BT-Drucksache 14/7634

Maßnahmen zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gastgewerbe

Vom 27. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7634
14. Wahlperiode 27. 11. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Ina Albowitz,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff,
Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Maßnahmen zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gastgewerbe

Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes
(DEHOGA) fehlen im Gastgewerbe derzeit über 80 000 Mitarbeiter, die auf
dem deutschen Arbeitsmarkt nicht rekrutiert werden können. In der Diskussion
um die Einwanderungspolitik unterstützte der Verband daher den Gesetzent-
wurf der Fraktion der FDP für eine gesteuerte Zuwanderung nach Deutschland
(Bundestagsdrucksache 14/3679), die sich zukünftig stärker als bisher an den
eigenen Interessen Deutschlands orientiert. Das betrifft vor allem eine inten-
sivere Berücksichtigung derjenigen Branchen, die einen Mangel an Arbeits-
kräften zu verzeichnen haben.
Unter der Voraussetzung, dass die parlamentarische Beratung der verschiede-
nen Gesetzesvorlagen zur Zuwanderung erfolgreich zum Abschluss gebracht
werden kann, ist mit einem Inkrafttreten frühestens zum 1. Januar 2003 zu
rechnen. Damit ist bereits heute absehbar, dass auch im Jahr 2002 z. B. die Tou-
rismusbranche weiterhin einen erheblichen Arbeitskräftemangel zu beklagen
haben wird.

Daher fragen wir die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass insbesondere die Tourismus-

branche besonders stark unter einem Mangel an Arbeitskräften leidet?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zur Verbesserung der Situation
im Hotel- und Gaststättengewerbe für das Jahr 2002 an Maßnahmen zur
Behebung des Arbeitskräftemangels auf den Weg zu bringen?

2. Beabsichtigt die Bundesregierung gastgewerbliche Green Cards einzufüh-
ren?
Wenn nein, wie ist das vor dem Hintergrund zu rechtfertigen, dass im Gast-
gewerbe besondere Leistungen zur Ausbildung junger Menschen erbracht
werden, die dann oftmals nach ihrer Ausbildung ins Ausland abwandern?

3. Sollten nach Auffassung der Bundesregierung Saisonarbeitskräfte aus
Nicht-EU-Staaten zukünftig sechs anstatt der bisherigen drei Monate in
Deutschland arbeiten dürfen?

Drucksache 14/7634 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. Weshalb dürfen Saisonarbeitskräfte aus EU-Staaten bislang nur sieben
Monate und nicht das ganze Jahr in Deutschland arbeiten?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass Arbeitskräfte aus EU-
Beitrittskandidaten-Ländern heute bereits wie EU-Arbeitnehmer behandelt
werden sollten?

6. Beabsichtigt die Bundesregierung weitere „Gastarbeitnehmerabkommen“
abzuschließen, bestehende Kontingente aufzustocken und die Aufenthalts-
dauer von 18 auf 36 Monate zu erhöhen?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige rechtliche und praktische
Erteilung von Arbeitserlaubnissen und wie sieht die Bundesregierung die
Notwendigkeit für eine Vereinfachung des Verfahrens?

8. Sieht die Bundesregierung nach der Ankündigung des Bundesministers
für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, (Berliner Zeitung vom
23. November 2001), die Arbeitserlaubnis wegen eines „unabweisbaren
gesellschaftlichen Bedarfs“ für Pflegekräfte auszuweiten, diese Notwen-
digkeit auch für das Gastgewerbe, wo ebenfalls rund 80 000 Arbeitskräfte
fehlen?
Wenn nein, warum nicht?

9. Welche Gründe sprechen für bzw. gegen eine Abschaffung der Arbeits-
marktprüfung?

10. Für welche Länder besteht eine Regelung zur Erlangung des „Speziali-
tätenkoch-Status“?
Plant die Bundesregierung eine Erweiterung für Köche aus Kroatien,
Slowenien und der Türkei?

11. Aus welchem Grund benötigt ein Spezialitätenkoch die Staatsangehörig-
keit des Landes, dessen Spezialitäten er kocht, wenn er dafür nach der An-
werbestoppausnahme-Verordnung eine Arbeitsgenehmigung bekommen
möchte?

Berlin, den 26. November 2001
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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