BT-Drucksache 14/7793

Kinder vor sexueller Ausbeutung schützen - Kindersextourismus bekämpfen

Vom 12. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7793
14. Wahlperiode 12. 12. 2001

Antrag
der Abgeordneten Carsten Hübner, Rosel Neuhäuser, Sabine Jünger,
Christina Schenk, Petra Bläss, Ulla Jelpke, Dr. Evelyn Kenzler, Petra Pau
und der Fraktion der PDS

Kinder vor sexueller Ausbeutung schützen – Kindersextourismus bekämpfen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Seit dem ersten Weltkongress gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung
von Kindern 1996 in Stockholm hat sich das Problem sexualisierter Gewalt ge-
gen Kinder erheblich verschärft. Neben einer deutlichen Steigerung des Kinder-
handels hat insbesondere die Ausweitung des Internets zu einer rapiden Zu-
nahme der Verbreitung von Kinderpornografie geführt. Der im Dezember 2001
in Yokohama stattfindende zweite Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung
von Kindern ist gefordert, effektive Strategien zur Eindämmung der Verbrechen
gegen Kinder zu entwickeln. Auf der europäischen und zentralasiatischen Vor-
bereitungskonferenz wurde im November 2001 in Budapest eine Aktionsplatt-
form mit einer Reihe von Maßnahmen und Vorschlägen erarbeitet, die in die
Konferenz eingebracht werden soll.
In den vergangenen Jahren hat die sexuelle Ausbeutung von Kindern neue
Dimensionen in Europa erreicht: Waren früher insbesondere Länder der so
genannten Dritten Welt Ziel des Kindersextourismus, sind es nun in zunehmen-
dem Maße osteuropäische Länder, die neben den südostasiatischen und latein-
amerikanischen Staaten zu Zentren des Sextourismus geworden sind. Schätzun-
gen gehen davon aus, dass bis zu einem Drittel des weltweiten Kinderhandels
mittlerweile in Europa stattfindet. Insbesondere Tschechien hat sich zu einem
Ziel für deutsche Touristen entwickelt, die Minderjährige sexuell ausbeuten
wollen.
Der in Stockholm vereinbarte Aktionsplan hat nicht die erhoffte Wirksamkeit
erreicht. Dies liegt unter anderem daran, dass bislang nur wenige der teil-
nehmenden Staaten bereit gewesen sind, nationale Aktionspläne und Umset-
zungsstrategien für die vereinbarten Zielsetzungen zu erarbeiten und die The-
matik – auch finanziell – prioritär zu behandeln. Gleichwohl sind in denjenigen
Staaten, die den Aktionsplan umgesetzt haben, positive Schritte eingeleitet
worden. Ein vorrangiges Ziel aller Folgekonferenzen muss deshalb darin beste-
hen, die Beteiligung der bislang nicht aktiven Staaten signifikant zu erhöhen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die bisherigen Aktivitäten der Bundesregie-
rung sowie die Anstrengungen, die auf europäischer Ebene, z. B. durch das
DAPHNE-Programm der Europäischen Kommission und seitens der UNO ge-
leistet worden sind, um Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Er betont
die Wichtigkeit der schnellen Umsetzung des von der Bundesregierung erstell-

