Vom 27. November 2001
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7682
14. Wahlperiode 27. 11. 2001
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Dr. Günter Rexrodt,
Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich
(Bayreuth), Rainer Funke, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Ulrich Irmer,
Gudrun Kopp, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP
zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002
– Drucksachen 14/6800 Anlage, 14/7312, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537 –
hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 12 25 – Wohnungswesen und Städtebau – ist bei Titel 882 17 –
Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in den neuen Ländern
(einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) – der Ansatz von 286 835 T Euro um
200 000 T Euro auf insgesamt 486 835 T Euro zu erhöhen.
Berlin, den 27. November 2001
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Begründung
Das Programm „Stadtumbau Ost“ leidet darunter, dass die Bundesregierung
eine zu hohe Komplementärfinanzierung vorsieht, die von den Kommunen
nicht aufgebracht werden kann. Die Erhöhung der Haushaltsmittel wird der
Verwendung zur Reduzierung der Komplementärfinanzierung für das Pro-
gramm „Stadtumbau Ost“ zugeführt, womit gewährleistet wäre, dass überhaupt
erst die Inanspruchnahme des Programms ermöglicht werden kann.