Vom 27. November 2001
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7581
14. Wahlperiode 27. 11. 2001
Änderungsantrag
der Abgeordneten Rosel Neuhäuser, Heidemarie Ehlert, Roland Claus
und der Fraktion der PDS
zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002
– Drucksachen 14/6800 Anlage, 14/7316, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537 –
hier: Einzelplan 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 17 02 Titelgruppe 01 – Maßnahmen der Jugendpolitik – einen zu-
sätzlichen Titel „Bundesjugendfonds zur Finanzierung von kontinuierlicher
und langfristiger Arbeit im Kinder- und Jugendbereich“ aufzunehmen und mit
15 000 000 Euro auszustatten.
Berlin, den 26. November 2001
Rosel Neuhäuser
Heidemarie Ehlert
Roland Claus und Fraktion
Begründung
Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger der Jugendhilfe, besonders in den
neuen Bundesländern, war bisher ausschließlich unter Inanspruchnahme der
Förderung durch Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit über Arbeitsbe-
schaffungsmaßnahmen möglich. Mit dem Auslaufen dieser Maßnahmen wird
kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen und Verbänden, die
besonders in Städten und Gemeinden tätig sind, gefährdet. Eine Anschluss-
finanzierung ist insbesondere zur Fortsetzung der auf Kontinuität und Lang-
fristigkeit ausgerichteten qualifizierten Tätigkeit im Rahmen des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes notwendig.
Mit der Einrichtung eines „Bundesfonds zur Finanzierung von kontinuierlicher
und langfristiger Arbeit im Kinder- und Jugendbereich“ wird eine Regelfinan-
zierung gewährt, die auch eine verstärkte Projektarbeit in den Vereinen und
Verbänden der freien Träger der Jugendhilfe ermöglicht.
Dadurch ist es auch möglich, auf Probleme der Kinder und Jugendlichen im
Zusammenhang mit steigender Arbeitslosigkeit einzugehen.