Drucksache 14/7793 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

ten Arbeitsprogramms und der Empfehlungen des Europarats vom 31. Oktober
2001, mit denen unter anderem die Bedeutung der Beteiligung von Kindern an
der Entwicklung von Strategien und Aufklärungsarbeit gegen sexuelle Ausbeu-
tung hervorgehoben sowie konkrete Definitionen für entsprechende Termini
eingeführt wurden.
Die bisher von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen reichen jedoch
nicht aus. Es gilt insbesondere, die Effektivität der rechtlichen Maßnahmen zu
erhöhen: Trotz der bisherigen Strafverschärfungen und der Möglichkeit der
Strafverfolgung auch bei im Ausland begangenen Straftaten gegenüber Kindern
ist es bislang nur zu einer Handvoll Verurteilungen gekommen. Die Bundes-
regierung hat es bislang versäumt, die eingeleiteten Maßnahmen zur Strafver-
folgung von Tätern, die sich der sexuellen Ausbeutung von Kindern schuldig
gemacht haben, auch wirksam umzusetzen. In der Realität haben die beschlos-
senen Regelungen nur geringe Auswirkungen gezeitigt. Weiterhin muss ein
Deutscher, der im Ausland ein Kind sexuell ausbeutet, kaum mit strafrecht-
lichen Konsequenzen rechnen.
Der Deutsche Bundestag würdigt die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen,
auf deren Initiative eine Reihe von entscheidenden Maßnahmen zur Problem-
sensibilisierung und Bewusstseinsschärfung zurückgehen. Hierzu zählt die
Erarbeitung eines Verhaltenskodex für Reiseveranstalter ebenso wie die Erstel-
lung eines so genannten Inflight-Spots (Aufklärungsfilms) für Flüge in beson-
ders von Sextouristen frequentierte Regionen.
Ein Eindämmen der menschenverachtenden Praktiken der sexuellen Ausbeu-
tung von Kindern wird sich nur über ein Paket umfassender, sowohl unmittelbar
als auch nachhaltig und langfristig wirksamer Gegenmaßnahmen und Strate-
gien erreichen lassen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
1. sich gemeinsam mit den Staaten der Europäischen Union aktiv dafür ein-

zusetzen, die auf der europäischen und zentralasiatischen Vorbereitungs-
konferenz in Budapest im November 2001 verabschiedete Aktionsplattform
zur Verhandlungsgrundlage des Weltkongresses gegen die kommerzielle
sexuelle Ausbeutung in Yokohama werden zu lassen;

2. die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, Kinder besser vor sexueller
Ausbeutung zu schützen. Dazu gehören:
– die Bewertung von Kinderhandel zum Zweck der kommerziellen sexuel-

len Ausbeutung als Delikt der Organisierten Kriminalität und die Be-
kämpfung durch entsprechende Instrumentarien, Mittel und Methoden
(erweiterte Sonderzuständigkeiten und Ermittlungsarbeit nationaler Poli-
zeien, Europol und Interpol)

– die unverzügliche Ratifizierung:
a) des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention über Kinder-

handel, Kinderprostitution und Kinderpornografie,
b) der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen von Kinder-

arbeit,
– die sofortige Rücknahme der trotz mehrfacher Beschlüsse des Bundes-

tags weiterhin nicht aufgehobenen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskon-
vention

– Bemühungen, die Einstufung von sexueller Ausbeutung und Kinder-
handel als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Aufnahme in die
Straftatsbestände des Internationalen Strafgerichtshofs zu erreichen

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7793

– Einsatz auf internationaler Ebene, international verbindliche einheitliche
Standards und Definitionen (Schutzalter für sexuelle Handlungen, Defini-
tion von Kinderprostitution, Kinderpornografie etc.) zu erreichen

– Engagement der Bundesregierung auf internationaler Ebene, um die Ein-
richtung eines Kontrollmechanismus zur Umsetzung der Ergebnisse von
Yokohama und Stockholm beim Komitee der Vereinten Nationen für die
Rechte des Kindes zu erreichen;

3. im Bereich der Strafverfolgung folgende Maßnahmen zu ergreifen:
– die Zusammenarbeit im Bereich Polizei und Justiz mit ausländischen Be-

hörden zu verbessern durch:
a) den Abschluss bilateraler Rechtshilfeabkommen mit Zielländern von

Sextourismus sowie
b) die Vereinfachung der Rechtshilfeverfahren

– eine Aufstockung der Verbindungsbeamten des BKA im sextouristisch
relevanten Ausland mit klar definiertem Tätigkeitsbereich

– die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Anzeigen von Kinder-
pornografie beim BKA

