BT-Drucksache 14/7642

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002 -14/6800 Anlage, 14/7309, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537- hier: Einzelplan 09 Geschäftbereich des Bundeministeriums für Wirtschaft und Technologie

Vom 27. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7642
14. Wahlperiode 27. 11. 2001

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Dr. Günter Rexrodt,
Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Rainer Funke, Klaus Haupt, Ulrich
Heinrich, Walter Hirche, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Günther Friedrich Nolting,
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002
– Drucksachen 14/6800 Anlage, 14/7309, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537 –

hier: Einzelplan 09
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 09 08 – Bundeskartellamt – ist bei Titel 422 01 – Bezüge und
Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten – der Ansatz
von 6 991 T Euro um 1 209 T Euro auf insgesamt 8 200 T Euro zu erhöhen.

Berlin, den 27. November 2001
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung
Die Entwicklung im Bundeskartellamt ist seit Jahren von einem insgesamt
abnehmenden Personalbestand bei gleichzeitig steigender Arbeitsbelastung
gekennzeichnet. Diese Entwicklung wird dadurch verschärft, dass infolge der
Liberalisierung (Energie, Bahn) oder infolge von entsprechenden Zuweisungen
(Vergabenachprüfung, Telekom) neue Aufgaben auf das Bundeskartellamt zu-
gekommen sind. Auf absehbare Zeit wird das Bundeskartellamt zusätzlich etwa
im Bereich des Gesundheitswesens, der Entsorgungswirtschaft oder auch der
Wasserwirtschaft gefordert sein. Zurzeit kommt es bei Kartellordnungswidrig-
keitsverfahren infolge der Personalknappheit zu einer erheblichen Verlänge-
rung der Bearbeitungszeiten. Der Personalmangel wirkt sich insbesondere bei
der Auswertung des beschlagnahmten Materials aus. Längere Bearbeitungszei-
ten erzeugen Rechtsunsicherheiten und verstärken gleichzeitig die Anreize zu
wettbewerbswidrigem Verhalten für Marktteilnehmer. Die Kartellaufsicht wird
im Zuge des weiteren Zusammenwachsens der Märkte auch grenzüberschrei-
tend von immer größerer Bedeutung. Dem gilt es, durch eine angemessene
Ausstattung des Kartellamts mit Experten Rechnung zu tragen.

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