicher erheblicher Preisrisiken
für die Zukunft. Er verweist auf die Beschlüsse der Bundesregierung, insbeson-
dere auf den Kernenergieausstiegsbeschluss sowie die milliardenschweren
Belastungen der Strompreise durch die staatlichen Eingriffsregelungen im
Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des KWK-Vorschaltgesetzes.
Durch sie sind die positiven Liberalisierungs- und Deregulierungseffekte inklu-
sive der Senkung der Energiekosten weitestgehend zunichte gemacht worden.
Standortvorteile sind verspielt worden. Die Gleichrangigkeit der energiepoli-
tischen Ziele Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlich-
keit ist bei der bestehenden Gesetzeslage sowie den klimapolitischen Aktivi-
täten der Bundesregierung nicht länger gewährleistet.
Eine der wesentlichen Aufgaben der Enquete-Kommission „Nachhaltige Ener-
gieversorgung unter den Bedingungen von Globalisierung und Liberalisie-
rung“, die am 14. November 2001 ihren Ersten Bericht vorgelegt hat, soll die
auf Langfristigkeit angelegte energiepolitische Beratung des Gesetzgebers sein.
Die Erörterung bzw. Verständigung über verlässliche Rahmenbedingungen so-
wie die Nennung konkreter Handlungsziele und Instrumente müsste dazu unab-
dingbare Voraussetzung sein. Inhalt und Schlussfolgerungen des Energieberich-
tes bieten wichtige Hilfestellungen für die Arbeit der Enquete-Kommission.
Umso unverständlicher ist es, dass die Koalitionsfraktionen in den Gremien der
Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen
von Globalisierung und Liberalisierung“ – wie am 30. November 2001 im Ob-
leutegespräch geschehen – eine Befassung des parlamentarischen Gremiums
mit dem Energiebericht und eine Einladung des Bundesministers für Wirtschaft

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und Technologie, Dr. Werner Müller, zum schnellstmöglichen Termin aus
grundsätzlichen Gründen ablehnen.
Nur wenn Energiebericht und Erster Bericht zusammen beraten werden, kann
die Erarbeitung eines energiepolitischen Langfristprogramms erfolgreich sein,
denn die energiepolitischen Ziele müssen ausbalanciert werden. Die Absiche-
rung und die Stützung des volkswirtschaftlichen Wachstums darf nicht vernach-
lässigt, die Wettbewerbssituation des Standortes Deutschland im internationalen
Wettbewerb muss gestärkt werden. Der Energiebericht des Bundesministers für
Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, ist deshalb für die Beratungen
in der Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversorgung unter den Be-
dingungen von Globalisierung und Liberalisierung“ unverzichtbar.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1. Den Dialog mit der Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversorgung

unter den Bedingungen von Globalisierung und Liberalisierung“ zu inten-
sivieren und auf der Grundlage des Energieberichtes Ziele und Wege auf-
zuzeichnen, wie die Gleichrangigkeit der energiepolitischen Ziele gewahrt
werden kann.

2. Auf der Basis des Energieberichtes ein energiepolitisches Programm zu ent-
wickeln, das die Energiekostenbelastung strikt begrenzt, die Funktionsfähig-
keit des Wettbewerbs sichert und die Position Deutschlands in den interna-
tionalen Märkten stärkt.

3. Anhand von verschiedenen Handlungsalternativen unter Berücksichtigung
aller verfügbaren Energieträger und unter Nennung der volkswirtschaft-
lichen Kosten und sozialen Folgen Wege und Instrumente aufzuzeichnen
und zu nennen, wie Deutschland weiterhin eine Vorreiterrolle im internatio-
nalen Klimaschutz einnehmen kann.

Berlin, den 11. Dezember 2001
Walter Hirche
Rainer Brüderle
Paul K. Friedhoff
Gudrun Kopp
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Klaus Haupt

Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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