– die bessere technische Ausstattung und Ausbildung der Ermittlungs-
behörden im Bereich Kinderpornografie insbesondere mit Computertech-
nologie

– Fortbildungsmaßnahmen für den Umgang mit Opfern sexueller Gewalt
aller Altersgruppen zu gewährleisten;

4. sich für Prävention und Aufklärungsarbeit im In- und Ausland einzusetzen.
Die Bundesregierung soll insbesondere
– Präventionsarbeit durch das Bundesministerium für Familie, Senioren,

Frauen und Jugend leisten durch
a) den Start einer umfassenden Aufklärungskampagne mit besonderem

Schwerpunkt auf
– allgemeiner Aufklärung und Information durch Plakate, Wurfsen-

dungen etc.
– zielorientierter Arbeit mit Männern durch MultiplikatorInnen

b) die regelmäßige, in zweijährigen Abständen erfolgende Berichterstat-
tung im Bundestag über sexuelle Ausbeutung von Kindern

– die Präventionsarbeit durch Nichtregierungsorganisationen (NGO) unter-
stützen durch
a) Ausweitung und Sicherung der Förderung von NGO, die zu sexueller

Ausbeutung von Kindern arbeiten, insbesondere von Organisationen,
die grenzübergreifend an den EU-Außengrenzen arbeiten

b) eine fachlich qualifizierte Evaluierung der geleisteten Projektarbeit
– die Aufklärung und Prävention in der Bildungs- und Jugendarbeit aus-

bauen, indem sie
a) emanzipatorische thematische Jungen- und Mädchenarbeit verstärkt,

unter anderem im Rahmen der Förderung von Trägern der Jugend-
arbeit durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes

Drucksache 14/7793 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

b) Aufklärungsmaßnahmen im Inland über Auswirkungen von Sextouris-
mus fördert, u. a. auch über HIV. Diese Maßnahmen sollen in Zusam-
menarbeit vor allem mit Freien Trägern der Bildungsarbeit sowie an
den Schulen durchgeführt werden

c) Fortbildungsmaßnahmen für alle Berufsgruppen, die mit Kindern und
Jugendlichen zu tun haben, fördert

– die Prävention und Aufklärung durch Tourismus- und Internetunterneh-
men unterstützt, indem sie
a) Verhaltenskodizes im Reise- und Tourismussektor sowie in der Werbe-

industrie aktiv fördert
b) überprüft, wie Tourismus- und Flugunternehmen zur Aufklärung ver-

pflichtet werden können, z. B. im Rahmen obligatorischer Inflight-
Spots und sonstiger Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

c) Projekte zur Förderung der Medienkompetenz von Kindern sowie
Eltern unterstützt. Dies kann u. a. in Zusammenarbeit mit der von der
Bundesregierung mitgetragenen Initiative D21 erfolgen. Zu prüfen
wäre auch die Etablierung eines Dialogforums mit Internetprovidern
und NGO über wirksame Maßnahmen gegen Kinderpornografie im
Internet;

5. im Bereich der Opferbetreuung folgende Maßnahmen zu ergreifen:
– Kindern und Jugendlichen Abschiebeschutz zu gewähren, bei denen der

Verdacht besteht, dass sie Opfer von Kinderhandel sind
– einen verbindlichen Rechtsanspruch auf therapeutische Behandlung für

misshandelte Mädchen und Jungen gesetzlich zu verankern
– in Zusammenarbeit mit den Ländern sichere Zufluchtsorte für weibliche

– und insbesondere auch männliche – Opfer unter Einbeziehung beste-
hender Projektstrukturen zu schaffen

– das ZeugInnenschutzprogramm zu verbessern, u. a. durch Regelungen
zur Übernahme anwaltlicher Kosten während des gesamten Verfahrens

– die flächendeckende Beratung und Betreuung für Opfer sexueller Aus-
beutung sicherzustellen

– rückkehrende Opfer sexueller Gewalt durch Förderung von Reintegra-
tionsmaßnahmen zu unterstützen;

6. Maßnahmen der Entwicklungs- und internationalen Zusammenarbeit zu
verstärken. Dazu gehören:
– die Beteiligung von Kindern an der Programmentwicklung gegen Kinder-

prostitution
– die Förderung von NGO, die schwerpunktmäßig in diesem Bereich arbei-

ten, insbesondere die Förderung von Projektarbeit zum Thema HIV-Prä-
vention und der Arbeit mit Kinderprostituierten, die schwanger sind bzw.
Kinder haben

– die Förderung von Bildungsmaßnahmen mit Schwerpunkt sexueller
Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen

– die Förderung von Jungenarbeit
– eine signifikante Erhöhung der Mittel für Armutsbekämpfung und Stra-

ßenkinderprojekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/7793

– aktiver Einsatz innerhalb der EU für eine erhöhte Beteiligung am und
Aufstockung der Mittel für das IPEC-Programm der Weltarbeitsorganisa-
tion ILO zur Abschaffung der Kinderarbeit.

Berlin, den 12. Dezember 2001
Carsten Hübner
Rosel Neuhäuser
Sabine Jünger
Christina Schenk
Petra Bläss
Ulla Jelpke
Dr. Evelyn Kenzler
Petra Pau und Fraktion

Begründung
Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein weltweites Problem. Schätzungen der
UN-Kinderhilfsorganisation UNICEF zufolge arbeiten etwa zwei Millionen
Kinder und Jugendliche in der Prostitution. Etwa 400 000 deutsche Männer fah-
ren jährlich als Sextouristen in den Urlaub, davon mindestens 10 000 mit dem
Ziel, Sex mit Kindern zu haben. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches
höher liegen.
Besonders dramatisch ist die Situation in Asien, wo mehr als eine Million
Mädchen und Jungen in der Sexindustrie arbeiten. Aber auch in den Transi-
tionsstaaten Osteuropas nimmt die Anzahl von sexuell ausgebeuteten Kindern
dramatisch zu. Die ökonomische Diskrepanz zu Westeuropa, zunehmende
Arbeitslosigkeit, geringere Ausbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten für
Kinder und Jugendliche in Kombination mit steigenden Preisen und einem
wachsenden Verlangen nach Teilhabe an der präsentierten Konsumwelt sind
Gründe für den Anstieg von Kinderprostitution als scheinbar leichter Einkom-
mensmöglichkeit. Auch in den Industrieländern nimmt Kinderprostitution zu,
zum Teil als Auswirkung von Drogenabhängigkeit, aber auch aufgrund wach-
senden Konsumdrucks.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein Problem, das die gesamte Gesell-
schaft betrifft. Es sind nicht nur krankhaft Pädophile, die Kinder sexuell aus-
beuten, großen Anteil haben „normale“ Männer, oftmals gut ausgebildet und
aus angesehenen Kreisen. Ihnen wird ihr brutales Vorgehen insbesondere im
Ausland leicht gemacht, da sie darauf bauen können, dass Kindersextourismus
als Kavaliersdelikt verharmlost wird, zumal die Wahrscheinlichkeit, strafrecht-
lich belangt zu werden, gering ist. Oftmals wird Sextourismus auch mit Verweis
auf eine angebliche kulturelle Andersartigkeit oder die vermeintlich über die
Bezahlung geleistete soziale Hilfe gerechtfertigt. Auch Sprache trägt zur Ver-
harmlosung bei: Sextourismus erzeugt Assoziationen von Ferien und Erotik,
nicht von sexueller Misshandlung von Kindern, Brutalität und Leid.
Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist kein vorrangig sexuelles Phänomen, son-
dern vor allen Dingen ein Problem von Dominanz- und Machtausübung. Kinder
sind wehrlos und werden aufgrund ihrer körperlichen und seelischen Unter-
legenheit leicht zu Opfern von Gewalt. Auch in Deutschland ist die sexuelle
Ausbeutung von Kindern ein massives Problem: 1999 gab es offiziell knapp
20 000 Fälle von sexueller Misshandlung von Minderjährigen, wobei die Dun-
kelziffer auch hier erheblich höher liegen dürfte. Die Tendenz ist steigend.

Drucksache 14/7793 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Einen nicht unerheblichen Anteil am Sinken der Hemmschwelle, Kinder als
verfügbare sexuelle Objekte zu betrachten, dürfte die steigende Menge von kin-
derpornographischemMaterial und ihre leichte Zugänglichkeit haben: Die tech-
nische Entwicklung führt dazu, dass sich Film- und Fotomaterialien immer ein-
facher herstellen, bearbeiten und über das Internet verbreiten lassen. Hinzu
kommt, dass die Werbung ein immer kindlicheres und sexualisierteres Bild von
Weiblichkeit vermittelt. Ein wichtiger Ansatzpunkt des Kampfes gegen die se-
xuelle Ausbeutung von Kindern muss darin bestehen, die Nachfrage einzudäm-
men, insbesondere indem die Produktion von Kinderpornografie verhindert
wird.
In den Hochburgen des Sextourismus der Länder des Südens bildet die sexuelle
Ausbeutung von Kindern ein langfristiges Entwicklungshemmnis, da es die
Entwicklungsperspektiven eines Landes zerstört. Kinder, denen Gewalt angetan
worden ist, haben eine sehr schwierige Ausgangsposition, um zu reifen und
verantwortungsbewussten Persönlichkeiten heranzuwachsen. Ihre Kindheit be-
stand aus Traumatisierung und Gewalt, sie haben nur selten eine Ausbildung
und eine Zukunftsperspektive. Oftmals bleiben sie dauerhaft seelisch und
körperlich krank. Wenn sie selber Kinder haben, geben sie ihre Erfahrungen
von Misshandlung, Demütigung, Schmerzen und Wertlosigkeit oftmals an diese
weiter. Durch diesen Kreislauf wird die gesellschaftliche Substanz nachhaltig
zerstört, Gewalt wird perpetuiert.
Da eine der Hauptursachen der sexuellen Ausbeutung von Kindern die aus der
ungerechten Verteilung des Wohlstands resultierende Armut großer Teile der
Welt ist, bilden zielgerichtete Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit in
Kombination mit effektiven Aufklärungs- und strafrechtlichen Maßnahmen ge-
gen die Täter den besten Ansatzpunkt für Gegenstrategien. Insbesondere gilt
es, die Entwicklungshindernisse zu beseitigen, die in der Diskriminierung von
Mädchen und dem Mangel an Ausbildung und Beschäftigungsmöglichkeiten
bestehen. Der weit überwiegende Teil der weltweit tätigen Kinderprostituierten
sind weiblich. Gerade in Ländern, in denen Frauen gesellschaftlich als minder-
wertig angesehen werden, werden Mädchen besonders leicht zu Opfern der
sexuellen Ausbeutung, da ihnen Abwehrmöglichkeiten und alternative Ein-
kommensmöglichkeiten fehlen. Ihre Stellung nachhaltig zu stärken, ist un-
abdingbar. Dies ist auch wichtig im Kampf gegen Aids. Kinder, die auch auf-
grund des – vermeintlich – geringeren HIV-Infektionsrisikos zu Opfern sexua-
lisierter Gewalt werden, sind nur selten in der Lage, auf der Verwendung von
Kondomen zu bestehen, jedoch aufgrund ihrer Verletzbarkeit einem besonders
hohen HIV-Risiko ausgesetzt.
Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention haben die Vertragsstaa-
ten die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern anerkannt und sich unter
anderem dazu verpflichtet, Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und
sexueller Misshandlung zu schützen. Durch sexuelle Ausbeutung werden die
grundlegenden Rechte von Kindern aufs Brutalste verletzt. Es gilt die Rechte
des Kindes nachhaltig zu schützen und zu stärken und durch geeignete Maßnah-
men auf nationaler und internationaler Ebene umfassend umzusetzen.

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